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Symbolbild Geld - ein Taschenrechner und Geld in Form von Münzen und Scheinen
©Pixabay

Künstlerinnen und Künstler, Kulturakteurinnen und -akteure sowie deren Institutionen können in Brandenburg von der Allgemeinen Kulturförderung sowie von vielfältigen genrespezifischen kulturellen Förderprogrammen des MWFK profitieren.

Die Kulturförderung fußt auf der in der Brandenburgischen Landesverfassung verankerten Freiheit der Kunst und dem Auftrag ihrer öffentlichen Förderung. Sie folgt den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Schutzes der Menschenwürde und des friedlichen Zusammenlebens ohne rassistische, antisemitische oder Positionen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zielt darauf, kulturelle Vielfalt zu stärken und die Werte einer lebendigen und demokratischen Gesellschaft zu fördern.

Im Rahmen der Kulturförderung gelten allgemeine und zum Teil genrespezifische Vorgaben. Eine grundsätzliche Orientierung zu den allgemeinen kulturellen Förderschwerpunkten gibt die überregional und spartenübergreifend geltende kulturpolitische Agenda, die ein wesentlicher Bestandteil der Kulturpolitischen Strategie 2024 des MWFK ist.

Ab sofort kann die Antragstellung über den Online-Antragsassistenten digital erfolgen. Die postalische Einreichung von Anträgen ist weiterhin möglich. Für allgemeine Projektförderungen des Landes sind die Anträge im Ministerium bis zum 30.09. des Vorjahres einzureichen.

Die Förderungen erfolgen auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Form von Zuwendungen

Hier finden Sie eine Übersicht der Fördermöglichkeiten.

Symbolbild Geld - ein Taschenrechner und Geld in Form von Münzen und Scheinen
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Künstlerinnen und Künstler, Kulturakteurinnen und -akteure sowie deren Institutionen können in Brandenburg von der Allgemeinen Kulturförderung sowie von vielfältigen genrespezifischen kulturellen Förderprogrammen des MWFK profitieren.

Die Kulturförderung fußt auf der in der Brandenburgischen Landesverfassung verankerten Freiheit der Kunst und dem Auftrag ihrer öffentlichen Förderung. Sie folgt den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Schutzes der Menschenwürde und des friedlichen Zusammenlebens ohne rassistische, antisemitische oder Positionen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zielt darauf, kulturelle Vielfalt zu stärken und die Werte einer lebendigen und demokratischen Gesellschaft zu fördern.

Im Rahmen der Kulturförderung gelten allgemeine und zum Teil genrespezifische Vorgaben. Eine grundsätzliche Orientierung zu den allgemeinen kulturellen Förderschwerpunkten gibt die überregional und spartenübergreifend geltende kulturpolitische Agenda, die ein wesentlicher Bestandteil der Kulturpolitischen Strategie 2024 des MWFK ist.

Ab sofort kann die Antragstellung über den Online-Antragsassistenten digital erfolgen. Die postalische Einreichung von Anträgen ist weiterhin möglich. Für allgemeine Projektförderungen des Landes sind die Anträge im Ministerium bis zum 30.09. des Vorjahres einzureichen.

Die Förderungen erfolgen auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Form von Zuwendungen

Hier finden Sie eine Übersicht der Fördermöglichkeiten.

Für die jeweiligen genrespezifischen Förderprogramme gelten zum Teil abweichende Antragsfristen und Formulare .

Für die jeweiligen genrespezifischen Förderprogramme gelten zum Teil abweichende Antragsfristen und Formulare .

genrespezifische Kulturförderung

Weiterführende Informationen zur Förderung in den Bereichen Digitalisierung Kulturelles Erbe, Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen, Kultur im ländlichen Raum, Freie Darstellende Kunst, Industriekultur, Kulturellen Bildung und Partizipation, Kunst am Bau der Ostmoderne, Museen, Musik, Theater sowie Informationen zu steuerlichen Vergünstigungen, Ansprechpartner, Förderanträge und Finanzierungspläne sind auf dieser Seite zu finden.

Weiterführende Informationen zur Förderung in den Bereichen Digitalisierung Kulturelles Erbe, Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen, Kultur im ländlichen Raum, Freie Darstellende Kunst, Industriekultur, Kulturellen Bildung und Partizipation, Kunst am Bau der Ostmoderne, Museen, Musik, Theater sowie Informationen zu steuerlichen Vergünstigungen, Ansprechpartner, Förderanträge und Finanzierungspläne sind auf dieser Seite zu finden.

Steuerliche Vergünstigungen / Umsatzsteuerbefreiung

Ausstellungsvergütung

Hinweise für Veranstalter, Auftraggeber zur Ausrichtung von Ausstellungen

Hinweise für Veranstalter, Auftraggeber zur Ausrichtung von Ausstellungen

Denkmalförderung

Weiterführende Informationen zur Förderung des kulturellen und baukulturellen Erbes (Denkmalhilfe) sowie zum Denkmalpflegepreis, Ansprechpartner und die Förderanträge sind auf dieser Seite zu finden.

Weiterführende Informationen zur Förderung des kulturellen und baukulturellen Erbes (Denkmalhilfe) sowie zum Denkmalpflegepreis, Ansprechpartner und die Förderanträge sind auf dieser Seite zu finden.

Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten

Weiterführende Informationen zur Deutschen Künstlerhilfe des Bundespräsidenten:

Weiterführende Informationen zur Deutschen Künstlerhilfe des Bundespräsidenten:

Förderung europäischer Kooperationsprojekte

Förderung im Bereich Kirchen und Religionsgemeinschaften

Weiterführende Informationen für Baumaßnahmen im Bereich Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ansprechpartner und die Förderanträge sind auf dieser Seite zu finden.

Weiterführende Informationen für Baumaßnahmen im Bereich Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ansprechpartner und die Förderanträge sind auf dieser Seite zu finden.

Förderung im Bereich nationale Minderheiten und Niederdeutsch

Es gibt keine Antragsfrist. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro.

Sorbische/Wendische Projekte müssen einen Bezug zur sorbischen/wendischen Sprache haben. Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Referat in Verbindung.

Es gibt keine Antragsfrist. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro.

Sorbische/Wendische Projekte müssen einen Bezug zur sorbischen/wendischen Sprache haben. Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Referat in Verbindung.

Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur oder der Denkmalpflege