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Ansicht der europäischen Kasperfamilie mit unterschiedlichen Figuren seiner Art
©LKEE/Franke

Das immaterielle Kulturerbe repräsentiert eine lebendige Alltagskultur, die von Generation zu Generation weitergegeben wird. Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Bräuche und Feste, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zählen dazu – überliefertes Wissen und Können, das im aktuellen Lebensalltag verwurzelt ist und das Zusammenleben besonders prägt.

Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.   

In diesem Sinne können sich Gruppen, Einzelpersonen oder Gemeinschaften für eine Aufnahme von gelebten Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben.

Das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes soll die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Das Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Es ist also kein UNESCO-Verzeichnis.

Für Brandenburg wurden bislang folgende Anträge in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen:

In das Register Guter Praxisbeispiele Immaterielles Kulturerbe wurde folgende Initiative aufgenommen:

Interessierten Trägergruppen aus Brandenburg steht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur als Ansprechpartner zur Verfügung.

Viele Formen des lebendigen immateriellen Kulturerbes sind deutschlandweit oder sogar international verbreitet. Auch bei diesen eingetragenen Kulturformen, von denen es manche bereits auf die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes geschafft haben, sind Brandenburger Kulturerbeträgerinnen und -träger mit beteiligt:

  • Chormusik in Amateurchören
  • Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft
  • Instrumentales Laien- und Amateurmusizieren
  • Orgelbau und Orgelmusik (UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes)
  • Posauenenchöre
  • Friedhofskultur in Deutschland
  • Blaudruck (UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes)
  • Deutsche Brotkultur
  • Flößerei
  • Handwerkliches Bierbrauen
  • Handwerksmüllerei in Wind- oder Wassermühlen
  • Skatspielen

Alle Einträge im Bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes finden Sie unter https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/verzeichnis-ike.

Ansicht der europäischen Kasperfamilie mit unterschiedlichen Figuren seiner Art
©LKEE/Franke

Das immaterielle Kulturerbe repräsentiert eine lebendige Alltagskultur, die von Generation zu Generation weitergegeben wird. Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Bräuche und Feste, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zählen dazu – überliefertes Wissen und Können, das im aktuellen Lebensalltag verwurzelt ist und das Zusammenleben besonders prägt.

Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.   

In diesem Sinne können sich Gruppen, Einzelpersonen oder Gemeinschaften für eine Aufnahme von gelebten Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben.

Das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes soll die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Das Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Es ist also kein UNESCO-Verzeichnis.

Für Brandenburg wurden bislang folgende Anträge in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen:

In das Register Guter Praxisbeispiele Immaterielles Kulturerbe wurde folgende Initiative aufgenommen:

Interessierten Trägergruppen aus Brandenburg steht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur als Ansprechpartner zur Verfügung.

Viele Formen des lebendigen immateriellen Kulturerbes sind deutschlandweit oder sogar international verbreitet. Auch bei diesen eingetragenen Kulturformen, von denen es manche bereits auf die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes geschafft haben, sind Brandenburger Kulturerbeträgerinnen und -träger mit beteiligt:

  • Chormusik in Amateurchören
  • Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft
  • Instrumentales Laien- und Amateurmusizieren
  • Orgelbau und Orgelmusik (UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes)
  • Posauenenchöre
  • Friedhofskultur in Deutschland
  • Blaudruck (UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes)
  • Deutsche Brotkultur
  • Flößerei
  • Handwerkliches Bierbrauen
  • Handwerksmüllerei in Wind- oder Wassermühlen
  • Skatspielen

Alle Einträge im Bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes finden Sie unter https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/verzeichnis-ike.