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  • Fördergrundsätze zur Förderung des Aufbaus und Betriebs zusätzlicher dualer Studienangebote im Land Brandenburg sowie einer Geschäftsstelle

    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg gewährt auf Grundlage dieser Fördergrundsätze Zuwendungen oder Zuweisungen an staatliche Hochschulen oder Träger staatlicher Hochschulen des Landes Brandenburg, die den nachhaltigen Auf- und Ausbau dualer Studienangebote gemeinsam mit Unternehmen planen und umsetzen.

    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg gewährt auf Grundlage dieser Fördergrundsätze Zuwendungen oder Zuweisungen an staatliche Hochschulen oder Träger staatlicher Hochschulen des Landes Brandenburg, die den nachhaltigen Auf- und Ausbau dualer Studienangebote gemeinsam mit Unternehmen planen und umsetzen.

  • Fördergrundsätze zur Etablierung von OZG-/SDG-Koordinationsstellen an den brandenburgischen Hochschulen

    Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch anzubieten. Die Antragstellung soll einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden können.

    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt die brandenburgischen Hochschulen bei der Umsetzung der entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen. So wird am Zentrum der brandenburgischen Hochschulen für digitale Transformation (ZDT) ab 2022 eine durch das MWFK finanzierte OZG-/SDG-Koordinations- und Kompetenzstelle eingerichtet.

    Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch anzubieten. Die Antragstellung soll einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden können.

    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt die brandenburgischen Hochschulen bei der Umsetzung der entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen. So wird am Zentrum der brandenburgischen Hochschulen für digitale Transformation (ZDT) ab 2022 eine durch das MWFK finanzierte OZG-/SDG-Koordinations- und Kompetenzstelle eingerichtet.

  • Richtlinie des MWFK zur Förderung der Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg (StaF-Verbund)

    Das Land Brandenburg fördert clusterbezogene (innoBB 2025 plus), technologische und
    anwendungsnahe Forschung in Forschungsverbünden an Wissenschaftseinrichtungen,

    Ziel der Förderung ist, die technologische und anwendungsnahe Forschung der Wissenschaftseinrichtungen in den für das Land Brandenburg relevanten Clustern zu stärken, ihre Forschungsintensität zu erhöhen, ihre spezifischen Forschungsstärken/Profilbildung auszubauen, Synergieeffekte durch Kooperation in Forschungsverbünden zu erzielen, den Wissens- und Technologietransfer zu stärken sowie transferfähige und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse zu erzielen.

    Das Land Brandenburg fördert clusterbezogene (innoBB 2025 plus), technologische und
    anwendungsnahe Forschung in Forschungsverbünden an Wissenschaftseinrichtungen,

    Ziel der Förderung ist, die technologische und anwendungsnahe Forschung der Wissenschaftseinrichtungen in den für das Land Brandenburg relevanten Clustern zu stärken, ihre Forschungsintensität zu erhöhen, ihre spezifischen Forschungsstärken/Profilbildung auszubauen, Synergieeffekte durch Kooperation in Forschungsverbünden zu erzielen, den Wissens- und Technologietransfer zu stärken sowie transferfähige und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse zu erzielen.