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Der Landeshochschulrat berät die Landesregierung in strategischen Fragen der Landeshochschulplanung. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Beratung der Präsidenten und der Organe der Hochschulen in grundsätzlichen Angelegenheiten. Ebenso wirkt das Gremium bei der Entscheidung über die Entwicklungspläne der Hochschulen mit und entsendet Mitglieder in die Findungskommission zur Vorbereitung der Wahl der Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten. Der Landeshochschulrat unterstützt ferner die Ethikkommissionen der Hochschulen und kann die Hochschulen bei der Planung, Einrichtung und Durchführung von dualen Studiengängen beraten.

Mitglieder des Landeshochschulrates:

  • Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller

Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller ist als Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin im Studiengang Gebäudeenergie und –informationstechnik tätig. In der Vergangenheit war sie bereits Vizepräsidentin für Lehre an der HTW Berlin. In ihrer Beschäftigung macht sie sich vor allem für die Einführung eines neuen Campus Management Systems und Change-Management stark, sowie eine Weiterentwicklung der Lehre im Bereich der Digitalisierung. Seit 2016 ist Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller überdies Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst

Die Ingenieurwissenschaftlerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst war in der Vergangenheit bereits Präsidentin der Universität Potsdam, sowie Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Land Brandenburg. Zuletzt war sie bis 2021 Präsidentin der Humboldt Universität zu Berlin. Seit 2022 ist sie Vorstandsvorsitzende der Hamburger Joachim Herz Stiftung. Zwischenzeitlich war Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst Präsidentin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Ihr internationales Engagement führte sie in viele Länder Südamerikas. Seit 2016 ist Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst zudem Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert

Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert ist Religionspädagoge und war von 2000-2021 Präsident der Universität Bamberg. In seiner Zeit als Präsident gelang es ihm mittels einer Strukturreform, der Universität Bamberg ein klares geistes- und sozialwissenschaftliches Profil zu geben und die Universität modern, international und wettbewerbsfähig zu machen. Außerdem erhielt die Universität Bamberg unter Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert ein außeruniversitäres Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft. Zudem ist Prof. Dr. Dr. Ruppert Präsident der Virtuellen Hochschule Bayern und seit 2016 Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Dr. E.h. Michael von Bronk

Dr. Michael von Bronk war bis 2019 Vorstandsmitglied der Vattenfall Europe Mining AG und Vattenfall Europe Generation AG, sowie Vorsitzender der Wirtschaftsinitiative Lausitz (e.V.). Er begann seine berufliche Laufbahn mit einem Studium der Bergtechnik in Bochum und arbeitete dann in verschiedenen Bergwerken als Ausbilder. Dort gelang ihm der berufliche Aufstieg, was zuletzt mit der Vorstandsmitgliedschaft gekrönt wurde. Dr. Michael von Bronk ist außerdem seit 2016 Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Helmut Schwarz

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Helmut Schwarz ist Chemiker und war von 2008 bis 2017 Präsident der Alexander von Humboldt Stiftung. Seine Forschung befasst sich mit dem Ablauf chemischer Vorgänge auf molekularer Ebene. Aufgrund seiner überragenden Leistungen wurde er bereits mehrfach mit diversen Preisen und Medaillen ausgezeichnet, so unter anderem mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, dem Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis der DFG, dem Max-Planck-Forschungspreis und dem Karl-Ziegler-Preis. Von 2010 bis 2015 war er außerdem Mitglied des Präsidiums der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften. Seit 2022 ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Schwarz als neues Mitglied im Landeshochschulrat tätig.

  • Dipl.-Volksw. Christian Amsinck

Christian Amsinck ist hauptamtlich Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB). Neben seiner hauptamtlichen Tätigkeit verfolgt er viele ehrenamtliche Aktivitäten. So ist Christian Amsinck unter anderem Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, Mitglied des Sozialbeirats der Bundesregierung, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH und Mitglied des Rundfunkrats und Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Außerdem ist er bereits seit 2011 langjähriges Mitglied des Landeshochschulrates. Als diplomierter Volkswirt macht sich Christian Amsinck unter anderem für den Ausbau von Investitionen in Bildung und Qualifizierung stark.

  • Prof. Dr.-Ing. Harald Budelmann

Der Bauingenieur Prof. Dr.-Ing. Harald Budelmann war bis 2018 Professor am Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz an der TU Braunschweig und geschäftsführender Direktor der dortigen Materialprüfanstalt für das Bauwesen. Er war langzeitig in Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft engagiert, u.a. im Senats- und Bewilligungsausschuss für Sonderforschungsbereiche und im Senat. Seine Forschung im Bauwesen ist international ausgerichtet, er gründete die International Association for Life Cycle Civil Engineering (IALCCE) und war lange deren Vizepräsident. Prof. Budelmann ist heute Vizepräsident der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft und Mitglied sowie im Rat der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (bbaw). Neben seinen Tätigkeiten ist Prof. Dr.-Ing. Harald Budelmann bereits seit 2011 Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Prof. Dr. Anne Lequy

Seit 2006 ist Prof. Dr. Anne Lequy Professorin für Fachkommunikation Französisch (Fachübersetzen) an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Von 2010 bis 2014 war sie Prorektorin für Studium und Lehre, von 2014 bis 2022 Rektorin der Hochschule Magdeburg-Stendal (Wiederwahl 2018). Sie leitet das DAAD-Projekt German-Jordanian University (GJU) in Deutschland. Im Jahr 2017 wurde sie vom CHE Centrum für Hochschulentwicklung zusammen mit der Wochenzeitung DIE ZEIT für den Preis „Hochschulmanager/in des Jahres“ nominiert. Sie ist Mitglied in Lehre hoch n, Bündnis für die Hochschullehre, gefördert u.a. durch die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. (Jahrgang 2014). Seit 2021 ist sie Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Innovation in der Hochschullehre. Sie wurde 2021 in das Board der European University Association gewählt. Seit 2016 ist Prof. Dr. Anne Lequy Mitglied des Landeshochschulrates.

Der Landeshochschulrat berät die Landesregierung in strategischen Fragen der Landeshochschulplanung. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Beratung der Präsidenten und der Organe der Hochschulen in grundsätzlichen Angelegenheiten. Ebenso wirkt das Gremium bei der Entscheidung über die Entwicklungspläne der Hochschulen mit und entsendet Mitglieder in die Findungskommission zur Vorbereitung der Wahl der Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten. Der Landeshochschulrat unterstützt ferner die Ethikkommissionen der Hochschulen und kann die Hochschulen bei der Planung, Einrichtung und Durchführung von dualen Studiengängen beraten.

Mitglieder des Landeshochschulrates:

  • Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller

Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller ist als Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin im Studiengang Gebäudeenergie und –informationstechnik tätig. In der Vergangenheit war sie bereits Vizepräsidentin für Lehre an der HTW Berlin. In ihrer Beschäftigung macht sie sich vor allem für die Einführung eines neuen Campus Management Systems und Change-Management stark, sowie eine Weiterentwicklung der Lehre im Bereich der Digitalisierung. Seit 2016 ist Prof. Dr.-Ing. habil. Birgit Müller überdies Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst

Die Ingenieurwissenschaftlerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst war in der Vergangenheit bereits Präsidentin der Universität Potsdam, sowie Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Land Brandenburg. Zuletzt war sie bis 2021 Präsidentin der Humboldt Universität zu Berlin. Seit 2022 ist sie Vorstandsvorsitzende der Hamburger Joachim Herz Stiftung. Zwischenzeitlich war Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst Präsidentin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Ihr internationales Engagement führte sie in viele Länder Südamerikas. Seit 2016 ist Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst zudem Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert

Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert ist Religionspädagoge und war von 2000-2021 Präsident der Universität Bamberg. In seiner Zeit als Präsident gelang es ihm mittels einer Strukturreform, der Universität Bamberg ein klares geistes- und sozialwissenschaftliches Profil zu geben und die Universität modern, international und wettbewerbsfähig zu machen. Außerdem erhielt die Universität Bamberg unter Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert ein außeruniversitäres Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft. Zudem ist Prof. Dr. Dr. Ruppert Präsident der Virtuellen Hochschule Bayern und seit 2016 Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Dr. E.h. Michael von Bronk

Dr. Michael von Bronk war bis 2019 Vorstandsmitglied der Vattenfall Europe Mining AG und Vattenfall Europe Generation AG, sowie Vorsitzender der Wirtschaftsinitiative Lausitz (e.V.). Er begann seine berufliche Laufbahn mit einem Studium der Bergtechnik in Bochum und arbeitete dann in verschiedenen Bergwerken als Ausbilder. Dort gelang ihm der berufliche Aufstieg, was zuletzt mit der Vorstandsmitgliedschaft gekrönt wurde. Dr. Michael von Bronk ist außerdem seit 2016 Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Helmut Schwarz

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Helmut Schwarz ist Chemiker und war von 2008 bis 2017 Präsident der Alexander von Humboldt Stiftung. Seine Forschung befasst sich mit dem Ablauf chemischer Vorgänge auf molekularer Ebene. Aufgrund seiner überragenden Leistungen wurde er bereits mehrfach mit diversen Preisen und Medaillen ausgezeichnet, so unter anderem mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, dem Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis der DFG, dem Max-Planck-Forschungspreis und dem Karl-Ziegler-Preis. Von 2010 bis 2015 war er außerdem Mitglied des Präsidiums der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften. Seit 2022 ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Schwarz als neues Mitglied im Landeshochschulrat tätig.

  • Dipl.-Volksw. Christian Amsinck

Christian Amsinck ist hauptamtlich Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB). Neben seiner hauptamtlichen Tätigkeit verfolgt er viele ehrenamtliche Aktivitäten. So ist Christian Amsinck unter anderem Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, Mitglied des Sozialbeirats der Bundesregierung, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH und Mitglied des Rundfunkrats und Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Außerdem ist er bereits seit 2011 langjähriges Mitglied des Landeshochschulrates. Als diplomierter Volkswirt macht sich Christian Amsinck unter anderem für den Ausbau von Investitionen in Bildung und Qualifizierung stark.

  • Prof. Dr.-Ing. Harald Budelmann

Der Bauingenieur Prof. Dr.-Ing. Harald Budelmann war bis 2018 Professor am Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz an der TU Braunschweig und geschäftsführender Direktor der dortigen Materialprüfanstalt für das Bauwesen. Er war langzeitig in Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft engagiert, u.a. im Senats- und Bewilligungsausschuss für Sonderforschungsbereiche und im Senat. Seine Forschung im Bauwesen ist international ausgerichtet, er gründete die International Association for Life Cycle Civil Engineering (IALCCE) und war lange deren Vizepräsident. Prof. Budelmann ist heute Vizepräsident der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft und Mitglied sowie im Rat der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (bbaw). Neben seinen Tätigkeiten ist Prof. Dr.-Ing. Harald Budelmann bereits seit 2011 Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Prof. Dr. Anne Lequy

Seit 2006 ist Prof. Dr. Anne Lequy Professorin für Fachkommunikation Französisch (Fachübersetzen) an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Von 2010 bis 2014 war sie Prorektorin für Studium und Lehre, von 2014 bis 2022 Rektorin der Hochschule Magdeburg-Stendal (Wiederwahl 2018). Sie leitet das DAAD-Projekt German-Jordanian University (GJU) in Deutschland. Im Jahr 2017 wurde sie vom CHE Centrum für Hochschulentwicklung zusammen mit der Wochenzeitung DIE ZEIT für den Preis „Hochschulmanager/in des Jahres“ nominiert. Sie ist Mitglied in Lehre hoch n, Bündnis für die Hochschullehre, gefördert u.a. durch die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. (Jahrgang 2014). Seit 2021 ist sie Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Innovation in der Hochschullehre. Sie wurde 2021 in das Board der European University Association gewählt. Seit 2016 ist Prof. Dr. Anne Lequy Mitglied des Landeshochschulrates.

  • Organisation und Aufgaben des Landeshochschulrates

    BbgHG § 77: Landeshochschulrat / Organisation und Aufgaben

    (1)
    Der Landeshochschulrat unterstützt die staatlichen Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bei der Zusammenarbeit mit der Landesregierung und stellt seine Beratung auch den staatlich anerkannten Hochschulen sowie den Hochschulen des Landes im Sinne von § 1 Absatz 2 zur Verfügung.

    (2)
    Der Landeshochschulrat
    1. berät die Präsidentinnen und Präsidenten und die in den Grundordnungen bestimmten Organe der Hochschulen in grundsätzlichen Angelegenheiten,

    2.wirkt bei der Entscheidung über die Entwicklungspläne der Hochschulen zur Gewährleistung einer ausgewogenen Strukturentwicklung der Hochschulen mit,

    3. berät die Landesregierung in strategischen Fragen der Landeshochschulplanung,

    4. bestellt drei Mitglieder der Findungskommission gemäß § 65 Absatz 2, darunter mindestens eine Frau, davon ein Mitglied aus dem nicht-wissenschaftlichen Bereich,

    5. unterstützt die Ethikkommissionen der Hochschulen und

    6. kann die Hochschulen bei der Planung, Einrichtung und Durchführung von dualen Studiengängen beraten.

    (3)
    Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Landeshochschulrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber den Präsidentinnen und Präsidenten und den weiteren Organen der Hochschulen. Er hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Personalakten
    (4)
    Der Landeshochschulrat setzt die Schwerpunkte seiner Befassung mit Struktur und Entwicklung des brandenburgischen Hochschulsystems selbst. Das für die Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung kann dem Landeshochschulrat vorschlagen, seine Tätigkeit auf bestimmte strategische Planungen und Fragen oder abgegrenzte Einzelthemen auszurichten.

    (5)
    Der Landeshochschulrat berichtet der Landesregierung regelmäßig über seine Tätigkeit. Er erörtert mindestens einmal im Jahr mit dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied der Landesregierung die Hochschulentwicklung und Zielsetzungen für die weitere Entwicklung.

    (6)
    Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bestimmt auf Vorschlag des für die Hochschulen zuständigen Mitglieds der Landesregierung nach Anhörung der Hochschulen und im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages die Mitglieder des Landeshochschulrats. Dem Landeshochschulrat sollen in der Regel zwölf, mindestens aber sechs Personen, angehören, von denen mindestens ein Drittel weiblich sein soll. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig; des abermaligen Benehmens mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages bedarf es nicht.

    (7)
    Den Mitgliedern des Landeshochschulrats werden Reisekosten erstattet. Das für die Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung trifft im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Mitglied der Landesregierung eine diesbezügliche Regelung.

    BbgHG § 77: Landeshochschulrat / Organisation und Aufgaben

    (1)
    Der Landeshochschulrat unterstützt die staatlichen Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bei der Zusammenarbeit mit der Landesregierung und stellt seine Beratung auch den staatlich anerkannten Hochschulen sowie den Hochschulen des Landes im Sinne von § 1 Absatz 2 zur Verfügung.

    (2)
    Der Landeshochschulrat
    1. berät die Präsidentinnen und Präsidenten und die in den Grundordnungen bestimmten Organe der Hochschulen in grundsätzlichen Angelegenheiten,

    2.wirkt bei der Entscheidung über die Entwicklungspläne der Hochschulen zur Gewährleistung einer ausgewogenen Strukturentwicklung der Hochschulen mit,

    3. berät die Landesregierung in strategischen Fragen der Landeshochschulplanung,

    4. bestellt drei Mitglieder der Findungskommission gemäß § 65 Absatz 2, darunter mindestens eine Frau, davon ein Mitglied aus dem nicht-wissenschaftlichen Bereich,

    5. unterstützt die Ethikkommissionen der Hochschulen und

    6. kann die Hochschulen bei der Planung, Einrichtung und Durchführung von dualen Studiengängen beraten.

    (3)
    Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Landeshochschulrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber den Präsidentinnen und Präsidenten und den weiteren Organen der Hochschulen. Er hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Personalakten
    (4)
    Der Landeshochschulrat setzt die Schwerpunkte seiner Befassung mit Struktur und Entwicklung des brandenburgischen Hochschulsystems selbst. Das für die Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung kann dem Landeshochschulrat vorschlagen, seine Tätigkeit auf bestimmte strategische Planungen und Fragen oder abgegrenzte Einzelthemen auszurichten.

    (5)
    Der Landeshochschulrat berichtet der Landesregierung regelmäßig über seine Tätigkeit. Er erörtert mindestens einmal im Jahr mit dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied der Landesregierung die Hochschulentwicklung und Zielsetzungen für die weitere Entwicklung.

    (6)
    Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bestimmt auf Vorschlag des für die Hochschulen zuständigen Mitglieds der Landesregierung nach Anhörung der Hochschulen und im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages die Mitglieder des Landeshochschulrats. Dem Landeshochschulrat sollen in der Regel zwölf, mindestens aber sechs Personen, angehören, von denen mindestens ein Drittel weiblich sein soll. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig; des abermaligen Benehmens mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages bedarf es nicht.

    (7)
    Den Mitgliedern des Landeshochschulrats werden Reisekosten erstattet. Das für die Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung trifft im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Mitglied der Landesregierung eine diesbezügliche Regelung.

  • Geschäftsordnung und Tätigkeitsberichte Landeshochschulrat