
Kunst- und Kulturschaffende sowie deren Institutionen können in Brandenburg neben der Allgemeinen Kulturprojektförderung von vielfältigen genrespezifischen kulturellen Förderprogrammen der Landesregierung profitieren. Die Förderungen erfolgen auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Form von Zuwendungen.
Im Rahmen der Kulturförderung gelten allgemeine und zum Teil genrespezifische Vorgaben. Eine grundsätzliche Orientierung zu den landespolitisch kulturellen Förderschwerpunkten gibt das Merkblatt für die Antragstellung von Kulturprojektmitteln. Diese Grundsätze werden ergänzt durch die genrespezifischen Förderprogramme.
Für allgemeine Projektförderungen des Landes sind die Anträge im Ministerium bis zum 30.09. des Vorjahres einzureichen.

Kunst- und Kulturschaffende sowie deren Institutionen können in Brandenburg neben der Allgemeinen Kulturprojektförderung von vielfältigen genrespezifischen kulturellen Förderprogrammen der Landesregierung profitieren. Die Förderungen erfolgen auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Form von Zuwendungen.
Im Rahmen der Kulturförderung gelten allgemeine und zum Teil genrespezifische Vorgaben. Eine grundsätzliche Orientierung zu den landespolitisch kulturellen Förderschwerpunkten gibt das Merkblatt für die Antragstellung von Kulturprojektmitteln. Diese Grundsätze werden ergänzt durch die genrespezifischen Förderprogramme.
Für allgemeine Projektförderungen des Landes sind die Anträge im Ministerium bis zum 30.09. des Vorjahres einzureichen.
Für die jeweiligen genrespezifischen Förderprogramme gelten zum Teil abweichende Antragsfristen und Formulare .
Für die jeweiligen genrespezifischen Förderprogramme gelten zum Teil abweichende Antragsfristen und Formulare .
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genrespezifische Kulturförderung
Weiterführende Informationen zur Förderung in den Bereichen Darstellende Kunst, Digitalisierung, Kulturelle Bildung und Partizipation, Museen, Musik, Theater sowie Informationen zu steuerlichen Vergünstigungen, Anpsrechpartner, Förderanträge und Finanzierungspläne sind auf dieser Seite zu finden.
Weiterführende Informationen zur Förderung in den Bereichen Darstellende Kunst, Digitalisierung, Kulturelle Bildung und Partizipation, Museen, Musik, Theater sowie Informationen zu steuerlichen Vergünstigungen, Anpsrechpartner, Förderanträge und Finanzierungspläne sind auf dieser Seite zu finden.
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Ausstellungsvergütung
Hinweise für Veranstalter, Auftraggeber zur Ausrichtung von Ausstellungen
Hinweise für Veranstalter, Auftraggeber zur Ausrichtung von Ausstellungen
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Denkmalförderung
Weiterführende Informationen zur Förderung des kulturellen und baukulturellen Erbes (Denkmalhilfe) sowie zum Denkmalpflegepreis, Ansprechpartner und die Förderanträge sind auf dieser Seite zu finden.
Weiterführende Informationen zur Förderung des kulturellen und baukulturellen Erbes (Denkmalhilfe) sowie zum Denkmalpflegepreis, Ansprechpartner und die Förderanträge sind auf dieser Seite zu finden.
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Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten:
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten:
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Förderung im Bereich Kirchen und Religionsgemeinschaften
Weiterführende Informationen für Baumaßnahmen im Bereich Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ansprechpartner und die Förderanträge sind auf dieser Seite zu finden.
Weiterführende Informationen für Baumaßnahmen im Bereich Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ansprechpartner und die Förderanträge sind auf dieser Seite zu finden.
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Förderung im Bereich nationale Minderheiten und Niederdeutsch
Es gibt keine Antragsfrist. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro.
Sorbische/Wendische Projekte müssen einen Bezug zur sorbischen/wendischen Sprache haben. Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Referat in Verbindung.
Es gibt keine Antragsfrist. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro.
Sorbische/Wendische Projekte müssen einen Bezug zur sorbischen/wendischen Sprache haben. Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Referat in Verbindung.
Ansprechpartner für Rückfragen
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Clemens
- Nachname:
- Neumann
- E-Mail:
- clemens.neumann@ mwfk.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 866 4802