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Die im Grundgesetz verankerte Garantie der Kunstfreiheit gebietet dem Staat, die Freiheit, Autonomie, Pluralität und Eigengesetzlichkeit der Kunst zu achten.

Der Respekt vor der Freiheit der Kunst kommt u.a. darin zum Ausdruck, dass sich der Staat künstlerischer Werturteile enthält, keinen unmittelbaren Einfluss auf die Inhalte nimmt und eine Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen, Angebote und Träger unterstützt.

Transparenz bedeutet, dass die Kriterien für die Förderung von Kulturprojekten nachvollziehbar und den Akteuren aus dem Kulturbereich vor der Förderentscheidung bekannt sind, sodass sie sich daran ausrichten können. Der Grundsatz der Subsidiarität besagt, dass Kulturförderung ergänzenden Charakter hat. Das Land fördert, wenn die Träger von Kultureinrichtungen und Projekten alle übrigen Möglichkeiten zur Finanzierung ausgeschöpft haben.

Der Rahmen wird zudem durch das Landesinteresse an der Kulturförderung vorgegeben. Im Landesinteresse liegt die Förderung von Einrichtungen und Vorhaben, wenn

  • sich dies unmittelbar aus dem originären Landesauftrag zur Kulturförderung ableitet,
  • sie dazu dient, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf kulturelle Teilhabe zu gewährleisten oder
  • sie die kulturelle Infrastruktur im Land stärkt.

Um unterschiedliche Ansätze, Ideen und Ziele für die Kulturpolitik des Landes zusammenzuführen, ist 2012 eine gemeinsame Kulturpolitische Strategie vorgelegt worden. Sie ist seither Grundlage der Kulturförderung des Landes Brandenburg.

Die im Grundgesetz verankerte Garantie der Kunstfreiheit gebietet dem Staat, die Freiheit, Autonomie, Pluralität und Eigengesetzlichkeit der Kunst zu achten.

Der Respekt vor der Freiheit der Kunst kommt u.a. darin zum Ausdruck, dass sich der Staat künstlerischer Werturteile enthält, keinen unmittelbaren Einfluss auf die Inhalte nimmt und eine Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen, Angebote und Träger unterstützt.

Transparenz bedeutet, dass die Kriterien für die Förderung von Kulturprojekten nachvollziehbar und den Akteuren aus dem Kulturbereich vor der Förderentscheidung bekannt sind, sodass sie sich daran ausrichten können. Der Grundsatz der Subsidiarität besagt, dass Kulturförderung ergänzenden Charakter hat. Das Land fördert, wenn die Träger von Kultureinrichtungen und Projekten alle übrigen Möglichkeiten zur Finanzierung ausgeschöpft haben.

Der Rahmen wird zudem durch das Landesinteresse an der Kulturförderung vorgegeben. Im Landesinteresse liegt die Förderung von Einrichtungen und Vorhaben, wenn

  • sich dies unmittelbar aus dem originären Landesauftrag zur Kulturförderung ableitet,
  • sie dazu dient, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf kulturelle Teilhabe zu gewährleisten oder
  • sie die kulturelle Infrastruktur im Land stärkt.

Um unterschiedliche Ansätze, Ideen und Ziele für die Kulturpolitik des Landes zusammenzuführen, ist 2012 eine gemeinsame Kulturpolitische Strategie vorgelegt worden. Sie ist seither Grundlage der Kulturförderung des Landes Brandenburg.

  • Kulturpolitische Strategie

    Die Kulturpolitik des Landes Brandenburg war seit seiner Gründung geprägt von erfolgreichen Anstrengungen zum Erhalt vorhandener Kultureinrichtungen und -projekte, aber auch von einem kontinuierlichen Ausbau der kulturellen Infrastruktur. Strukturell zeichnet sich der Politikbereich der Kultur heute durch einen sehr hohen Festlegungsgrad der zur Verfügung stehenden Landesmittel aus. Im vergangenen Jahrzehnt erfolgte vornehmlich eine finanzielle Sicherung etablierter Kultureinrichtungen und -projekte von Land, Kommunen und freien Trägern.

    Mit der vorliegenden „Kulturpolitischen Strategie 2012“ will das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur über die Kulturförderung wichtige landes- und gesellschaftspolitische Akzente für die kommenden Jahre setzen, die über den Kernbereich der Kultur hinaus gehen, etwa bei dem Ausbau der kulturellen Bildung oder der Stärkung des Kulturtourismus. Den Wert von Kunst und Kultur für die Menschen in Brandenburg gilt es auch in neuen gesellschaftspolitischen Zusammenhängen zu befördern und sichtbar werden zu lassen.

    Die Kulturpolitik des Landes Brandenburg war seit seiner Gründung geprägt von erfolgreichen Anstrengungen zum Erhalt vorhandener Kultureinrichtungen und -projekte, aber auch von einem kontinuierlichen Ausbau der kulturellen Infrastruktur. Strukturell zeichnet sich der Politikbereich der Kultur heute durch einen sehr hohen Festlegungsgrad der zur Verfügung stehenden Landesmittel aus. Im vergangenen Jahrzehnt erfolgte vornehmlich eine finanzielle Sicherung etablierter Kultureinrichtungen und -projekte von Land, Kommunen und freien Trägern.

    Mit der vorliegenden „Kulturpolitischen Strategie 2012“ will das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur über die Kulturförderung wichtige landes- und gesellschaftspolitische Akzente für die kommenden Jahre setzen, die über den Kernbereich der Kultur hinaus gehen, etwa bei dem Ausbau der kulturellen Bildung oder der Stärkung des Kulturtourismus. Den Wert von Kunst und Kultur für die Menschen in Brandenburg gilt es auch in neuen gesellschaftspolitischen Zusammenhängen zu befördern und sichtbar werden zu lassen.

  • Grundsatzdokumente der Kulturpolitik

    Kulturentwicklungskonzeption
    Am 5. April 2001 hat der Landtag der Landesregierung den Auftrag erteilt, Vorschläge für Prioritäten der Kulturpolitik vorzulegen, die sich auf eine Bestandserhebung der Kultur im Land Brandenburg beruhen. Die erste Kulturentwicklungskonzeption wurde 2002 vorgelegt, sie wurde 2004 und 2009 aktualisiert. Der jetzige Koalitionsvertrag regelt: "Die Kulturentwicklungskonzeption des Landes wird fortgeschrieben und weiterentwickelt."

    Die Kulturentwicklungskonzeption ist Bestandteil der Verständigung der Landesregierung mit den Trägern der Kultur, ihren Verbänden und den Kommunen über gemeinsam angestrebte Entwicklungen im Kulturbereich und die Aufgabenabgrenzung. Sie ist Ergebnis dieser Diskussion, stellt die Position der Landesregierung dar und ist Grundlage des Weiteren kulturpolitischen Diskurses im Land Brandenburg.

    Kulturentwicklungskonzeption
    Am 5. April 2001 hat der Landtag der Landesregierung den Auftrag erteilt, Vorschläge für Prioritäten der Kulturpolitik vorzulegen, die sich auf eine Bestandserhebung der Kultur im Land Brandenburg beruhen. Die erste Kulturentwicklungskonzeption wurde 2002 vorgelegt, sie wurde 2004 und 2009 aktualisiert. Der jetzige Koalitionsvertrag regelt: "Die Kulturentwicklungskonzeption des Landes wird fortgeschrieben und weiterentwickelt."

    Die Kulturentwicklungskonzeption ist Bestandteil der Verständigung der Landesregierung mit den Trägern der Kultur, ihren Verbänden und den Kommunen über gemeinsam angestrebte Entwicklungen im Kulturbereich und die Aufgabenabgrenzung. Sie ist Ergebnis dieser Diskussion, stellt die Position der Landesregierung dar und ist Grundlage des Weiteren kulturpolitischen Diskurses im Land Brandenburg.

    Erinnerungskultur
    Im Land Brandenburg ist es insbesondere dank des Engagements von ehrenamtlich arbeitenden Initiativen und der Arbeit von Gedenkstätten, Museen und Forschungseinrichtungen gelungen, eine vielfältige, dezentrale und pluralistische zeitgeschichtliche Erinnerungskultur zu entwickeln.

    Erinnerungskultur
    Im Land Brandenburg ist es insbesondere dank des Engagements von ehrenamtlich arbeitenden Initiativen und der Arbeit von Gedenkstätten, Museen und Forschungseinrichtungen gelungen, eine vielfältige, dezentrale und pluralistische zeitgeschichtliche Erinnerungskultur zu entwickeln.