Hauptmenü

Herzlich Willkommen in Brandenburg!

Auf dieser Seite informiert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur insbesondere Studierende und Studieninteressierte aus der Ukraine über Möglichkeiten für ein Studium im Land Brandenburg, Sprach-, Unterstützungs- und Beratungsangebote und weitere Hinweise.

Brandenburg ist eines der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland und liegt geographisch im Nordosten der Bundesrepublik. Die Landeshauptstadt von Brandenburg ist Potsdam, südwestlich an Berlin angrenzend.

Wir haben rund um das Thema Studium an Hochschulen in Brandenburg mögliche Fragen und Antworten (FAQ) zusammengestellt. Die Webseite wird regelmäßig aktualisiert.

Diese FAQ werden möglicherweise nicht alle Ihre Fragen beantworten können. Bei Fragen zu den konkreten Studienmöglichkeiten, Zugangsvoraussetzungen und Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort empfiehlt sich auch die direkte Kontaktaufnahme zur jeweiligen Hochschule.

Stand: 30. Mai 2022

Herzlich Willkommen in Brandenburg!

Auf dieser Seite informiert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur insbesondere Studierende und Studieninteressierte aus der Ukraine über Möglichkeiten für ein Studium im Land Brandenburg, Sprach-, Unterstützungs- und Beratungsangebote und weitere Hinweise.

Brandenburg ist eines der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland und liegt geographisch im Nordosten der Bundesrepublik. Die Landeshauptstadt von Brandenburg ist Potsdam, südwestlich an Berlin angrenzend.

Wir haben rund um das Thema Studium an Hochschulen in Brandenburg mögliche Fragen und Antworten (FAQ) zusammengestellt. Die Webseite wird regelmäßig aktualisiert.

Diese FAQ werden möglicherweise nicht alle Ihre Fragen beantworten können. Bei Fragen zu den konkreten Studienmöglichkeiten, Zugangsvoraussetzungen und Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort empfiehlt sich auch die direkte Kontaktaufnahme zur jeweiligen Hochschule.

Stand: 30. Mai 2022

Studium|Promotion|Forschung an Hochschulen

  • Wohin kann ich mich wenden? Wen kann ich ansprechen?

    Die Hochschulen des Landes Brandenburg haben insbesondere für Studieninteressierte und Forschende aus der Ukraine spezielle Seiten auf ihren Webseiten mit Informationen zur Unterstützung und Ansprechpersonen zusammengestellt.

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat darüber hinaus am die Webseite der „Nationalen Akademischen Kontaktstelle Ukraine“ als Wegweiser ins deutsche Hochschulsystem eingerichtet. Die Webseite der Kontaktstelle bündelt für ukrainische Studierende und Forschende Informationen zum Aufenthalt, Hochschulzugang, Studium und Forschung und zum Alltagsleben in Deutschland.

    Unterstützung für Forschende bietet auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).

    In vielen DFG-Förderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramm, Forschungsgruppe, Klinische Forschungsgruppe, Kolleg-Forschungsgruppe, Graduiertenkolleg) ist es möglich, zusätzliche Anträge zu stellen, um Personen, die in den letzten drei Jahren aus ihrem Heimatland geflüchtet sind, in bereits geförderte, das heißt „laufende“ DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Fördermittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Betroffenen als wissenschaftliche Hilfskräfte, Doktorandinnen beziehungsweise Doktoranden, Postdoktorandinnen und -doktoranden oder Professorinnen und Professoren in das Projekt ermöglichen.

    So genannte Sonderforschungsbereiche werden explizit ermuntert, für die Einbindung von Flüchtlingen insbesondere die bereits bewilligten Pauschalen Mittel einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar bedarfsgerecht reagieren können.

    Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflüchteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der antragstellenden Projektleitungen sowie der Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Beschäftigungsverträgen.

    Detaillierte Informationen finden Sie unter:

    Die Hochschulen des Landes Brandenburg haben insbesondere für Studieninteressierte und Forschende aus der Ukraine spezielle Seiten auf ihren Webseiten mit Informationen zur Unterstützung und Ansprechpersonen zusammengestellt.

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat darüber hinaus am die Webseite der „Nationalen Akademischen Kontaktstelle Ukraine“ als Wegweiser ins deutsche Hochschulsystem eingerichtet. Die Webseite der Kontaktstelle bündelt für ukrainische Studierende und Forschende Informationen zum Aufenthalt, Hochschulzugang, Studium und Forschung und zum Alltagsleben in Deutschland.

    Unterstützung für Forschende bietet auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).

    In vielen DFG-Förderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramm, Forschungsgruppe, Klinische Forschungsgruppe, Kolleg-Forschungsgruppe, Graduiertenkolleg) ist es möglich, zusätzliche Anträge zu stellen, um Personen, die in den letzten drei Jahren aus ihrem Heimatland geflüchtet sind, in bereits geförderte, das heißt „laufende“ DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Fördermittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Betroffenen als wissenschaftliche Hilfskräfte, Doktorandinnen beziehungsweise Doktoranden, Postdoktorandinnen und -doktoranden oder Professorinnen und Professoren in das Projekt ermöglichen.

    So genannte Sonderforschungsbereiche werden explizit ermuntert, für die Einbindung von Flüchtlingen insbesondere die bereits bewilligten Pauschalen Mittel einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar bedarfsgerecht reagieren können.

    Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflüchteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der antragstellenden Projektleitungen sowie der Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Beschäftigungsverträgen.

    Detaillierte Informationen finden Sie unter:

Studium und Zugang zur Hochschule

  • Was kann ich im Land Brandenburg studieren?

     Das Land Brandenburg verfügt über eine attraktive Hochschullandschaft mit vielen Studienmöglichkeiten. Die Universitäten und Fachhochschulen* sind modern und gut ausgestattet, international ausgerichtet, ermöglichen eine individuelle Studiengestaltung und bieten hervorragende Bedingungen für Familien.

    Viele Studiengänge an Brandenburger Hochschulen werden auch in englischer Sprache angeboten. Die nachfolgenden Webseiten bieten Übersichten zu den Studienangeboten (jeweils in deutscher und in englischer Sprache).

     Das Land Brandenburg verfügt über eine attraktive Hochschullandschaft mit vielen Studienmöglichkeiten. Die Universitäten und Fachhochschulen* sind modern und gut ausgestattet, international ausgerichtet, ermöglichen eine individuelle Studiengestaltung und bieten hervorragende Bedingungen für Familien.

    Viele Studiengänge an Brandenburger Hochschulen werden auch in englischer Sprache angeboten. Die nachfolgenden Webseiten bieten Übersichten zu den Studienangeboten (jeweils in deutscher und in englischer Sprache).

  • Studienangebote der Hochschulen des Landes Brandenburg im Überblick

    * Fachhochschulen sind Hochschulen, die anwendungsorientierte Studiengänge anbieten (in englischer Übersetzung "Universities of applied science"). Die Fachhochschulen in Brandenburg können die Bezeichnung „Hochschule“ verwenden.

    * Fachhochschulen sind Hochschulen, die anwendungsorientierte Studiengänge anbieten (in englischer Übersetzung "Universities of applied science"). Die Fachhochschulen in Brandenburg können die Bezeichnung „Hochschule“ verwenden.

  • Welche Angebote zur Studienorientierung an den Hochschulen gibt es darüber hinaus?

    Ausführliche Informationen zur Studienorientierung und zu allen angebotenen Studiengängen finden sich, neben den oben genannten Webseiten der Hochschulen, hier: https://studieren-in-brandenburg.de/.

    Ausführliche Informationen zur Studienorientierung und zu allen angebotenen Studiengängen finden sich, neben den oben genannten Webseiten der Hochschulen, hier: https://studieren-in-brandenburg.de/.

  • Kann ich die an einer Hochschule in der Ukraine bereits erbrachten Studienleistungen anerkennen lassen?

    Da die Ukraine seit 2005 am Bologna-Prozess teilnimmt, ist die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ukrainischen Hochschule erbracht wurden, in Deutschland grundsätzlich möglich. Über die konkrete Anerkennung von Leistungen, die Einstufung in ein Fachsemester sowie die grundsätzliche Möglichkeit, ein Studium in Deutschland in Abhängigkeit Ihres Schulabschlusses bzw. Ihrer bisherigen Studienerfahrung sowie Ihrer Sprachkenntnisse aufzunehmen, entscheidet letztendlich die jeweilige Universität bzw. die Hochschule. Bitte wenden Sie sich daher an die Hochschulen vor Ort.

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert über Studien- und Fördermöglichkeiten in Deutschland. Hier gibt es Informationen zum Thema Studium in Deutschland auf Deutsch und Ukrainisch. Bitte beachten Sie hierbei insbesondere die Zulassungsdatenbank des DAAD, die Ihnen einen ersten Überblick gibt, ob Sie in Deutschland studieren können:

    Da die Ukraine seit 2005 am Bologna-Prozess teilnimmt, ist die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ukrainischen Hochschule erbracht wurden, in Deutschland grundsätzlich möglich. Über die konkrete Anerkennung von Leistungen, die Einstufung in ein Fachsemester sowie die grundsätzliche Möglichkeit, ein Studium in Deutschland in Abhängigkeit Ihres Schulabschlusses bzw. Ihrer bisherigen Studienerfahrung sowie Ihrer Sprachkenntnisse aufzunehmen, entscheidet letztendlich die jeweilige Universität bzw. die Hochschule. Bitte wenden Sie sich daher an die Hochschulen vor Ort.

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert über Studien- und Fördermöglichkeiten in Deutschland. Hier gibt es Informationen zum Thema Studium in Deutschland auf Deutsch und Ukrainisch. Bitte beachten Sie hierbei insbesondere die Zulassungsdatenbank des DAAD, die Ihnen einen ersten Überblick gibt, ob Sie in Deutschland studieren können:

  • Ich kann nicht alle nötigen Unterlagen für die Zulassung oder Zeugnisanerkennung nachweisen. Was kann ich machen?

    Für den Fall, dass Sie fluchtbedingt nicht alle Zeugnisse bei sich haben, möchten wir Sie ebenfalls bitten, sich mit den Hochschulen in Verbindung zu setzen, da auch für diesen Fall Möglichkeiten bestehen, um Ihnen einen erleichterten Zugang zur Hochschule zu gewähren.

    Fragen zur Bewertung von Bildungsabschlüssen aus der Ukraine oder aus einem anderen Land für den Zugang zu den Hochschulen in der Bundesrepublik können grundsätzlich auch über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen „uni-assist“ geklärt werden. Uni-assist ist eine von rund 170 Hochschulen in Deutschland getragene Einrichtung zur Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen:

    Bitte lassen Sie sich auch von Ihrer für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu den Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums bzw. einer Ausbildung beraten.

    Wenn Sie Näheres über die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung von Qualifikationen zur Anerkennung eines Studiums sowie die Zulassungsvoraussetzungen und rechtlichen Regelungen erfahren möchten, so sind diese Informationen hier zusammengestellt: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/wissenschaft/studieren-in-brandenburg/studium-und-hochschulzugang-fuer-fluechtlinge-im-land-brandenburg/

    Für den Fall, dass Sie fluchtbedingt nicht alle Zeugnisse bei sich haben, möchten wir Sie ebenfalls bitten, sich mit den Hochschulen in Verbindung zu setzen, da auch für diesen Fall Möglichkeiten bestehen, um Ihnen einen erleichterten Zugang zur Hochschule zu gewähren.

    Fragen zur Bewertung von Bildungsabschlüssen aus der Ukraine oder aus einem anderen Land für den Zugang zu den Hochschulen in der Bundesrepublik können grundsätzlich auch über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen „uni-assist“ geklärt werden. Uni-assist ist eine von rund 170 Hochschulen in Deutschland getragene Einrichtung zur Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen:

    Bitte lassen Sie sich auch von Ihrer für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu den Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums bzw. einer Ausbildung beraten.

    Wenn Sie Näheres über die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung von Qualifikationen zur Anerkennung eines Studiums sowie die Zulassungsvoraussetzungen und rechtlichen Regelungen erfahren möchten, so sind diese Informationen hier zusammengestellt: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/wissenschaft/studieren-in-brandenburg/studium-und-hochschulzugang-fuer-fluechtlinge-im-land-brandenburg/

  • Wann beginnt das (aktuelle) Studiensemester?

    Da das Sommersemester 2022 an den Hochschulen in Brandenburg bereits begonnen hat, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich als Gasthörerin oder Gasthörer bei den Hochschulen zu bewerben. So haben Sie die Möglichkeit, noch zu Beginn der Vorlesungszeit, die in der Regel Ende März bis Mitte April beginnt, Lehrveranstaltungen zu besuchen.

    Die Vorlesungszeiten im kommenden Wintersemester 2022/2023 beginnen zwischen Ende September und Mitte Oktober. Die Fristen für die Bewerbung zu den einzelnen Studiengängen und zur Einschreibung (Immatrikulation) für das kommende Wintersemester 2022/2023 sind an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich dort direkt über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bzw. die oben genannten Internetseiten der Hochschulen (siehe oben in der Rubrik „Studienangebote“).

    Da das Sommersemester 2022 an den Hochschulen in Brandenburg bereits begonnen hat, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich als Gasthörerin oder Gasthörer bei den Hochschulen zu bewerben. So haben Sie die Möglichkeit, noch zu Beginn der Vorlesungszeit, die in der Regel Ende März bis Mitte April beginnt, Lehrveranstaltungen zu besuchen.

    Die Vorlesungszeiten im kommenden Wintersemester 2022/2023 beginnen zwischen Ende September und Mitte Oktober. Die Fristen für die Bewerbung zu den einzelnen Studiengängen und zur Einschreibung (Immatrikulation) für das kommende Wintersemester 2022/2023 sind an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich dort direkt über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bzw. die oben genannten Internetseiten der Hochschulen (siehe oben in der Rubrik „Studienangebote“).

  • Was sind Gashörerinnen- oder Gasthörerangebote und wie werde ich Gasthörerin oder Gasthörer?

    Als Gasthörerin oder Gasthörer können Sie Lehrveranstaltungen der Hochschulen besuchen und einen Einblick in das Studienangebot erhalten. Gasthörerinnen und Gasthörer können eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten. Sofern es die Immatrikulationsordnungen der einzelnen Hochschulen zulassen, können Sie als Gasthörerin oder Gasthörer auch Prüfungsleistungen ablegen und so genannte Leistungspunkte erwerben (ECTS – European Credit Transfer System), die möglicherweise auf ein späteres Studium angerechnet werden. Genauere Informationen, ob und wie dies möglich ist und wie eine Bewerbung als Gasthörerin oder Gasthörer erfolgt, können Sie bitte direkt bei der jeweiligen Hochschule erfragen.

     

    Die meisten Hochschulen erheben grundsätzlich auch Gebühren für Gasthörerinnen und Gasthörer. In besonderen Fällen sehen die Hochschulen teilweise auch Möglichkeiten zur Befreiung von Gebühren vor. Nähere Informationen können Sie ebenfalls direkt bei den Hochschulen erfragen oder auf den Internetseiten der Hochschulen nachlesen.

    Als Gasthörerin oder Gasthörer können Sie Lehrveranstaltungen der Hochschulen besuchen und einen Einblick in das Studienangebot erhalten. Gasthörerinnen und Gasthörer können eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten. Sofern es die Immatrikulationsordnungen der einzelnen Hochschulen zulassen, können Sie als Gasthörerin oder Gasthörer auch Prüfungsleistungen ablegen und so genannte Leistungspunkte erwerben (ECTS – European Credit Transfer System), die möglicherweise auf ein späteres Studium angerechnet werden. Genauere Informationen, ob und wie dies möglich ist und wie eine Bewerbung als Gasthörerin oder Gasthörer erfolgt, können Sie bitte direkt bei der jeweiligen Hochschule erfragen.

     

    Die meisten Hochschulen erheben grundsätzlich auch Gebühren für Gasthörerinnen und Gasthörer. In besonderen Fällen sehen die Hochschulen teilweise auch Möglichkeiten zur Befreiung von Gebühren vor. Nähere Informationen können Sie ebenfalls direkt bei den Hochschulen erfragen oder auf den Internetseiten der Hochschulen nachlesen.

  • Muss ich Studiengebühren bezahlen?

    Grundsätzlich nein, denn alle Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg – mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge – sind frei von Studiengebühren.

    Nur möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie bei der Immatrikulation, also bei der Einschreibung in einen Studiengang an einer Hochschule, Beiträge und Gebühren entrichten müssen. Zudem müssen Sie bei Studienaufnahme ein Semesterticket erwerben, mit dem Sie das ganze Semester in Brandenburg und Berlin den öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Die konkrete Höhe der Beiträge können Sie den Informationen auf den Internetseiten der Hochschulen entnehmen.

    Grundsätzlich nein, denn alle Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg – mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge – sind frei von Studiengebühren.

    Nur möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie bei der Immatrikulation, also bei der Einschreibung in einen Studiengang an einer Hochschule, Beiträge und Gebühren entrichten müssen. Zudem müssen Sie bei Studienaufnahme ein Semesterticket erwerben, mit dem Sie das ganze Semester in Brandenburg und Berlin den öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Die konkrete Höhe der Beiträge können Sie den Informationen auf den Internetseiten der Hochschulen entnehmen.

Fragen zu Immatrikulation und Hochschulzugangsberechtigung

  • Wie kann ich Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besuchen, was ist die Einschreibung und was benötige ich dafür?

    Wenn Sie an Lehrveranstaltungen der Hochschulen teilnehmen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie schreiben sich in einen Studiengang ein, dies ist die „Immatrikulation“ – oder Sie besuchen als Gasthörerin oder Gasthörer Lehrveranstaltungen.

    Wenn Sie sich in einen Studiengang einschreiben bzw. immatrikulieren wollen, müssen Sie eine so genannte Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Sofern Sie diese in der Ukraine oder in einem anderen Land außerhalb Deutschlands erworben haben, muss sie einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass Sie ausreichende Sprachkenntnisse – in der Regel Deutsch – nachweisen. In der Rubrik „Sprache“ können Sie darüber mehr erfahren, auch über Unterstützungsangebote und Sprachkurse.

    Die Fristen für die Bewerbung zu den einzelnen Studiengängen und zur Einschreibung (Immatrikulation) für das kommende Wintersemester 2022/2023 sind an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich dort direkt über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bzw. die oben genannten Internetseiten der Hochschulen (siehe oben in der Rubrik „Studienangebote“).

    Bei Bewerbungen über die Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, „uni-assist“, endet die Frist meist drei bis vier Monate vor Studienbeginn. Auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen – bei denen die Bewerberzahl die Zahl der vorhandenen Studienplätze überschreitet – müssen Sie Ihre Bewerbung für den Studienplatz bereits geraume Zeit vor Studienbeginn einreichen.

    Wenn Sie an Lehrveranstaltungen der Hochschulen teilnehmen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie schreiben sich in einen Studiengang ein, dies ist die „Immatrikulation“ – oder Sie besuchen als Gasthörerin oder Gasthörer Lehrveranstaltungen.

    Wenn Sie sich in einen Studiengang einschreiben bzw. immatrikulieren wollen, müssen Sie eine so genannte Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Sofern Sie diese in der Ukraine oder in einem anderen Land außerhalb Deutschlands erworben haben, muss sie einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass Sie ausreichende Sprachkenntnisse – in der Regel Deutsch – nachweisen. In der Rubrik „Sprache“ können Sie darüber mehr erfahren, auch über Unterstützungsangebote und Sprachkurse.

    Die Fristen für die Bewerbung zu den einzelnen Studiengängen und zur Einschreibung (Immatrikulation) für das kommende Wintersemester 2022/2023 sind an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich dort direkt über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bzw. die oben genannten Internetseiten der Hochschulen (siehe oben in der Rubrik „Studienangebote“).

    Bei Bewerbungen über die Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, „uni-assist“, endet die Frist meist drei bis vier Monate vor Studienbeginn. Auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen – bei denen die Bewerberzahl die Zahl der vorhandenen Studienplätze überschreitet – müssen Sie Ihre Bewerbung für den Studienplatz bereits geraume Zeit vor Studienbeginn einreichen.

  • Ich bin Ukrainerin oder Ukrainer und habe einen ukrainischen Schulabschluss. Kann ich in Brandenburg studieren?

    Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, sind Sie von der so genannten Massenzustrom-Richtlinie erfasst und es besteht prinzipiell die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen. Dies ist aber abhängig von Ihrem Schulabschluss und wann Sie diesen gemacht haben. Im Fall eines „Svidoctvo pro zdobuttja povnji zahal’noji serednoju osvity (ab 2019)/Atestat pro povnu zahal’ne nerednju osvitu (bis 2018), der nach dem Jahr 2012 erworben wurde, können Sie, falls Sie noch nicht studiert haben und die erforderlichen Deutschsprachkenntnisse (Niveau B2) mitbringen, an den ESiSt-Kursen des Landes Brandenburg teilnehmen. In diesen einjährigen Kursen werden ihre allgemeinen Bildungskenntnisse sowie ihre Deutschkenntnisse noch einmal verbessert. Am Ende der Kurse steht eine Prüfung, mit der Sie die Hochschulzugangsberechtigung für eine Brandenburger Hochschule erlangen und anschließend ein Studium an einer Brandenburger Hochschule aufnehmen können.

    Zu einer Übersicht der Hochschulzugangsberechtigung je nach Ihrem ukrainischem Schulabschluss:

    Zum ESiSt-Netzwerk:

    Bitte wenden Sie bei allen Fragen zudem an die International Offices der betreffenden Hochschulen. Die dortigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden Ihnen bei allen weiteren Fragen weiterhelfen.

    Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, sind Sie von der so genannten Massenzustrom-Richtlinie erfasst und es besteht prinzipiell die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen. Dies ist aber abhängig von Ihrem Schulabschluss und wann Sie diesen gemacht haben. Im Fall eines „Svidoctvo pro zdobuttja povnji zahal’noji serednoju osvity (ab 2019)/Atestat pro povnu zahal’ne nerednju osvitu (bis 2018), der nach dem Jahr 2012 erworben wurde, können Sie, falls Sie noch nicht studiert haben und die erforderlichen Deutschsprachkenntnisse (Niveau B2) mitbringen, an den ESiSt-Kursen des Landes Brandenburg teilnehmen. In diesen einjährigen Kursen werden ihre allgemeinen Bildungskenntnisse sowie ihre Deutschkenntnisse noch einmal verbessert. Am Ende der Kurse steht eine Prüfung, mit der Sie die Hochschulzugangsberechtigung für eine Brandenburger Hochschule erlangen und anschließend ein Studium an einer Brandenburger Hochschule aufnehmen können.

    Zu einer Übersicht der Hochschulzugangsberechtigung je nach Ihrem ukrainischem Schulabschluss:

    Zum ESiSt-Netzwerk:

    Bitte wenden Sie bei allen Fragen zudem an die International Offices der betreffenden Hochschulen. Die dortigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden Ihnen bei allen weiteren Fragen weiterhelfen.

  • Ich bin Ukrainerin oder Ukrainer und habe bereits in der Ukraine studiert. Kann ich in Brandenburg studieren?

     Gerne informieren wir Sie über Ihre Studienmöglichkeiten: Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, sind Sie von der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie erfasst und es besteht prinzipiell die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen. Hierfür müssen Sie die für den jeweiligen Studiengang notwendigen Deutschkenntnisse mitbringen. Dies ist im Regelfall die zweite Stufe der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II). Ob Sie direkt in einen Studiengang immatrikuliert, d.h. eingeschrieben werden können, zunächst Sprachkenntnisse erwerben müssen oder durch die Teilnahme an den ESiSt-Kursen des Landes Brandenburg die Hochschulzugangsberechtigung erhalten müssen, ist abhängig von Ihrem Schulabschluss und Ihrer Studiendauer.

    Konsultieren Sie hierzu bitte die Datenbank des DAAD:

    Falls Sie bereits Deutschkenntnisse besitzen (mind. Niveau B1) und mindestens ein Jahr (je nach Schulabschluss) in der Ukraine studiert haben, können Sie innerhalb des ESiSt-Netzwerks die notwendigen Sprachkenntnisse nachholen, um ein Studium in Deutschland zu beginnen.

    Zum ESiSt-Netzwerk:

    Falls Sie bisher keine Deutschkenntnisse besitzen, müssen Sie erst grundlegende Deutschkenntnisse erwerben. In Einzelfällen bieten die Brandenburger Hochschulen Sprachkurse an. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zudem an die International Offices der betreffenden Hochschulen. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen bei allen weiteren Fragen weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte zudem an die für Sie zuständige Ausländerbehörde, um weitere Möglichkeiten für Sprachkurse zu erfragen.

    Zu den Kontaktdaten der Ausländerbehörden:

     Gerne informieren wir Sie über Ihre Studienmöglichkeiten: Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, sind Sie von der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie erfasst und es besteht prinzipiell die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen. Hierfür müssen Sie die für den jeweiligen Studiengang notwendigen Deutschkenntnisse mitbringen. Dies ist im Regelfall die zweite Stufe der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II). Ob Sie direkt in einen Studiengang immatrikuliert, d.h. eingeschrieben werden können, zunächst Sprachkenntnisse erwerben müssen oder durch die Teilnahme an den ESiSt-Kursen des Landes Brandenburg die Hochschulzugangsberechtigung erhalten müssen, ist abhängig von Ihrem Schulabschluss und Ihrer Studiendauer.

    Konsultieren Sie hierzu bitte die Datenbank des DAAD:

    Falls Sie bereits Deutschkenntnisse besitzen (mind. Niveau B1) und mindestens ein Jahr (je nach Schulabschluss) in der Ukraine studiert haben, können Sie innerhalb des ESiSt-Netzwerks die notwendigen Sprachkenntnisse nachholen, um ein Studium in Deutschland zu beginnen.

    Zum ESiSt-Netzwerk:

    Falls Sie bisher keine Deutschkenntnisse besitzen, müssen Sie erst grundlegende Deutschkenntnisse erwerben. In Einzelfällen bieten die Brandenburger Hochschulen Sprachkurse an. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zudem an die International Offices der betreffenden Hochschulen. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen bei allen weiteren Fragen weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte zudem an die für Sie zuständige Ausländerbehörde, um weitere Möglichkeiten für Sprachkurse zu erfragen.

    Zu den Kontaktdaten der Ausländerbehörden:

  • Ich komme aus einem anderen Land als der Ukraine (Drittstaatenangehörige) und habe in der Ukraine studiert. Kann ich in Brandenburg studieren?

    Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und dort einen Aufenthaltsstatus hatten und nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren können, sind Sie von der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie erfasst. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen. Hierfür müssen Sie die für den jeweiligen Studiengang notwendigen Deutschkenntnisse mitbringen. Dies ist im Regelfall die zweite Stufe der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II). Ob Sie direkt in einen Studiengang immatrikuliert werden können, zunächst Sprachkenntnisse erwerben müssen oder durch die Teilnahme an den ESiSt-Kursen des Landes Brandenburg die Hochschulzugangsberechtigung erhalten müssen, ist abhängig von Ihrem Schulabschluss und Ihrer Studiendauer.

    Konsultieren Sie hierzu bitte die Datenbank des DAAD

    Zu einer Übersicht der Hochschulzugangsberechtigung je nach dem Schulabschluss ihres Landes:

    Zum ESiSt-Netzwerk:

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zudem an die International Offices der betreffenden Hochschulen. Die dortigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden Ihnen bei allen weiteren Fragen weiterhelfen.

    Falls Sie keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine hatten und/oder eine Rückkehr in Ihr Herkunftsland (Drittstaat) möglich ist, können Sie nach gegenwärtigem Stand ein Studium nur aufnehmen, wenn Sie bereits einen Studienplatz gefunden haben und eine eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts nachweisen können. In allen weiteren Fällen ist die Aufnahme eines Studiums leider derzeit nicht möglich.

    Bitte konsultieren Sie auch die Informationen des Beauftragten des Bundes für Flüchtlinge, Migration und Integration:

    Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und dort einen Aufenthaltsstatus hatten und nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren können, sind Sie von der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie erfasst. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen. Hierfür müssen Sie die für den jeweiligen Studiengang notwendigen Deutschkenntnisse mitbringen. Dies ist im Regelfall die zweite Stufe der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II). Ob Sie direkt in einen Studiengang immatrikuliert werden können, zunächst Sprachkenntnisse erwerben müssen oder durch die Teilnahme an den ESiSt-Kursen des Landes Brandenburg die Hochschulzugangsberechtigung erhalten müssen, ist abhängig von Ihrem Schulabschluss und Ihrer Studiendauer.

    Konsultieren Sie hierzu bitte die Datenbank des DAAD

    Zu einer Übersicht der Hochschulzugangsberechtigung je nach dem Schulabschluss ihres Landes:

    Zum ESiSt-Netzwerk:

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zudem an die International Offices der betreffenden Hochschulen. Die dortigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden Ihnen bei allen weiteren Fragen weiterhelfen.

    Falls Sie keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine hatten und/oder eine Rückkehr in Ihr Herkunftsland (Drittstaat) möglich ist, können Sie nach gegenwärtigem Stand ein Studium nur aufnehmen, wenn Sie bereits einen Studienplatz gefunden haben und eine eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts nachweisen können. In allen weiteren Fällen ist die Aufnahme eines Studiums leider derzeit nicht möglich.

    Bitte konsultieren Sie auch die Informationen des Beauftragten des Bundes für Flüchtlinge, Migration und Integration:

Sprache

  • Welche Deutschkenntnisse benötige ich für mein Studium?

    Für ein Studium in Deutschland benötigen Sie im Regelfall Deutschkenntnisse entsprechend der zweiten Stufe der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II). In Einzelfällen können Sie Ihre Sprachkenntnisse durch verschiedene Zertifikate, die Sie beispielsweise bei privaten Trägern erbracht haben, nachweisen. Falls Sie bereits Deutschkenntnisse besitzen, kontaktieren Sie immer das International Office der jeweiligen Hochschule, das Ihnen im Einzelfall weiterhelfen kann.

    Falls Sie bereits grundlegende Deutschkenntnisse (mind. Niveau B2) besitzen, können Sie Ihre Kenntnisse über das ESiSt-Netzwerk verbessern, um so die DSH II-Prüfung abzulegen und anschließend studieren zu können.

    Zum ESiSt-Netzwerk:

    Für ein Studium in Deutschland benötigen Sie im Regelfall Deutschkenntnisse entsprechend der zweiten Stufe der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II). In Einzelfällen können Sie Ihre Sprachkenntnisse durch verschiedene Zertifikate, die Sie beispielsweise bei privaten Trägern erbracht haben, nachweisen. Falls Sie bereits Deutschkenntnisse besitzen, kontaktieren Sie immer das International Office der jeweiligen Hochschule, das Ihnen im Einzelfall weiterhelfen kann.

    Falls Sie bereits grundlegende Deutschkenntnisse (mind. Niveau B2) besitzen, können Sie Ihre Kenntnisse über das ESiSt-Netzwerk verbessern, um so die DSH II-Prüfung abzulegen und anschließend studieren zu können.

    Zum ESiSt-Netzwerk:

  • Wie kann ich Deutsch lernen, damit ich in Brandenburg studieren kann?

    Wenn Sie bereits grundlegende Deutschkenntnisse (mind. Niveau B2) besitzen, können Sie Ihre Kenntnisse über das ESiSt-Netzwerk verbessern, um so die DSH II-Prüfung abzulegen und anschließend studieren zu können.

    Zum ESiSt-Netzwerk:

    Wenn Sie bisher über keine Deutschkenntnisse verfügen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde und erfragen dort, welche Möglichkeiten für Sprachkurse bestehen.

    Zu den Kontaktdaten der Ausländerbehörden:

    Wenn Sie bereits grundlegende Deutschkenntnisse (mind. Niveau B2) besitzen, können Sie Ihre Kenntnisse über das ESiSt-Netzwerk verbessern, um so die DSH II-Prüfung abzulegen und anschließend studieren zu können.

    Zum ESiSt-Netzwerk:

    Wenn Sie bisher über keine Deutschkenntnisse verfügen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde und erfragen dort, welche Möglichkeiten für Sprachkurse bestehen.

    Zu den Kontaktdaten der Ausländerbehörden:

Hilfe|Unterstützung|Studienfinanzierung und Beratung

  • Gibt es eine Anlaufstelle, bei der ich mich als Studentin oder Student zu sozialen und finanziellen Fragen beraten lassen kann?

    Sie können sich jederzeit bei Fragen zur Studienorganisation als Studierende oder Studieninteressierte aus der Ukraine als erste Anlaufstelle an die International Offices der Hochschulen wenden, die Ihnen gerne mit ihren Beratungs- und Supportstrukturen weiterhelfen:

    Weitere Anlaufstelle für alle sozialen Fragen rund um ein Studium sind die Studentenwerke. Die beiden Studentenwerke im Land Brandenburg bieten eine individuelle Sozialberatung für alle Studierenden an, die an einer Hochschule im Land Brandenburg immatrikuliert sind. Die Beratung ist auf Deutsch und auf Englisch möglich und deckt insbesondere Fragen rund um die Studienorganisation, Studienfinanzierung, Unterkunft, Verpflegung, Studium mit Kind und ein Studium mit Behinderung ab. Außerdem bieten die Studentenwerke gezielt Hilfe in finanziellen Notlagen.

    Ein kostenloser Beratungstermin ist sowohl in Präsenz an den Standorten Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus möglich wie auch telefonisch. Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke:

    Studentenwerk Potsdam
    Abteilung Soziales im Studentenwerk Potsdam
    Babelsberger Straße 2
    14473 Potsdam
    Telefon: 0331 3706-254
    E-Mail 

    Studentenwerk Frankfurt (Oder)
    Servicepoint im Studentenhaus Frankfurt (Oder)
    Paul-Feldner-Straße 8
    15230 Frankfurt (Oder)
    Telefon: 0335 56509-90
    E-Mail

    Servicepoint im Studentenhaus Cottbus
    Universitätsstraße 20
    03046 Cottbus
    Telefon: 0355 7821-588
    E-Mail

    Sie können sich jederzeit bei Fragen zur Studienorganisation als Studierende oder Studieninteressierte aus der Ukraine als erste Anlaufstelle an die International Offices der Hochschulen wenden, die Ihnen gerne mit ihren Beratungs- und Supportstrukturen weiterhelfen:

    Weitere Anlaufstelle für alle sozialen Fragen rund um ein Studium sind die Studentenwerke. Die beiden Studentenwerke im Land Brandenburg bieten eine individuelle Sozialberatung für alle Studierenden an, die an einer Hochschule im Land Brandenburg immatrikuliert sind. Die Beratung ist auf Deutsch und auf Englisch möglich und deckt insbesondere Fragen rund um die Studienorganisation, Studienfinanzierung, Unterkunft, Verpflegung, Studium mit Kind und ein Studium mit Behinderung ab. Außerdem bieten die Studentenwerke gezielt Hilfe in finanziellen Notlagen.

    Ein kostenloser Beratungstermin ist sowohl in Präsenz an den Standorten Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus möglich wie auch telefonisch. Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke:

    Studentenwerk Potsdam
    Abteilung Soziales im Studentenwerk Potsdam
    Babelsberger Straße 2
    14473 Potsdam
    Telefon: 0331 3706-254
    E-Mail 

    Studentenwerk Frankfurt (Oder)
    Servicepoint im Studentenhaus Frankfurt (Oder)
    Paul-Feldner-Straße 8
    15230 Frankfurt (Oder)
    Telefon: 0335 56509-90
    E-Mail

    Servicepoint im Studentenhaus Cottbus
    Universitätsstraße 20
    03046 Cottbus
    Telefon: 0355 7821-588
    E-Mail

  • Kann ich psychologische Unterstützung in einer für mich schwierigen Lebenslage in Anspruch nehmen?

    Ja, dies ist für Studierende möglich. Die beiden Studentenwerke im Land Brandenburg bieten eine kostenlose psychosoziale Beratung für Studierende auf Deutsch und auf Englisch an. Ausgebildete Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stehen für eine Erstberatung in akuten Notlagen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie für die Hochschulstandorte Frankfurt (Oder), Cottbus und Eberswalde auf der Seite des Studentenwerks Frankfurt (Oder) unter Psychosoziale Beratung. Einen Termin können Sie über die Service Points des Studentenwerks Frankfurt (Oder) telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Für die Hochschulstandorte Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau informieren Sie sich bitte auf der Seite des Studentenwerkes Potsdam unter Psychosoziale Beratung. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte vorab die Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks Potsdam per E-Mail unter psb@studentenwerk-potsdam.de.

    Ergänzend verfügen einige der Hochschulen im Land Brandenburg wie die Universität Potsdam oder die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ebenfalls über eine eigene psychologische Beratungsstelle für Studierende. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den entsprechenden Webseiten der Hochschulen.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass die Hochschulen und Studentenwerke im Land Brandenburg lediglich Erstberatungen und keine ambulanten Therapieplätze anbieten. Sollten Sie eine ambulante Psychotherapie in Betracht ziehen, informieren Sie die psychosozialen Beratungsstellen der Studentenwerke in einem Beratungsgespräch gerne über die Bedingungen und Möglichkeiten.

    Ja, dies ist für Studierende möglich. Die beiden Studentenwerke im Land Brandenburg bieten eine kostenlose psychosoziale Beratung für Studierende auf Deutsch und auf Englisch an. Ausgebildete Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stehen für eine Erstberatung in akuten Notlagen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie für die Hochschulstandorte Frankfurt (Oder), Cottbus und Eberswalde auf der Seite des Studentenwerks Frankfurt (Oder) unter Psychosoziale Beratung. Einen Termin können Sie über die Service Points des Studentenwerks Frankfurt (Oder) telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Für die Hochschulstandorte Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau informieren Sie sich bitte auf der Seite des Studentenwerkes Potsdam unter Psychosoziale Beratung. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte vorab die Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks Potsdam per E-Mail unter psb@studentenwerk-potsdam.de.

    Ergänzend verfügen einige der Hochschulen im Land Brandenburg wie die Universität Potsdam oder die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ebenfalls über eine eigene psychologische Beratungsstelle für Studierende. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den entsprechenden Webseiten der Hochschulen.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass die Hochschulen und Studentenwerke im Land Brandenburg lediglich Erstberatungen und keine ambulanten Therapieplätze anbieten. Sollten Sie eine ambulante Psychotherapie in Betracht ziehen, informieren Sie die psychosozialen Beratungsstellen der Studentenwerke in einem Beratungsgespräch gerne über die Bedingungen und Möglichkeiten.

  • Wofür sind die Studentenwerke da?

    Die Studentenwerke haben nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz die Aufgabe, für die Studierenden Dienstleistungen auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet anzubieten. Konkret unterstützen die Studentenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechtes Studierende mit der Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum, einem Verpflegungsangebot in den Mensen und Cafeterien, einer Vielzahl von psychosozialen Beratungsangeboten und finanziellen Hilfen wie Härtefalldarlehen oder akuten Nothilfen.

    Das Studentenwerk Potsdam ist für die Studierenden an den Hochschulstandorten Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau zuständig, während das Studentenwerk Frankfurt (Oder) für die Studierenden an den Hochschulstandorten Frankfurt (Oder), Cottbus und Eberswalde Ansprechpartnerin ist.

    Weitere Informationen zu den Angeboten der Studentenwerke im Land Brandenburg finden Sie auf den Webseiten:

    Die Studentenwerke haben nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz die Aufgabe, für die Studierenden Dienstleistungen auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet anzubieten. Konkret unterstützen die Studentenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechtes Studierende mit der Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum, einem Verpflegungsangebot in den Mensen und Cafeterien, einer Vielzahl von psychosozialen Beratungsangeboten und finanziellen Hilfen wie Härtefalldarlehen oder akuten Nothilfen.

    Das Studentenwerk Potsdam ist für die Studierenden an den Hochschulstandorten Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau zuständig, während das Studentenwerk Frankfurt (Oder) für die Studierenden an den Hochschulstandorten Frankfurt (Oder), Cottbus und Eberswalde Ansprechpartnerin ist.

    Weitere Informationen zu den Angeboten der Studentenwerke im Land Brandenburg finden Sie auf den Webseiten:

  • Verfüge ich als Studentin oder als Student über eine Krankenversicherung?

    Studierende sind in Deutschland nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) gesetzlich pflichtversichert. Es gibt jedoch Ausnahmen, nach denen eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist.

    Falls Sie noch nicht an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind und aus der Ukraine geflohen sind sowie unter die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie fallen, steht Ihnen nach § 4 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz in den ersten 18 Monaten eine medizinische Grundversorgung zu. Diese medizinische Grundversorgung ersetzt die Krankenversicherungspflicht. Das heißt, sie können sich in diesem Fall von der für die Aufnahme eines Studiums erforderlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Es können auch psychotherapeutische Behandlungen und Dolmetscherkosten nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden. Für die Gesundheitsversorgung sind die Sozialämter der Kommunen zuständig. Gerne geben Ihnen jedoch die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke Auskunft, falls Sie unsicher sein sollten, an welches Sozialamt Sie sich wenden müssen.

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke, die Ihnen gerne individuell weiterhelfen:

    Abteilung Soziales im Studentenwerk Potsdam
    Babelsberger Straße 2
    14473 Potsdam
    Telefon: 0331 3706-254
    E-Mail

    Servicepoint im Studentenhaus Frankfurt (Oder)
    Paul-Feldner-Straße 8
    15230 Frankfurt (Oder)
    Telefon: 0335 56509-90
    E-Mail

    Studierende sind in Deutschland nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) gesetzlich pflichtversichert. Es gibt jedoch Ausnahmen, nach denen eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist.

    Falls Sie noch nicht an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind und aus der Ukraine geflohen sind sowie unter die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie fallen, steht Ihnen nach § 4 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz in den ersten 18 Monaten eine medizinische Grundversorgung zu. Diese medizinische Grundversorgung ersetzt die Krankenversicherungspflicht. Das heißt, sie können sich in diesem Fall von der für die Aufnahme eines Studiums erforderlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Es können auch psychotherapeutische Behandlungen und Dolmetscherkosten nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden. Für die Gesundheitsversorgung sind die Sozialämter der Kommunen zuständig. Gerne geben Ihnen jedoch die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke Auskunft, falls Sie unsicher sein sollten, an welches Sozialamt Sie sich wenden müssen.

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke, die Ihnen gerne individuell weiterhelfen:

    Abteilung Soziales im Studentenwerk Potsdam
    Babelsberger Straße 2
    14473 Potsdam
    Telefon: 0331 3706-254
    E-Mail

    Servicepoint im Studentenhaus Frankfurt (Oder)
    Paul-Feldner-Straße 8
    15230 Frankfurt (Oder)
    Telefon: 0335 56509-90
    E-Mail

  • Wie erhalte ich eine Corona-Schutzimpfung?

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen, die eine Impfung mit einem nicht in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben, eine zusätzliche einmalige Impfung. Eine Corona-Schutzimpfung können Sie grundsätzlich kostenlos von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin erhalten. Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) gibt Ihnen gerne telefonisch unter 0335 56509-90 oder per E-Mail auf Deutsch oder Englisch Auskunft, welche Hausärzte an den Hochschulstandorten Frankfurt (Oder) und Cottbus eine Impfung speziell für internationale Studierende durchführen. Zudem bieten auch die Hochschulen in Brandenburg Impfaktionen in regelmäßigen Zeitabständen auf den Hochschulcampi an. Informieren können Sie sich hierzu auf der Webseite Ihrer jeweiligen Hochschule oder über die International Offices der Hochschulen.

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen, die eine Impfung mit einem nicht in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben, eine zusätzliche einmalige Impfung. Eine Corona-Schutzimpfung können Sie grundsätzlich kostenlos von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin erhalten. Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) gibt Ihnen gerne telefonisch unter 0335 56509-90 oder per E-Mail auf Deutsch oder Englisch Auskunft, welche Hausärzte an den Hochschulstandorten Frankfurt (Oder) und Cottbus eine Impfung speziell für internationale Studierende durchführen. Zudem bieten auch die Hochschulen in Brandenburg Impfaktionen in regelmäßigen Zeitabständen auf den Hochschulcampi an. Informieren können Sie sich hierzu auf der Webseite Ihrer jeweiligen Hochschule oder über die International Offices der Hochschulen.

  • Wie lerne ich andere Studierende kennen und gibt es so etwas wie Buddy-Programme?

    Die meisten Hochschulen im Land Brandenburg verfügen über Buddy-Programme für internationale Studierende, an denen Sie herzlich eingeladen sind teilzunehmen. Auskunft zu den Programmen erteilen die International Offices der einzelnen Hochschulen:

    Sollten Sie in einer Wohnanlage der brandenburgischen Studentenwerke wohnen, stehen Ihnen zudem die studentischen Wohnheimtutorinnen und -tutoren Ihrer Wohnanlage als erster Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin zur Verfügung. Studentische Wohnheimtutoren organisieren kulturelle sowie soziale Veranstaltungen in und um die Wohnanlagen sowie bieten unkompliziert Beratung auf Augenhöhe speziell für internationale Studierende in Alltagssituationen an.

    Die meisten Hochschulen im Land Brandenburg verfügen über Buddy-Programme für internationale Studierende, an denen Sie herzlich eingeladen sind teilzunehmen. Auskunft zu den Programmen erteilen die International Offices der einzelnen Hochschulen:

    Sollten Sie in einer Wohnanlage der brandenburgischen Studentenwerke wohnen, stehen Ihnen zudem die studentischen Wohnheimtutorinnen und -tutoren Ihrer Wohnanlage als erster Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin zur Verfügung. Studentische Wohnheimtutoren organisieren kulturelle sowie soziale Veranstaltungen in und um die Wohnanlagen sowie bieten unkompliziert Beratung auf Augenhöhe speziell für internationale Studierende in Alltagssituationen an.

  • Wie kann ich mich einbringen, um andere Geflüchtete zu unterstützen?

    Auf der Webseite des Landes Brandenburg zur Ukraine-Hilfe finden Sie laufend aktualisierte Informationen, wie Sie sich einbringen können.  Einen Überblick über Engagementangebote und -gesuche in Brandenburg erhalten Sie zudem im HelpTo-Portal sowie  in der Engagementdatenbank von Vostel.

    Vor allem im Bereich der Sprachmittlung wird die Unterstützung ukrainisch- und russischsprachiger Studierender zurzeit benötigt. So können sich beispielsweise ukrainisch- oder russischsprachige Studierende als Übersetzerinnen und Übersetzer in dem Projekt „translators-against-war“ engagieren, welches Ende Februar 2022 gegründet wurde. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter https://www.translatorsagainstwar.de/.

    Einige Hochschulen im Land Brandenburg, wie beispielsweise die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), suchen zudem gezielt ukrainische Studierende, die als studentische Tutorinnen und Tutoren andere geflüchtete Studierende bei der Integration in den Studienalltag unterstützen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die International Offices der jeweiligen Hochschulen.

    Auf der Webseite des Landes Brandenburg zur Ukraine-Hilfe finden Sie laufend aktualisierte Informationen, wie Sie sich einbringen können.  Einen Überblick über Engagementangebote und -gesuche in Brandenburg erhalten Sie zudem im HelpTo-Portal sowie  in der Engagementdatenbank von Vostel.

    Vor allem im Bereich der Sprachmittlung wird die Unterstützung ukrainisch- und russischsprachiger Studierender zurzeit benötigt. So können sich beispielsweise ukrainisch- oder russischsprachige Studierende als Übersetzerinnen und Übersetzer in dem Projekt „translators-against-war“ engagieren, welches Ende Februar 2022 gegründet wurde. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter https://www.translatorsagainstwar.de/.

    Einige Hochschulen im Land Brandenburg, wie beispielsweise die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), suchen zudem gezielt ukrainische Studierende, die als studentische Tutorinnen und Tutoren andere geflüchtete Studierende bei der Integration in den Studienalltag unterstützen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die International Offices der jeweiligen Hochschulen.

  • Gibt es eine zentrale Koordinierungsstelle für Studierende aus der Ukraine, an die ich mich wenden kann?

    Sie können sich jederzeit als Studierende oder Studieninteressierte aus der Ukraine als erste Anlaufstelle an die International Office der Hochschulen wenden, die Ihnen gerne mit ihren Beratungs- und Supportstrukturen weiterhelfen:

    Die International Offices der Hochschulen stehen im engen Austausch mit den Studentenwerken und leiten auch soziale Anliegen, wie beispielsweise Fragen zur Unterkunft, Verpflegung oder finanziellen Unterstützung während eines Studiums, an die Studentenwerke weiter. Das Studentenwerk Potsdam hat zudem bereits eine gesonderte E-Mailadresse eingerichtet. 

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat darüber hinaus am die Webseite der „Nationalen Akademischen Kontaktstelle Ukraine“ als Wegweiser ins deutsche Hochschulsystem eingerichtet. Die Webseite der Kontaktstelle bündelt für ukrainische Studierende und Forschende Informationen zum Aufenthalt, Hochschulzugang, Studium und Forschung und zum Alltagsleben in Deutschland.

    Sie können sich jederzeit als Studierende oder Studieninteressierte aus der Ukraine als erste Anlaufstelle an die International Office der Hochschulen wenden, die Ihnen gerne mit ihren Beratungs- und Supportstrukturen weiterhelfen:

    Die International Offices der Hochschulen stehen im engen Austausch mit den Studentenwerken und leiten auch soziale Anliegen, wie beispielsweise Fragen zur Unterkunft, Verpflegung oder finanziellen Unterstützung während eines Studiums, an die Studentenwerke weiter. Das Studentenwerk Potsdam hat zudem bereits eine gesonderte E-Mailadresse eingerichtet. 

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat darüber hinaus am die Webseite der „Nationalen Akademischen Kontaktstelle Ukraine“ als Wegweiser ins deutsche Hochschulsystem eingerichtet. Die Webseite der Kontaktstelle bündelt für ukrainische Studierende und Forschende Informationen zum Aufenthalt, Hochschulzugang, Studium und Forschung und zum Alltagsleben in Deutschland.

  • Darf ich arbeiten? Wie finde ich einen studentischen Nebenjob?

    Studierende und Studieninteressierte, die unter die so genannte Massenzustrom-Richtlinie fallen, können eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Wenn Sie auf der Suche nach einem studentischen Nebenjob zur Finanzierung Ihres Studiums sind, helfen Ihnen gerne die beiden Studentenwerke in Brandenburg weiter. An den Hochschulstandorten Frankfurt (Oder) und Cottbus erhalten Sie Unterstützung bei der Jobvermittlung durch die Service Points des Studentenwerks Frankfurt (Oder). Die Sozialberatung des Studentenwerks Potsdam unterstützt Sie ebenfalls bei der Jobvermittlung an den Hochschulstandorten Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau und bietet eine eigene Online-Jobvermittlung an.

    Studierende und Studieninteressierte, die unter die so genannte Massenzustrom-Richtlinie fallen, können eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Wenn Sie auf der Suche nach einem studentischen Nebenjob zur Finanzierung Ihres Studiums sind, helfen Ihnen gerne die beiden Studentenwerke in Brandenburg weiter. An den Hochschulstandorten Frankfurt (Oder) und Cottbus erhalten Sie Unterstützung bei der Jobvermittlung durch die Service Points des Studentenwerks Frankfurt (Oder). Die Sozialberatung des Studentenwerks Potsdam unterstützt Sie ebenfalls bei der Jobvermittlung an den Hochschulstandorten Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau und bietet eine eigene Online-Jobvermittlung an.

  • Wie kann ich mein Studium in Brandenburg finanzieren?

    Falls Sie unter die Massenzustrom-Richtlinie fallen, können Sie aktuell keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen. Allerdings stehen Ihnen Asylleistungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Asylbewerberleistungsgesetz zu. Bitte beachten Sie, dass die Asylleistungen zunächst von Ihnen beantragt und von der zuständigen Behörde vor Ort genehmigt werden müssen. Die Studentenwerke beraten Sie hierzu gerne im Einzelfall.

    Weiterhin können Sie sich auch auf ein Stipendium bewerben. Eine Stipendienübersicht bietet beispielsweise die Stipendiendatenbank des DAAD.

    Falls Sie unter die Massenzustrom-Richtlinie fallen, können Sie aktuell keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen. Allerdings stehen Ihnen Asylleistungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Asylbewerberleistungsgesetz zu. Bitte beachten Sie, dass die Asylleistungen zunächst von Ihnen beantragt und von der zuständigen Behörde vor Ort genehmigt werden müssen. Die Studentenwerke beraten Sie hierzu gerne im Einzelfall.

    Weiterhin können Sie sich auch auf ein Stipendium bewerben. Eine Stipendienübersicht bietet beispielsweise die Stipendiendatenbank des DAAD.

  • Was für Möglichkeiten für eine Übergangsfinanzierung gibt es?

    Studierende, die sich in einer akuten Notlage befinden und an einer Hochschule in Brandenburg immatrikuliert sind, können unabhängig von ihrer Nationalität einen Antrag auf Nothilfe aus den Härtefallfonds der Studentenwerke stellen. Aktuell beträgt die Nothilfe 300 Euro und wird als Einmalzuschuss ausgezahlt. Zudem bieten die Studentenwerke Härtefalldarlehen an. In Einzelfällen sind ebenfalls Mietstundungen möglich, wenn Sie bereits in einer Wohnanlage des Studentenwerks wohnen. Auch die Universität Potsdam plant, einen spendenfinanzierten Notfallfonds für vom Ukraine-Krieg betroffene Studierende aufzusetzen, Hilfen sollen unbürokratisch und direkt an Studierende in Not ausgezahlt werden.

    Falls Sie unter die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie fallen, stehen Ihnen zudem Asylleistungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Asylbewerberleistungsgesetz zu. Bitte beachten Sie, dass die Asylleistungen zunächst von Ihnen beantragt und von der zuständigen Behörde vor Ort genehmigt werden müssen. Die Studentenwerke beraten Sie hierzu gerne im Einzelfall.

    Bitte wenden Sie sich grundsätzlich zunächst an die Sozialberatung der Studentenwerke, wenn Sie finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Anspruch nehmen möchten:

    Abteilung Soziales im Studentenwerk Potsdam
    Babelsberger Straße 2
    14473 Potsdam
    Telefon: 0331 3706-254
    E-Mail

    Servicepoint im Studentenhaus Frankfurt (Oder)
    Paul-Feldner-Straße 8
    15230 Frankfurt (Oder)
    Telefon: 0335 56509-90
    E-Mail

    Studierende, die sich in einer akuten Notlage befinden und an einer Hochschule in Brandenburg immatrikuliert sind, können unabhängig von ihrer Nationalität einen Antrag auf Nothilfe aus den Härtefallfonds der Studentenwerke stellen. Aktuell beträgt die Nothilfe 300 Euro und wird als Einmalzuschuss ausgezahlt. Zudem bieten die Studentenwerke Härtefalldarlehen an. In Einzelfällen sind ebenfalls Mietstundungen möglich, wenn Sie bereits in einer Wohnanlage des Studentenwerks wohnen. Auch die Universität Potsdam plant, einen spendenfinanzierten Notfallfonds für vom Ukraine-Krieg betroffene Studierende aufzusetzen, Hilfen sollen unbürokratisch und direkt an Studierende in Not ausgezahlt werden.

    Falls Sie unter die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie fallen, stehen Ihnen zudem Asylleistungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Asylbewerberleistungsgesetz zu. Bitte beachten Sie, dass die Asylleistungen zunächst von Ihnen beantragt und von der zuständigen Behörde vor Ort genehmigt werden müssen. Die Studentenwerke beraten Sie hierzu gerne im Einzelfall.

    Bitte wenden Sie sich grundsätzlich zunächst an die Sozialberatung der Studentenwerke, wenn Sie finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Anspruch nehmen möchten:

    Abteilung Soziales im Studentenwerk Potsdam
    Babelsberger Straße 2
    14473 Potsdam
    Telefon: 0331 3706-254
    E-Mail

    Servicepoint im Studentenhaus Frankfurt (Oder)
    Paul-Feldner-Straße 8
    15230 Frankfurt (Oder)
    Telefon: 0335 56509-90
    E-Mail

Wohnen|Essen|Kinderbetreuung

  • Was für Verpflegungsangebote kann ich als Studentin oder als Student nutzen?

    Die Studentenwerke betreiben Verpflegungseinrichtungen an allen Hochschulstandorten im Land Brandenburg und versorgen Studierende sowie Gäste mit kostengünstigen, gesunden und qualitativ hochwertigen Essensangeboten. Die Mittagessen in den Mensen werden für Studierende vom Land Brandenburg bezuschusst. Bei Vorlage des Studierendenausweises erhalten Sie das von Ihnen gewählte Essen zu einem vergünstigten „Studierendenpreis“. Zurzeit erhalten darüber hinaus in den fünf Potsdamer Mensen ca. 200 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer täglich ein kostenloses Mittagessen.

    Eine Übersicht über die Mensen, Kaffeebars und Cafeterien inklusive aktuellen Speiseplänen, Essenspreisen und Essenszeiten an den Hochschulstandorten Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Potsdam.

    Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) bietet Ihnen ebenfalls eine entsprechende Übersicht über das Essensangebot, Essenspreise und Öffnungszeiten an den Hochschulstandorte Frankfurt (Oder), Eberswalde, Cottbus und Senftenberg auf der Webseite.

    Die Studentenwerke betreiben Verpflegungseinrichtungen an allen Hochschulstandorten im Land Brandenburg und versorgen Studierende sowie Gäste mit kostengünstigen, gesunden und qualitativ hochwertigen Essensangeboten. Die Mittagessen in den Mensen werden für Studierende vom Land Brandenburg bezuschusst. Bei Vorlage des Studierendenausweises erhalten Sie das von Ihnen gewählte Essen zu einem vergünstigten „Studierendenpreis“. Zurzeit erhalten darüber hinaus in den fünf Potsdamer Mensen ca. 200 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer täglich ein kostenloses Mittagessen.

    Eine Übersicht über die Mensen, Kaffeebars und Cafeterien inklusive aktuellen Speiseplänen, Essenspreisen und Essenszeiten an den Hochschulstandorten Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Potsdam.

    Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) bietet Ihnen ebenfalls eine entsprechende Übersicht über das Essensangebot, Essenspreise und Öffnungszeiten an den Hochschulstandorte Frankfurt (Oder), Eberswalde, Cottbus und Senftenberg auf der Webseite.

  • Ich komme aus der Ukraine, kann ich in einer Wohnanlage des Studentenwerks wohnen?

    Ja, Sie können bei bestehender Verfügbarkeit einen Wohnplatz in einer Wohnanlage der Studentenwerke erhalten, wenn Sie bereits an einer Hochschule in Brandenburg immatrikuliert sind, Ihre Immatrikulation absehbar ist oder Sie an einem studienvorbereitenden Deutschkurs teilnehmen. An den Hochschulstandorten Frankfurt (Oder), Cottbus und Senftenberg stehen zurzeit ausreichend Wohnplätze zur Verfügung. An allen anderen Hochschulstandorten erfolgt die Vergabe nach Verfügbarkeit. Sollten Sie Interesse an einem Wohnplatz des Studentenwerks haben, wenden Sie sich bitte unbedingt zuerst an die International Offices der Hochschulen. Die Kontaktdaten der International Offices beziehungsweise der Auslandsämter finden Sie auf der jeweiligen Webseite der Hochschule. Die Studentenwerke arbeiten bei der Wohnplatzvergabe eng mit den International Offices der Hochschulen zusammen.

    Grundsätzlich gilt: Studierende und Studieninteressierte, die von der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie erfasst sind und somit Anspruch auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben, sollten sich möglichst frühzeitig um eine Unterbringung im Umkreis der Hochschule bemühen, an der das Studium aufgenommen werden soll.

    Ja, Sie können bei bestehender Verfügbarkeit einen Wohnplatz in einer Wohnanlage der Studentenwerke erhalten, wenn Sie bereits an einer Hochschule in Brandenburg immatrikuliert sind, Ihre Immatrikulation absehbar ist oder Sie an einem studienvorbereitenden Deutschkurs teilnehmen. An den Hochschulstandorten Frankfurt (Oder), Cottbus und Senftenberg stehen zurzeit ausreichend Wohnplätze zur Verfügung. An allen anderen Hochschulstandorten erfolgt die Vergabe nach Verfügbarkeit. Sollten Sie Interesse an einem Wohnplatz des Studentenwerks haben, wenden Sie sich bitte unbedingt zuerst an die International Offices der Hochschulen. Die Kontaktdaten der International Offices beziehungsweise der Auslandsämter finden Sie auf der jeweiligen Webseite der Hochschule. Die Studentenwerke arbeiten bei der Wohnplatzvergabe eng mit den International Offices der Hochschulen zusammen.

    Grundsätzlich gilt: Studierende und Studieninteressierte, die von der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie erfasst sind und somit Anspruch auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben, sollten sich möglichst frühzeitig um eine Unterbringung im Umkreis der Hochschule bemühen, an der das Studium aufgenommen werden soll.

  • Ich komme aus einem anderen Land als der Ukraine und bin Drittstaatenangehöriger, kann ich ebenfalls in einer Wohnanlage des Studentenwerks wohnen?

    Alle Studierenden können grundsätzlich unabhängig von ihrer Nationalität in den Wohnanlagen der Studentenwerke wohnen, wenn entsprechende Kapazitäten am Hochschulstandort vorhanden sind. Sollten Sie Interesse an einem Wohnplatz des Studentenwerks haben, wenden Sie sich bitte unbedingt zuerst an das International Office oder Ausländeramt der Hochschule. Die Kontaktdaten der International Offices beziehungsweise der Auslandsämter finden Sie auf der jeweiligen Webseite der Hochschule.

    Alle Studierenden können grundsätzlich unabhängig von ihrer Nationalität in den Wohnanlagen der Studentenwerke wohnen, wenn entsprechende Kapazitäten am Hochschulstandort vorhanden sind. Sollten Sie Interesse an einem Wohnplatz des Studentenwerks haben, wenden Sie sich bitte unbedingt zuerst an das International Office oder Ausländeramt der Hochschule. Die Kontaktdaten der International Offices beziehungsweise der Auslandsämter finden Sie auf der jeweiligen Webseite der Hochschule.

  • Kann ich Kindertagesbetreuung als Studentin oder Student mit Kind in Anspruch nehmen?

    Die Zuweisung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt grundsätzlich über die Jugendämter. Einen Kita-Platz für Ihr Kind können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie unter die sog. Massenzustrom-Richtlinie fallen und Ihnen entsprechend ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz zukommt. Gerne beraten Sie die Studentenwerke in der kostenlosen Sozialberatung im Einzelfall.

    Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) betreibt die studentenwerkseigene Kindertagesstätte „Anne Frank“ am Hochschulstandort Cottbus, in der besonders viele Kinder internationaler Studierender betreut werden. Das Studentenwerk Potsdam verfügt über eine betriebsnahe Kindertagesstätte „klEinstein“ am Hochschulstandort Potsdam und eine weitere betriebsnahe Kindertagesstätte „Die wilde 19“ am Hochschulstandort Wildau, die sich vor allem an Studierende mit Kind richten.

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialberatungen der Studentenwerke:

    Abteilung Soziales im Studentenwerk Potsdam
    Babelsberger Straße 2
    14473 Potsdam
    Telefon: 0331 3706-254
    E-Mail

    Servicepoint im Studentenhaus Frankfurt (Oder)
    Paul-Feldner-Straße 8
    15230 Frankfurt (Oder)
    Telefon: 0335 56509-90
    E-Mail

    Die Zuweisung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt grundsätzlich über die Jugendämter. Einen Kita-Platz für Ihr Kind können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie unter die sog. Massenzustrom-Richtlinie fallen und Ihnen entsprechend ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz zukommt. Gerne beraten Sie die Studentenwerke in der kostenlosen Sozialberatung im Einzelfall.

    Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) betreibt die studentenwerkseigene Kindertagesstätte „Anne Frank“ am Hochschulstandort Cottbus, in der besonders viele Kinder internationaler Studierender betreut werden. Das Studentenwerk Potsdam verfügt über eine betriebsnahe Kindertagesstätte „klEinstein“ am Hochschulstandort Potsdam und eine weitere betriebsnahe Kindertagesstätte „Die wilde 19“ am Hochschulstandort Wildau, die sich vor allem an Studierende mit Kind richten.

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialberatungen der Studentenwerke:

    Abteilung Soziales im Studentenwerk Potsdam
    Babelsberger Straße 2
    14473 Potsdam
    Telefon: 0331 3706-254
    E-Mail

    Servicepoint im Studentenhaus Frankfurt (Oder)
    Paul-Feldner-Straße 8
    15230 Frankfurt (Oder)
    Telefon: 0335 56509-90
    E-Mail

Ich bin aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet – Fragen zum Aufenthaltsstatus

  • Ich bin Ukrainerin oder Ukrainer und habe Fragen zu meinem Aufenthaltsstatus

    Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, werden Sie automatisch von der sogenannten „Massenzustrom-Richtlinie“ erfasst. Das bedeutet, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen können. Mit dieser ist es Ihnen möglich, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Für eine Übersicht der brandenburgischen Ausländerbehörden konsultieren Sie bitte die unten angegebene Homepage des Brandenburgischen Ministeriums des Inneren und für Kommunales.

    Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in Deutschland aufgehalten haben (z.B. weil Sie ein Auslandssemester an einer brandenburgischen Hochschule gemacht haben), können Sie den bisherigen Aufenthaltsstatus nutzen, bis dieser ausläuft. Der Aufenthaltsstatus wird aber nicht automatisch verlängert. Stattdessen steht es Ihnen entweder sofort oder nach dem Ende Ihres gegenwärtigen Aufenthaltsstatus zu, über die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bitte kontaktieren Sie für Einzelfragen das International Office ihrer Hochschule oder die zuständige Ausländerbehörde.

    Bei allen weiteren Fragen bitten wir Sie, die Homepages des Brandenburgischen Ministeriums des Inneren und für Kommunales sowie des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu konsultieren:

    Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:

    Ministeriums des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg:

    Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, werden Sie automatisch von der sogenannten „Massenzustrom-Richtlinie“ erfasst. Das bedeutet, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen können. Mit dieser ist es Ihnen möglich, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Für eine Übersicht der brandenburgischen Ausländerbehörden konsultieren Sie bitte die unten angegebene Homepage des Brandenburgischen Ministeriums des Inneren und für Kommunales.

    Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in Deutschland aufgehalten haben (z.B. weil Sie ein Auslandssemester an einer brandenburgischen Hochschule gemacht haben), können Sie den bisherigen Aufenthaltsstatus nutzen, bis dieser ausläuft. Der Aufenthaltsstatus wird aber nicht automatisch verlängert. Stattdessen steht es Ihnen entweder sofort oder nach dem Ende Ihres gegenwärtigen Aufenthaltsstatus zu, über die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bitte kontaktieren Sie für Einzelfragen das International Office ihrer Hochschule oder die zuständige Ausländerbehörde.

    Bei allen weiteren Fragen bitten wir Sie, die Homepages des Brandenburgischen Ministeriums des Inneren und für Kommunales sowie des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu konsultieren:

    Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:

    Ministeriums des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg:

  • Ich bin aus der Ukraine geflüchtet, habe aber keine ukrainische Staatsbürgerschaft (Drittstaatenangehörige)

    Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, dort eine Aufenthaltsgenehmigung hatten und eine Rückkehr in ihr Herkunftsland (Drittstaat) nicht möglich ist, werden Sie automatisch von der sogenannten „Massenzustrom-Richtlinie“ erfasst. Das bedeutet, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen können. Mit dieser ist es Ihnen möglich, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Wenden Sie hierzu bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Für eine Übersicht der brandenburgischen Ausländerbehörden konsultieren Sie bitte die unten angegebene Homepage des Brandenburgischen Ministeriums des Inneren und für Kommunales.

    In allen anderen Fällen besteht nach gegenwärtigem Stand die Möglichkeit, dass Sie bis zum 31.08.2022 in Deutschland bleiben können, um eine Rückkehr in Ihr Herkunftsland zu organisieren.

    Bei allen weiteren Fragen bitten wir Sie, die Homepages des Brandenburgischen Ministeriums des Inneren und für Kommunales sowie des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu konsultieren:

    Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:

    Ministeriums des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg:

    Wenn Sie sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, dort eine Aufenthaltsgenehmigung hatten und eine Rückkehr in ihr Herkunftsland (Drittstaat) nicht möglich ist, werden Sie automatisch von der sogenannten „Massenzustrom-Richtlinie“ erfasst. Das bedeutet, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen können. Mit dieser ist es Ihnen möglich, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Wenden Sie hierzu bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Für eine Übersicht der brandenburgischen Ausländerbehörden konsultieren Sie bitte die unten angegebene Homepage des Brandenburgischen Ministeriums des Inneren und für Kommunales.

    In allen anderen Fällen besteht nach gegenwärtigem Stand die Möglichkeit, dass Sie bis zum 31.08.2022 in Deutschland bleiben können, um eine Rückkehr in Ihr Herkunftsland zu organisieren.

    Bei allen weiteren Fragen bitten wir Sie, die Homepages des Brandenburgischen Ministeriums des Inneren und für Kommunales sowie des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu konsultieren:

    Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:

    Ministeriums des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg: