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Die Deutsche Künstlerhilfe wurde 1953 von Theodor Heuss gegründet und wird seitdem treuhänderisch vom amtierenden Bundespräsidenten mit Unterstützung vom Bundespräsidialamt verwaltet. Sie hat das Ziel der Unterstützung von Künstlern*innen in allen Sparten, die durch ihr künstlerisches Schaffen eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch diverse Gründe (bspw. Krankheit) in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Die finanzielle Unterstützung der Deutschen Künstlerhilfe stellt keine Sozialleistung dar. Es handelt sich vielmehr um eine Unterstützung, die Ausdruck der besonderen Wertschätzung der kulturellen Leistungen durch den Bundespräsidenten ist, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Diese Wertschätzung ist gemäß § 3 Ziffer 43 Einkommenssteuergesetz steuerfrei.

Antragsverfahren
Die Unterstützung aus der Deutschen Künstlerhilfe erfolgt entweder einmalig oder als sogenannte Dauerförderung, wobei diese turnusmäßig durch das Bundespräsidialamt überprüft wird. Um von der Deutschen Künstlerhilfe unterstützt werden zu können, ist der nachstehende Antrag auszufüllen und dem MWFK mit allen dem Informationsblatt zu entnehmenden Unterlagen zuzusenden:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Brandenburg
Referat 32
Dortustraße 36
14467 Potsdam

Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie einen festen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

Die Prüfung, ob ein*e Künstler*in die Voraussetzungen erfüllt und aus den Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe unterstützt werden kann, nimmt nicht das Bundespräsidialamt vor, sondern für die antragstellenden Künstler*innen mit Wohnsitz in Brandenburg das für Angelegenheiten der Kultur zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.

Die Deutsche Künstlerhilfe wurde 1953 von Theodor Heuss gegründet und wird seitdem treuhänderisch vom amtierenden Bundespräsidenten mit Unterstützung vom Bundespräsidialamt verwaltet. Sie hat das Ziel der Unterstützung von Künstlern*innen in allen Sparten, die durch ihr künstlerisches Schaffen eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch diverse Gründe (bspw. Krankheit) in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Die finanzielle Unterstützung der Deutschen Künstlerhilfe stellt keine Sozialleistung dar. Es handelt sich vielmehr um eine Unterstützung, die Ausdruck der besonderen Wertschätzung der kulturellen Leistungen durch den Bundespräsidenten ist, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Diese Wertschätzung ist gemäß § 3 Ziffer 43 Einkommenssteuergesetz steuerfrei.

Antragsverfahren
Die Unterstützung aus der Deutschen Künstlerhilfe erfolgt entweder einmalig oder als sogenannte Dauerförderung, wobei diese turnusmäßig durch das Bundespräsidialamt überprüft wird. Um von der Deutschen Künstlerhilfe unterstützt werden zu können, ist der nachstehende Antrag auszufüllen und dem MWFK mit allen dem Informationsblatt zu entnehmenden Unterlagen zuzusenden:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Brandenburg
Referat 32
Dortustraße 36
14467 Potsdam

Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie einen festen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

Die Prüfung, ob ein*e Künstler*in die Voraussetzungen erfüllt und aus den Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe unterstützt werden kann, nimmt nicht das Bundespräsidialamt vor, sondern für die antragstellenden Künstler*innen mit Wohnsitz in Brandenburg das für Angelegenheiten der Kultur zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.