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Zu sehen ist das Schloss Neuhardenberg

Der Brandenburgische Kunstpreis ist eine seit 2004 jährlich verliehene dotierte Auszeichnung von Werken der Malerei, Grafik und (Klein-)Plastik für Künstlerinnen und Künstler aus dem Land Brandenburg bzw. die dem Land besonders verbunden sind.

Seit 2008 wird in diesem Rahmen außerdem der dotierte Ehrenpreis des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg für ein Lebenswerk vergeben und seit 2012 zusätzlich ein Förderpreis Bildende Kunst für junge Künstlerinnen und Künstler durch die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, verbunden mit einem Stipendium. Erweitert wurde der Brandenburgische Kunstpreis seit 2017 um die Kategorie Fotografie, dessen Preisdotation von der Ostdeutschen Sparkassenstiftung bereitgestellt wird. Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg hat seit 2006 die Schirmherrschaft für den Brandenburgischen Kunstpreis übernommen.

Im Jahr 2024 wird der Preis erstmals gemeinsam vom Land Brandenburg und der Stiftung Schloss Neuhardenberg ausgerichtet.

Zu sehen ist das Schloss Neuhardenberg

Der Brandenburgische Kunstpreis ist eine seit 2004 jährlich verliehene dotierte Auszeichnung von Werken der Malerei, Grafik und (Klein-)Plastik für Künstlerinnen und Künstler aus dem Land Brandenburg bzw. die dem Land besonders verbunden sind.

Seit 2008 wird in diesem Rahmen außerdem der dotierte Ehrenpreis des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg für ein Lebenswerk vergeben und seit 2012 zusätzlich ein Förderpreis Bildende Kunst für junge Künstlerinnen und Künstler durch die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, verbunden mit einem Stipendium. Erweitert wurde der Brandenburgische Kunstpreis seit 2017 um die Kategorie Fotografie, dessen Preisdotation von der Ostdeutschen Sparkassenstiftung bereitgestellt wird. Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg hat seit 2006 die Schirmherrschaft für den Brandenburgischen Kunstpreis übernommen.

Im Jahr 2024 wird der Preis erstmals gemeinsam vom Land Brandenburg und der Stiftung Schloss Neuhardenberg ausgerichtet.

  • Ausschreibung zum Brandenburgischen Kunstpreis 2024

    Das Land Brandenburg und die Stiftung Schloss Neuhardenberg laden zur Teilnahme am Brandenburgischen Kunstpreis 2024 ein. Diese Auszeichnung von Künstlerinnen und Künstlern steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar Woidke. Prämiert werden Werke der Malerei, Grafik, Plastik/Installation und Fotografie. Der Preis für Fotografie wird seit 2018 von der Ostdeutschen Sparkassenstiftung gestiftet. Über die Vergabe der dotierten Preise entscheidet eine unabhängige Jury. Das Preisgeld beträgt 4.000 Euro je Kategorie.

    Bewerben können sich alle Künstlerinnen und Künstler, die im Land Brandenburg leben und/oder arbeiten. Die Anzahl der Einreichungen ist auf ein Werk begrenzt, das aus maximal 6 Teilen bestehen kann und in den letzten zwölf Monaten entstanden sein muss. Es darf eine Gesamtfläche von 200 × 130 cm bzw. 130 × 200 cm (inkl. Rahmen) nicht überschreiten. Plastische Arbeiten müssen physisch von einer Person bewegt werden können. Sockel bzw. Podeste sind von den Künstlerinnen und Künstler bereitzustellen.

    Die Bewerbung erfolgt digital mit der Übermittlung mindestens einer Abbildung, die die Arbeit in einer Qualität zeigt, die für eine gedruckte Veröffentlichung geeignet ist (jpg-Datei, mindestens 300 dpi, maximal 3 MB, per E-Mail). Für den Ausstellungskatalog werden zudem benötigt:

    • eine Vita mit Angaben zum Geburtsjahr und -ort, zur Ausbildung, zu Arbeitsbereichen, Wohn- und Arbeitsort sowie zu den wichtigsten Einzelausstellungen bzw. Ausstellungsbeteiligungen,
    • ein Porträtfoto (mindestens 300 dpi und bitte mit Angabe des Fotografen / der Fotografin sowie mit dem Hinweis, ob eine Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst besteht) und
    • Angaben zum eingereichten Werk wie Titel, Entstehungsjahr, Technik, Material, Maße (Höhe vor Breite), Versicherungssumme und eine knappe Werkerläuterung.

    Eine Vorjury trifft aus diesen digitalen Einreichungen eine Auswahl für die Preisvergabe und für eine damit verbundene Ausstellung, die in Neuhardenberg vom 16.06. bis zum 11.08.2024 gezeigt wird. Die Künstlerinnen und Künstler der so ermittelten Arbeiten werden nach der Nominierung eingeladen, die Originalwerke am 10.06.2024 in Neuhardenberg einzureichen. Sie erhalten für ihre Ausstellungsteilnahme je 150 Euro Honorar.

    Die Hauptjury unter Vorsitz von Frank Mangelsdorf tagt am 11.06.2024. Prämiert wird nur das Original. Für die Preisträgerinnen und Preisträger ist eine Mitwirkung an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unbedingt erwünscht. Dazu zählen vor allem die Anwesenheit bei der Preisverleihung sowie ggf. die Beteiligung an einem filmischen Porträt.

    Aus gegebenem Anlass möchten die Veranstalter auf folgende ergänzende Vorgaben für die Einreichungen hinweisen:

    • Fotografien müssen gerahmt eingereicht werden.
    • Arbeiten aus filigranen Materialien und auf Alu-Dibond sind vom Versicherungsschutz ausgenommen und können nur nach Rücksprache mit den Kuratoren gezeigt werden.
    • Eingereichte Arbeiten, die den oben genannten Vorgaben nicht entsprechen, können nicht zugelassen werden.
    • Die Kuratoren sind zudem in der Umsetzung der Ausstellung frei und behalten sich das Recht vor, im Sinne einer stimmigen Gesamtpräsentation Gewichtungen vorzunehmen.

    Die Preisverleihung findet am 07.07.2024, um 12 Uhr, im Großen Saal auf Schloss Neuhardenberg statt. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei.

    In diesem Rahmen wird auch der Ehrenpreis des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg für ein Lebenswerk verliehen sowie der Nachwuchsförderpreis für bildende Kunst des Landes Brandenburg, gestiftet von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

    Der Einsendeschluss für die digitale Bewerbung ist am 16.02.2024 unter der E-Mail-Adresse kunstpreis@schlossneuhardenberg.de
    Postadresse: Stiftung Schloss Neuhardenberg, Projekt „Kunstpreis“, Sybelstr. 63, 10629 Berlin

    Das Land Brandenburg und die Stiftung Schloss Neuhardenberg laden zur Teilnahme am Brandenburgischen Kunstpreis 2024 ein. Diese Auszeichnung von Künstlerinnen und Künstlern steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar Woidke. Prämiert werden Werke der Malerei, Grafik, Plastik/Installation und Fotografie. Der Preis für Fotografie wird seit 2018 von der Ostdeutschen Sparkassenstiftung gestiftet. Über die Vergabe der dotierten Preise entscheidet eine unabhängige Jury. Das Preisgeld beträgt 4.000 Euro je Kategorie.

    Bewerben können sich alle Künstlerinnen und Künstler, die im Land Brandenburg leben und/oder arbeiten. Die Anzahl der Einreichungen ist auf ein Werk begrenzt, das aus maximal 6 Teilen bestehen kann und in den letzten zwölf Monaten entstanden sein muss. Es darf eine Gesamtfläche von 200 × 130 cm bzw. 130 × 200 cm (inkl. Rahmen) nicht überschreiten. Plastische Arbeiten müssen physisch von einer Person bewegt werden können. Sockel bzw. Podeste sind von den Künstlerinnen und Künstler bereitzustellen.

    Die Bewerbung erfolgt digital mit der Übermittlung mindestens einer Abbildung, die die Arbeit in einer Qualität zeigt, die für eine gedruckte Veröffentlichung geeignet ist (jpg-Datei, mindestens 300 dpi, maximal 3 MB, per E-Mail). Für den Ausstellungskatalog werden zudem benötigt:

    • eine Vita mit Angaben zum Geburtsjahr und -ort, zur Ausbildung, zu Arbeitsbereichen, Wohn- und Arbeitsort sowie zu den wichtigsten Einzelausstellungen bzw. Ausstellungsbeteiligungen,
    • ein Porträtfoto (mindestens 300 dpi und bitte mit Angabe des Fotografen / der Fotografin sowie mit dem Hinweis, ob eine Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst besteht) und
    • Angaben zum eingereichten Werk wie Titel, Entstehungsjahr, Technik, Material, Maße (Höhe vor Breite), Versicherungssumme und eine knappe Werkerläuterung.

    Eine Vorjury trifft aus diesen digitalen Einreichungen eine Auswahl für die Preisvergabe und für eine damit verbundene Ausstellung, die in Neuhardenberg vom 16.06. bis zum 11.08.2024 gezeigt wird. Die Künstlerinnen und Künstler der so ermittelten Arbeiten werden nach der Nominierung eingeladen, die Originalwerke am 10.06.2024 in Neuhardenberg einzureichen. Sie erhalten für ihre Ausstellungsteilnahme je 150 Euro Honorar.

    Die Hauptjury unter Vorsitz von Frank Mangelsdorf tagt am 11.06.2024. Prämiert wird nur das Original. Für die Preisträgerinnen und Preisträger ist eine Mitwirkung an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unbedingt erwünscht. Dazu zählen vor allem die Anwesenheit bei der Preisverleihung sowie ggf. die Beteiligung an einem filmischen Porträt.

    Aus gegebenem Anlass möchten die Veranstalter auf folgende ergänzende Vorgaben für die Einreichungen hinweisen:

    • Fotografien müssen gerahmt eingereicht werden.
    • Arbeiten aus filigranen Materialien und auf Alu-Dibond sind vom Versicherungsschutz ausgenommen und können nur nach Rücksprache mit den Kuratoren gezeigt werden.
    • Eingereichte Arbeiten, die den oben genannten Vorgaben nicht entsprechen, können nicht zugelassen werden.
    • Die Kuratoren sind zudem in der Umsetzung der Ausstellung frei und behalten sich das Recht vor, im Sinne einer stimmigen Gesamtpräsentation Gewichtungen vorzunehmen.

    Die Preisverleihung findet am 07.07.2024, um 12 Uhr, im Großen Saal auf Schloss Neuhardenberg statt. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei.

    In diesem Rahmen wird auch der Ehrenpreis des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg für ein Lebenswerk verliehen sowie der Nachwuchsförderpreis für bildende Kunst des Landes Brandenburg, gestiftet von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

    Der Einsendeschluss für die digitale Bewerbung ist am 16.02.2024 unter der E-Mail-Adresse kunstpreis@schlossneuhardenberg.de
    Postadresse: Stiftung Schloss Neuhardenberg, Projekt „Kunstpreis“, Sybelstr. 63, 10629 Berlin