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Das Land Brandenburg besitzt einen reichen Schatz an Bau- und Gartendenkmalen, die von holländischer, italienischer und französischer Baukunst beeinflusst wurden. Bedeutende Architekten und Baumeister wie Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff, Karl Friedrich Schinkel, Erich Mendelsohn, Bruno Taut oder die Gartenkünstler Peter Josef Lenné und Fürst Pückler haben die Bau- und Gartenkultur Brandenburgs europaweit bekannt gemacht. Die historisch wertvollen Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäude, Kirchen oder Fabrikanlagen werden erhalten und schrittweise saniert. Ein bedeutender Bodendenkmalbestand, der von bronzezeitlichen Grabanlagen über slawische Burgwälle bis zu neuzeitlichen Kelleranlagen reicht, prägt die brandenburgischen Kulturlandschaften.

Den gesetzlichen Rahmen für Denkmalschutz und Denkmalpflege bildet seit 2004 das novellierte Denkmalschutzgesetz. Dieses Gesetz zielt auf mehr Bürgerfreundlichkeit, kürzere Verwaltungsabläufe und sichert die denkmalfachliche Qualität. Das Ministerium ist als oberste Denkmalschutzbehörde für diese breitgefächerten Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege verantwortlich.

Das Land Brandenburg besitzt einen reichen Schatz an Bau- und Gartendenkmalen, die von holländischer, italienischer und französischer Baukunst beeinflusst wurden. Bedeutende Architekten und Baumeister wie Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff, Karl Friedrich Schinkel, Erich Mendelsohn, Bruno Taut oder die Gartenkünstler Peter Josef Lenné und Fürst Pückler haben die Bau- und Gartenkultur Brandenburgs europaweit bekannt gemacht. Die historisch wertvollen Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäude, Kirchen oder Fabrikanlagen werden erhalten und schrittweise saniert. Ein bedeutender Bodendenkmalbestand, der von bronzezeitlichen Grabanlagen über slawische Burgwälle bis zu neuzeitlichen Kelleranlagen reicht, prägt die brandenburgischen Kulturlandschaften.

Den gesetzlichen Rahmen für Denkmalschutz und Denkmalpflege bildet seit 2004 das novellierte Denkmalschutzgesetz. Dieses Gesetz zielt auf mehr Bürgerfreundlichkeit, kürzere Verwaltungsabläufe und sichert die denkmalfachliche Qualität. Das Ministerium ist als oberste Denkmalschutzbehörde für diese breitgefächerten Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege verantwortlich.

Denkmalschutzbehörden:

Denkmalschutzbehörden:

Luftaufnahme des Archäologischen Landesmuseums in Brandenburg
©J. Wacker

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Luftaufnahme des Archäologischen Landesmuseums in Brandenburg
©J. Wacker

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

©Pixabay

Untere Denkmalschutzbehörden des Landes

©Pixabay

Untere Denkmalschutzbehörden des Landes


  • Denkmalplakette

    Nach § 15 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes können Denkmale gekennzeichnet werden. Die für das Land Brandenburg herausgegebene Plakette lehnt sich an das bekannte Kennzeichen der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten an.

    Die Plaketten können zum Selbstkostenpreis in Höhe von 10,00 € entweder direkt bei den unteren Denkmalschutzbehörden oder über das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege  (BLDAM) und das Archäologische Landesmuseum erworben werden.

    Nach § 15 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes können Denkmale gekennzeichnet werden. Die für das Land Brandenburg herausgegebene Plakette lehnt sich an das bekannte Kennzeichen der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten an.

    Die Plaketten können zum Selbstkostenpreis in Höhe von 10,00 € entweder direkt bei den unteren Denkmalschutzbehörden oder über das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege  (BLDAM) und das Archäologische Landesmuseum erworben werden.