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Die unteren Denkmalschutzbehörden sind für den Schutz und die Pflege der Denkmale in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) zuständig. Sie beraten zu baulichen, restauratorischen und archäologischen Maßnahmen an Denkmalen.

Sofern ein Denkmal instand gesetzt, in seiner Substanz  oder in sonstiger Weise verändert wird, bedarf es stets einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Auf Antrag werden denkmalrechtliche Erlaubnisse und Bescheinigungen  für die Erlangung von Steuervergünstigungen  ausgestellt.

 

Die unteren Denkmalschutzbehörden sind für den Schutz und die Pflege der Denkmale in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) zuständig. Sie beraten zu baulichen, restauratorischen und archäologischen Maßnahmen an Denkmalen.

Sofern ein Denkmal instand gesetzt, in seiner Substanz  oder in sonstiger Weise verändert wird, bedarf es stets einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Auf Antrag werden denkmalrechtliche Erlaubnisse und Bescheinigungen  für die Erlangung von Steuervergünstigungen  ausgestellt.

 

Untere Denkmalschutzbehörden des Landes Brandenburg