Jetzt bewerben! Ausschreibung für Künstler*innen-Stipendien
- Erschienen am - PresemitteilungNach 2019 und 2020 schreibt das Kulturministerium zum dritten Mal die ARBEITSPAKET-Stipendien aus. Für zehn Stipendien á 8.000 Euro können sich Künstlerinnen und Künstler der Genres Bildende Kunst, Musik, Literatur und Darstellende Kunst ab sofort bewerben.
Kulturministerin Manja Schüle:
„Bewerben Sie sich – jetzt: Die ARBEITSPAKET-Stipendien orientieren sich an den Bedürfnissen der Künstlerinnen und Künstler. Mit diesen freien Stipendien, die nicht an konkrete künstlerische Vorhaben gekoppelt sind, unterstützen wir künstlerische Prozesse. Je nach Genre kann das Stipendium beispielsweise für Atelier- oder Proberaummiete, Musikproduktion, Präsentation, Internetauftritt, Instrumentenkauf, Druck- oder Recherchekosten ausgegeben werden. Das Gute: Die Künstlerinnen und Künstler können die Mittel entsprechend ihrer konkreten Bedarfe einsetzen – und der Verwaltungsaufwand bleibt gering. So können wir Kunstschaffende – nicht nur während der Pandemie – optimal unterstützen.“
Für die Stipendien bewerben können sich Künstler*innen der Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik sowie Darstellende Kunst, die eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen, sich bereits mit Veröffentlichungen oder durch eine professionelle künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können. Für die Vergabe der Stipendien ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens ausschlaggebend. Antragsberechtigt sind nur Künstler*innen, die nachweislich ihren ersten Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Bewerbungsfrist endet am 06. September 2021. Die Bewerbungen sind ausschließlich per Post einzureichen.
Antragsforumular, Leitlinien und Ausfüllhilfe finden Sie auch hier.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Kulturministerin nach Empfehlung der von ihr eingesetzten spartenspezifischen und unabhängigen Fachjurys.
2020 wurden das Mikrostipendium I und II und 2021 das Mikrostipendium III ausgeschrieben. Hierfür konnten sich hauptberuflich freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik bewerben. Die Mittel für das Mikrostipendium III wurden vollständig ausgeschöpft. Das Land setzte 2021 außerdem seine im April 2020 gestartete Corona-Kulturhilfe fort: Für das Hilfsprogramm zur Kompensation von Einnahmeausfällen für Brandenburger Kultureinrichtungen standen bis Ende Juni 2021 insgesamt 5 Millionen Euro bereit. Kommunale Kultureinrichtungen, gemeinnützige kulturelle Vereine, Stiftungen und Gesellschaften konnten sich 100 Prozent ihrer Einnahmeausfälle ersetzen lassen. 2020 wurden etwa 250 Kultur-Einrichtungen mit rund 4 Millionen Euro aus Mitteln der Kulturhilfe unterstützt.
Zudem können Kultureinrichtungen und -initiativen von den umfangreichen Corona-Sonderprogrammen des Bundes profitieren. Das Land stellt 6 Millionen Euro zur Kofinanzierung bereit. Kreativ Tätige und Kultureinrichtungen können diese Mittel schnell und unbürokratisch ergänzend zu den Sofortprogrammen des Bundes beantragen. Mit den jetzt bereit gestellten Landesgeldern können – bei erfolgreicher Einwerbung von Bundesmitteln – in der Summe Projekte in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro ermöglicht werden.