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Die ersten 800.000 Euro für Kultureinrichtungen

- Erschienen am 21.05.2020 - Presemitteilung 109
Corona_Kulturhilfe

Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen greift: Das Kulturministerium hat seit Ende der vergangenen Woche bereits 15 Bescheide an Kultureinrichtungen in Höhe von insgesamt 0,8 Millionen Euro erlassen. Insgesamt sind bislang mehr als 79 Anträge mit einem Antragsvolumen von 4,4 Mio. Euro im Kulturministerium eingegangen, die mit Hochdruck bearbeitet werden. Kulturministerin Manja Schüle:

„Die Corona-Krise trifft unsere Kultureinrichtungen hart: Öffentliche Konzerte sind verstummt, Theaterbühnen verwaist, Bücherlesungen abgesagt – und dennoch laufen Kosten für Gehälter, Mieten und Verwaltung weiter. Mit unserem Unterstützungsprogramm für die Kultureinrichtungen in Höhe von 35 Millionen Euro wollen wir die gravierendsten Einnahmeausfälle abfedern und die Einrichtungen so stabilisieren, dass sie eigenständig weiterbestehen können. Damit sichern wir die vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs. Ich freue mich, dass wir in der ersten Runde vor allem viele kleine Träger, Vereine und Einrichtungen mit unserer Corona-Hilfe unterstützen können – sie sind diejenigen, denen die Einnahmeverluste am meisten zu schaffen machen“, so Ministerin Schüle. „Weitere 4 Millionen Euro stellen wir als Mikrostipendien für Kulturschaffende bereit – damit wollen wir sie entlasten und ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen. Aber: Kultur lebt vom Miteinander. Deswegen mein Aufruf: Jeder kann mit kleinen Taten und Gesten zum Erhalt unserer kulturellen Vielfalt beitragen, mit Spenden, mit dem Kauf von Gutscheinen, mit dem Verzicht auf Erstattung von Tickets für ausgefallene Veranstaltungen. Brandenburg steht für Optimismus, Kreativität und Durchhaltevermögen – lassen Sie uns das gemeinsam beweisen.“

Die Ende April gestartete Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. In einer ersten Antragsrunde können sich Einrichtungen aus dem Land Brandenburg die Hälfte ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 11. März und dem 31. August entstehen, ersetzen lassen. Investitionen und Ausstattungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind hier online abrufbar.

Folgende Kultureinrichtungen haben beispielsweise bereits Bescheide erhalten:

  • Heidekrautbahn-Museum Basdorf e.V.
  • Ponderosa e.V., Kunstzentrum in Lunow-Stolzenhagen
  • Stiftung Kinderfreund Rochow-Museum Reckahn e.V.
  • Volksbühne Michendorf gemeinnützige UG
  • Waschhaus Potsdam gGmbH
  • Gemeinde Chorin - Eigenbetrieb Kloster Chorin
  • Förderverein Pfingstberg e.V.

Es wurden im Rahmen der Richtlinie Fördermittel in der Spanne von 7.000 bis 163.000 Euro ausgereicht.

Mit einem weiteren Programm werden Kulturschaffende unterstützt. Für das Mikro-Stipendien-Programm für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler stehen zusätzlich rund 4 Millionen Euro bereit. Freiberufliche professionelle Einzelkünstlerinnen und -künstler können einmalig 1.000 Euro bekommen, um während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren zu können. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen stehen ebenfalls auf den Webseiten des Kulturministeriums bereit.

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Ident-Nr
109
Datum
21.05.2020
Rubrik
PM , Kultur
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