Bis zu 60 Millionen Euro für Kultur in Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburgs Kulturministerium sorgt dafür, dass Kultureinrichtungen und -initiativen optimal von den umfangreichen Corona-Sonderprogrammen des Bundes profitieren können. Zur Kofinanzierung stellt das Land 6 Millionen Euro zur Verfügung. Kreative und Kultureinrichtungen können diese Mittel ab sofort schnell und unbürokratisch ergänzend zu den Sofortprogrammen des Bundes beantragen. Mit den jetzt bereit gestellten Landesgeldern können – bei erfolgreicher Einwerbung von Bundesmitteln – in der Summe Projekte in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro ermöglicht werden.
Kulturministerin Manja Schüle:
„Nicht jedes Bundesprogramm ist so schnell aufgelegt worden, wie ich mir das gewünscht hätte, und die Antragstellung ist nicht immer so einfach, wie man sich das hätte vorstellen können. Mir war es deshalb besonders wichtig, dass sich niemand wegen der Kofinanzierung sorgen muss. Die Botschaft an die Künstler und Kreativen in Brandenburg lautet: Ihr liefert eure Begeisterung und eure Ideen, wir liefern das Geld. Wir werden alle Anträge aus Brandenburg kofinanzieren, die über das Bundes-Programm ‘Neustart Kultur‘ bewilligt werden. Im besten Fall bekommen wir für jeden Landes-Euro 9 Euro vom Bund. Wir reden also über insgesamt 60 Millionen Euro – das größte Kultur-Sonderprogramm in der Geschichte Brandenburgs. Jede Künstlerin, jede Initiative, die noch eine Idee in der Schublade hat, sollte sich um die Bundesmittel bewerben – und am besten vorher von einem der vom Land geförderten Kulturverbände beraten lassen.“
Bereits im vergangenen Jahr konnten erste Vorhaben aus dem Bereich der Soziokultur über das Programm der Bundesregierung ‘Neustart Kultur‘ durch das Kulturministerium kofinanziert werden. Dazu gehörte das Jugendkulturzentrum Gladhouse in Cottbus: Dort wurden neue Lichttechnik, eine moderne Open-Air-Bühne und die Entwicklung alternativer Veranstaltungsformen ermöglicht. Auch das Event-Theater im Fontane Klub in Brandenburg an der Havel profitierte als freies Theater bereits von der Unterstützung: Eine neue Videowand ermöglicht dort neue Kino-Formate. Eine Open Air Bühne, ein neues Studio sowie mobile Veranstaltungstechnik versetzt die Kulturfabrik Fürstenwalde gleichfalls in die Lage, mit neuen Perspektiven die Arbeit bald wiederaufzunehmen.
Kultureinrichtungen sowie selbstständige Künstler*innen, denen eine Corona-Förderung vom Bund bewilligt worden ist, können beim Kulturministerium des Landes die fehlende Kofinanzierung beantragen, die in der Regel zehn Prozent beträgt. Weitere Einzelheiten können der Richtlinie zur Kofinanzierung von Corona-Pandemie bedingten Bundesprogrammen entnommen werden. Die entsprechenden Richtlinien, Antragsformulare sowie umfangreiche Informationen sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kofinanzierung-corona-bundesprogramme/ abrufbar.
Das im Mai 2020 gestartete Mikrostipendien-Programm wird überdies auch in diesem Jahr fortgesetzt: Hauptberufliche und freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können sich bis zum 31. Mai 2021 mit einer kurzen Projektskizze bewerben. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis der professionellen Künstlerschaft. Wichtig: Die Unterlagen müssen vollständig sein. Auch wer bereits Mikrostipendien im letzten Jahr erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post an das Kulturministerium geschickt werden.
Das Land setzt neben den Mikrostipendien auch seine im April 2020 gestartete Corona-Kulturhilfe fort: Für das Hilfsprogramm zur Kompensation von Einnahmeausfällen für Brandenburger Kultureinrichtungen stehen bis Ende Juni 2021 insgesamt 5 Millionen Euro bereit. Das Programm richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Diese können sich 100 Prozent ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2021 entstehen, und abzüglich der Ausgabenersparnisse, ersetzen lassen. 2020 wurden landesweit etwa 250 Kultur-Einrichtungen mit rund 4 Millionen Euro aus Mitteln der Kulturhilfe unterstützt.