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Land unterstützt freie Kulturschaffende mit 2,5 Millionen Euro

- Erschienen am 01.05.2021 - Presemitteilung 81
Mikrostipendien III ©Canva

Halbzeit beim Mikrostipendien-Programm III: Seit dem 31. März hat das Brandenburger Kulturministerium 631 freischaffende Künstler*innen mit insgesamt rund 2,5 Millionen Euro unterstützt. Die dritte Auflage des Mikrostipendien-Programms hat einen Umfang von 1.000 Stipendien à 4.000 Euro und läuft noch bis zum 31. Mai 2021. Im vergangenen Jahr hatte das Land bei den ersten beiden Runden insgesamt 1.726 im Stipendien in Höhe von insgesamt rund 2,9 Millionen Euro an freie Künstler*innen vergeben.

Kulturministerin Manja Schüle:

„Aller guten Dinge sind drei – auch die dritte Auflage unseres Mikrostipendien-Programms entwickelt sich zu einer Erfolgsgeschichte. Zur Halbzeit haben wir bereits mehr als 600 Stipendien an freischaffende Künstler*innen ausgezahlt. Damit haben wir seit Frühjahr 2020 insgesamt mehr als 2.300 Stipendien vergeben und rund 5,4 Millionen Euro ausgezahlt. Das zeigt, dass unser flexibles, unbürokratisches Förderinstrument gebraucht wird – nach wie vor. Denn leider ist Corona noch nicht vorbei. Mit dem Programm können wir zwar nicht den Lebensunterhalt von Kulturschaffenden sichern – aber wir können sie entlasten, ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen, einen Anstoß für die Entwicklung neuer Formate und Projekte geben und erneut viele wunderbare Ideen fördern. Ich freue mich beispielsweise schon auf ein fahrendes Floß als Bühne für klassische Musik auf der Havel, ein Dokumentarfilmprojekt über Niederfinow und eine Ausstellung zu Transformationsprozessen in Potsdam. Wichtig: Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Für das Programm stellen wir 4 Millionen Euro bereit – genug, damit 1.000 Künstlerinnen und Künstler im Land ein Stipendium beantragen können.“

Das im Mai 2020 gestartete Mikrostipendien-Programm wird fortgesetzt: Hauptberuflich freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können sich bis zum 31. Mai 2021 mit einer kurzen Projektskizze bewerben. Voraussetzungen: Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts, Nachweis der professionellen Künstlerschaft. Die Unterlagen müssen vollständig sein. Auch wer bereits 2020 Mikrostipendien erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post an das Kulturministerium geschickt werden.

Das Land setzt neben den Mikrostipendien auch seine im April 2020 gestartete Corona-Kulturhilfe fort: Für das Hilfsprogramm zur Kompensation von Einnahmeausfällen für Brandenburger Kultureinrichtungen stehen bis Ende Juni 2021 insgesamt 5 Millionen Euro bereit. Das Programm richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Diese können sich 100 Prozent ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2021 entstehen, und abzüglich der Ausgabenersparnisse, ersetzen lassen. 2020 wurden landesweit etwa 250 Kultur-Einrichtungen mit rund 4 Millionen Euro aus Mitteln der Kulturhilfe unterstützt.

Zudem können Kultureinrichtungen und -initiativen von den umfangreichen Corona-Sonderprogrammen des Bundes profitieren. Das Land stellt 6 Millionen Euro zur Kofinanzierung bereit. Kreative und Kultureinrichtungen können diese Mittel schnell und unbürokratisch ergänzend zu den Sofortprogrammen des Bundes beantragen. Mit den jetzt bereit gestellten Landesgeldern können – bei erfolgreicher Einwerbung von Bundesmitteln – in der Summe Projekte in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro ermöglicht werden.

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Ident-Nr
81
Datum
01.05.2021
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