![Rechtsgrundlagen eine Brille liegt auf einem Gesetzbuch](/sixcms/media.php/9/Rechtsprechung.jpg)
Hier finden Sie nähere Informationen über Hochschulrecht, die Verträge der Hochschulen mit dem Land Brandenburg, das brandenburgische Hochschulgesetz, zur Hochschulentwicklungsplanung und weitere hochschulpolitische Dokumente.
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Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
Dieses Gesetz gilt für die staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg und, soweit dies in den §§ 83 bis 90 des Gesetzes bestimmt ist, für die staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien sowie für die Studentenwerke im Land Brandenburg.
Hinweis: Das Brandenburgische Hochschulgesetz wird derzeit novelliert. Schwerpunkte der Novellierung sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für wissenschaftlich Beschäftigte, die Stärkung der Fachhochschulen und der Ausbau der Mitbestimmung. In die Erarbeitung der Novelle wurden sowohl die Brandenburgische Studierendenvertretung, die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, der Landeshochschulrat, die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten und die Studentenwerke als auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die Landesbeauftragte für den Datenschutz einbezogen. Der Entwurf ist am 28. November 2023 von der Landesregierung beschlossen worden und wird jetzt in den Landtag eingebracht.
Stand: 28. November 2023
Dieses Gesetz gilt für die staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg und, soweit dies in den §§ 83 bis 90 des Gesetzes bestimmt ist, für die staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien sowie für die Studentenwerke im Land Brandenburg.
Hinweis: Das Brandenburgische Hochschulgesetz wird derzeit novelliert. Schwerpunkte der Novellierung sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für wissenschaftlich Beschäftigte, die Stärkung der Fachhochschulen und der Ausbau der Mitbestimmung. In die Erarbeitung der Novelle wurden sowohl die Brandenburgische Studierendenvertretung, die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, der Landeshochschulrat, die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten und die Studentenwerke als auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die Landesbeauftragte für den Datenschutz einbezogen. Der Entwurf ist am 28. November 2023 von der Landesregierung beschlossen worden und wird jetzt in den Landtag eingebracht.
Stand: 28. November 2023
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Einführung einer staatlichen Universitätsmedizin
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem ist eine Einrichtung des Landes Brandenburg, die am 1. Juli 2024 in Cottbus gegründet wurde. Forschung, Lehre und Krankenversorgung organisiert sie im Integrationsmodell in rechtlicher und organisatorischer Einheit unter gemeinsamer Leitung. Über die klassische Aufgabentrias der Universitätsmedizin hinaus wird die Medizinische Universität perspektivisch auch System- und Zukunftsaufgaben übernehmen. Der krankenversorgende Teil der Medizinischen Universität (Universitätsklinikum) ist aus dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus hervorgegangen.
Mit der Gründung der Medizinischen Universität wurde ein rund vierjähriger Planungs- und Begutachtungsprozess abgeschlossen: Im September 2020 hat die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Dr. Manja Schüle eine Expertenkommission unter Leitung von Prof. Dr. Karl Max Einhäupl eingesetzt. Diese legte im Juni 2021 ihre Empfehlungen vor. Parallel zur Detaillierung und Weiterentwicklung der Expertenempfehlungen unterzeichneten im November 2022 zahlreiche Akteure aus Gesundheit und Pflege in der Lausitz eine Absichtserklärung, am Aufbau einer „Modellregion Gesundheit Lausitz“ mitzuwirken. Das Konzept für eine eigenständige Medizinische Universität Lausitz wurde Ende März 2023 beim Wissenschaftsrat eingereicht. Nach Abschluss der Begutachtung veröffentlichte dieser im April 2024 sein positives Votum. Im Juni 2024 hat der Landtag das „Gesetz zur Einführung einer staatlichen Universitätsmedizin im Land Brandenburg“ verabschiedet. Nur wenige Tage später nahm der Gründungsvorstand seine Arbeit an der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem auf.
In den kommenden Jahren wird die Medizinische Universität auf dem zentral gelegenen Cottbuser Medizincampus schrittweise auf- und ausgebaut. Zum Wintersemester 2026/27 sollen die ersten Studierenden hier das Medizinstudium aufnehmen.
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem ist eine Einrichtung des Landes Brandenburg, die am 1. Juli 2024 in Cottbus gegründet wurde. Forschung, Lehre und Krankenversorgung organisiert sie im Integrationsmodell in rechtlicher und organisatorischer Einheit unter gemeinsamer Leitung. Über die klassische Aufgabentrias der Universitätsmedizin hinaus wird die Medizinische Universität perspektivisch auch System- und Zukunftsaufgaben übernehmen. Der krankenversorgende Teil der Medizinischen Universität (Universitätsklinikum) ist aus dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus hervorgegangen.
Mit der Gründung der Medizinischen Universität wurde ein rund vierjähriger Planungs- und Begutachtungsprozess abgeschlossen: Im September 2020 hat die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Dr. Manja Schüle eine Expertenkommission unter Leitung von Prof. Dr. Karl Max Einhäupl eingesetzt. Diese legte im Juni 2021 ihre Empfehlungen vor. Parallel zur Detaillierung und Weiterentwicklung der Expertenempfehlungen unterzeichneten im November 2022 zahlreiche Akteure aus Gesundheit und Pflege in der Lausitz eine Absichtserklärung, am Aufbau einer „Modellregion Gesundheit Lausitz“ mitzuwirken. Das Konzept für eine eigenständige Medizinische Universität Lausitz wurde Ende März 2023 beim Wissenschaftsrat eingereicht. Nach Abschluss der Begutachtung veröffentlichte dieser im April 2024 sein positives Votum. Im Juni 2024 hat der Landtag das „Gesetz zur Einführung einer staatlichen Universitätsmedizin im Land Brandenburg“ verabschiedet. Nur wenige Tage später nahm der Gründungsvorstand seine Arbeit an der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem auf.
In den kommenden Jahren wird die Medizinische Universität auf dem zentral gelegenen Cottbuser Medizincampus schrittweise auf- und ausgebaut. Zum Wintersemester 2026/27 sollen die ersten Studierenden hier das Medizinstudium aufnehmen.
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Frankfurter Erklärung für ein Ukraine-Zentrum in Frankfurt (Oder)
Russland hat mit seinem verbrecherischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 den größten Krieg in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg begonnen.
Dieser Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat in der gesamten Europäischen Union, ganz besonders aber in Deutschland, weitverbreitete falsche Gewissheiten zerstört. Er hat uns vor Augen geführt, wie dringend Politik, Gesellschaft und Medien auf fundiertes Wissen über unsere östlichen Nachbarn angewiesen sind. Nicht nur, aber aktuell vor allem über die Ukraine.
Dafür braucht es einen neuen Ansatz. Es braucht ein Zentrum, das nicht nur zur Ukraine forscht, sondern vor allem auch lehrt, das Wissenstransfer betreibt und eng mit ukrainischen Partner*innen verbunden ist. Nötig ist eine Institution, die als Drehscheibe für Ukraine-Expertise in der Mitte von Wissenschaft, Politik, Medien, Wirtschaft, NGOs, Kultur und den europäischen Gesellschaften fungiert. Eine Einrichtung, in der nicht nur über die Menschen in der Ukraine geredet wird, sondern mit ihnen.
Als Unterzeichner*innen sind wir überzeugt: Die europäische Doppelstadt Frankfurt (Oder) / Słubice kann der richtige Standort hierfür sein. Sie steht exemplarisch für Partnerschaft und Grenzüberwindung und bietet mit der Europa-Universität Viadrina ideale Anknüpfungspunkte für den Aufbau eines Ukraine-Zentrums.
Russland hat mit seinem verbrecherischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 den größten Krieg in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg begonnen.
Dieser Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat in der gesamten Europäischen Union, ganz besonders aber in Deutschland, weitverbreitete falsche Gewissheiten zerstört. Er hat uns vor Augen geführt, wie dringend Politik, Gesellschaft und Medien auf fundiertes Wissen über unsere östlichen Nachbarn angewiesen sind. Nicht nur, aber aktuell vor allem über die Ukraine.
Dafür braucht es einen neuen Ansatz. Es braucht ein Zentrum, das nicht nur zur Ukraine forscht, sondern vor allem auch lehrt, das Wissenstransfer betreibt und eng mit ukrainischen Partner*innen verbunden ist. Nötig ist eine Institution, die als Drehscheibe für Ukraine-Expertise in der Mitte von Wissenschaft, Politik, Medien, Wirtschaft, NGOs, Kultur und den europäischen Gesellschaften fungiert. Eine Einrichtung, in der nicht nur über die Menschen in der Ukraine geredet wird, sondern mit ihnen.
Als Unterzeichner*innen sind wir überzeugt: Die europäische Doppelstadt Frankfurt (Oder) / Słubice kann der richtige Standort hierfür sein. Sie steht exemplarisch für Partnerschaft und Grenzüberwindung und bietet mit der Europa-Universität Viadrina ideale Anknüpfungspunkte für den Aufbau eines Ukraine-Zentrums.
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Gemeinsame Vereinbarung zwischen den Hochschulen des Landes Brandenburg und dem MWFK zu hochschulübergreifenden Einrichtungen
Zwischen Frühjahr 2023 und 2024 haben sich die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten (BLHP) und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg (MWFK) eingehend mit der bisherigen Tätigkeit und dem Entwicklungsstand der hochschulübergreifenden Einrichtungen befasst und hierzu in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess Einschätzungen entwickelt.
Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Prozesses werden in dieser Gemeinsamen Vereinbarung Festlegungen zur Fortführung und künftigen Finanzierung der hochschulübergreifenden Einrichtungen getroffen.
Zwischen Frühjahr 2023 und 2024 haben sich die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten (BLHP) und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg (MWFK) eingehend mit der bisherigen Tätigkeit und dem Entwicklungsstand der hochschulübergreifenden Einrichtungen befasst und hierzu in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess Einschätzungen entwickelt.
Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Prozesses werden in dieser Gemeinsamen Vereinbarung Festlegungen zur Fortführung und künftigen Finanzierung der hochschulübergreifenden Einrichtungen getroffen.
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Hochschulentwicklungsplanung
Mit der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur entwickelten und von der Landesregierung am 26.März 2013 beschlossenen Hochschulentwicklungsplanung bis 2025 legt die Landesregierung ihr Konzept für eine zukunftsfähige, innovative und gestärkte Hochschullandschaft in Brandenburg vor.
Mit der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur entwickelten und von der Landesregierung am 26.März 2013 beschlossenen Hochschulentwicklungsplanung bis 2025 legt die Landesregierung ihr Konzept für eine zukunftsfähige, innovative und gestärkte Hochschullandschaft in Brandenburg vor.
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Hochschulrahmenvereinbarung / Hochschulverträge
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen und die darauf aufbauenden Hochschulverträge mit den acht staatlichen Hochschulen sind zwei zentrale Elemente der Hochschulfinanzierung und -planung im Land Brandenburg. In den einzelnen Verträgen werden für fünf Jahre die Rahmenbedingungen für die jeweilige Hochschule mit Verpflichtungen, Entwicklungszielen, Vorhaben und Finanzierungen vereinbart. Damit bietet das Land Brandenburg den Hochschulen für einen längerfristigen Zeitraum Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Dafür stellt das Land von 2019 bis 2023 insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro bereit – 200 Millionen Euro mehr als in der abgelaufenen Vertragsphase von 2014 bis 2018. Die aktuellen Hochschulverträge wurden am 21. und 27. März 2019 unterzeichnet.
Zu den hochschulübergreifenden Schwerpunkten gehören unter anderem eine Erhöhung der Attraktivität des Studiums, eine verbesserte Nachwuchsförderung, die Intensivierung der Forschung, das Vorantreiben des Wissens- und Technologietransfers und der Digitalisierung, aber auch die Verstärkung der Lehrerbildung und Ausbau der Präsenz der Hochschulen im Land.
Die einzelnen Hochschulverträge der Hochschulen:
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen und die darauf aufbauenden Hochschulverträge mit den acht staatlichen Hochschulen sind zwei zentrale Elemente der Hochschulfinanzierung und -planung im Land Brandenburg. In den einzelnen Verträgen werden für fünf Jahre die Rahmenbedingungen für die jeweilige Hochschule mit Verpflichtungen, Entwicklungszielen, Vorhaben und Finanzierungen vereinbart. Damit bietet das Land Brandenburg den Hochschulen für einen längerfristigen Zeitraum Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Dafür stellt das Land von 2019 bis 2023 insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro bereit – 200 Millionen Euro mehr als in der abgelaufenen Vertragsphase von 2014 bis 2018. Die aktuellen Hochschulverträge wurden am 21. und 27. März 2019 unterzeichnet.
Zu den hochschulübergreifenden Schwerpunkten gehören unter anderem eine Erhöhung der Attraktivität des Studiums, eine verbesserte Nachwuchsförderung, die Intensivierung der Forschung, das Vorantreiben des Wissens- und Technologietransfers und der Digitalisierung, aber auch die Verstärkung der Lehrerbildung und Ausbau der Präsenz der Hochschulen im Land.
Die einzelnen Hochschulverträge der Hochschulen:
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Hochschulstatistik
Statistiken u.a. der Studierendenzahlen in Berlin und Brandenburg, der Studienanfänger und der Hochschulfinanzen
Statistiken u.a. der Studierendenzahlen in Berlin und Brandenburg, der Studienanfänger und der Hochschulfinanzen
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Hochschulzulassungsgesetz
Dieses Gesetz regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg, soweit nicht die Vergabe der Studienplätze durch die Stiftung für Hochschulzulassung im zentralen Vergabeverfahren nach den geregelten Vorschriften (zentrales Vergabeverfahren) erfolgt.
Dieses Gesetz regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg, soweit nicht die Vergabe der Studienplätze durch die Stiftung für Hochschulzulassung im zentralen Vergabeverfahren nach den geregelten Vorschriften (zentrales Vergabeverfahren) erfolgt.
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Hochschulzulassungsverordnung
Die Verordnung regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen, soweit nicht die Vergabe im zentralen Vergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund erfolgt.
Die Verordnung regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen, soweit nicht die Vergabe im zentralen Vergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund erfolgt.
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Perspektivenpapier zur Weiterentwicklung des Brandenburger Hochschulsystems
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und die staatlichen Hochschulen haben sich gemeinsam auf Perspektiven für die Weiterentwicklung des Brandenburger Hochschulsystems verständigt. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der das Brandenburger Hochschulsystem insgesamt und jede einzelne der staatlichen Hochschulen des Landes in einem ausführlichen Prozess über einen Zeitraum von zwei Jahren begutachtet hat.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und die staatlichen Hochschulen haben sich gemeinsam auf Perspektiven für die Weiterentwicklung des Brandenburger Hochschulsystems verständigt. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der das Brandenburger Hochschulsystem insgesamt und jede einzelne der staatlichen Hochschulen des Landes in einem ausführlichen Prozess über einen Zeitraum von zwei Jahren begutachtet hat.