100.000 Euro für die Digitalisierung des kulturellen Erbes
- Erschienen am - PresemitteilungDer Countdown läuft: Bis zum 15. November können sich Einrichtungen und Vereine für das ‘Förderprogramm Digitalisierung des kulturellen Erbes 2020‘ bewerben. Kulturministerin Martina Münch. „Brandenburg ist reich an kulturellem Erbe: Nicht nur die zahlreichen Gutshäuser, Kirchen und Industriebauten, sondern auch die in Museen, Archiven oder an anderen Orten bewahrten Kulturgüter sind einmalige Zeugnisse der Geschichte und Teil der Identität unseres Landes. Ich freue mich, dass wir sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr jeweils 100.000 Euro für die Digitalisierung des kulturellen Erbes bereitstellen können. Mit dem Förderprogramm können wir Kulturgut digital erhalten, innovative Wege seiner Vermittlung voranbringen und es für viele Menschen zugänglich machen“, so Münch. „Das Förderprogramm ist Teil unserer Digitalisierungsstrategie. Dazu gehört auch die im August gestartete ‘Open-Access-Strategie‘, mit der wir die Voraussetzungen für den freien und breiten Zugang zu öffentlich finanzierten und publizierten Forschungsergebnissen im Land schaffen, sowie das Mitte Juli gestartete ‘Zentrum der Brandenburgischen Hochschulen für Digitale Transformation‘, um Know-how zu bündeln und innovative Konzepte zu entwickeln.“
Im Rahmen des ‘Förderprogramms Digitalisierung des kulturellen Erbes 2020‘ stehen im kommenden Jahr 100.000 Euro bereit. Bis zum 15. November 2019 können sich Einrichtungen wie etwa Archive, Bibliotheken, Museen, Denkmalpflege-Vereine, Gedenkstätten oder Forschungseinrichtungen, die kulturelles Erbe bewahren und ihre Bestände digitalisieren wollen, bewerben. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem der Brandenburg-Bezug, der kulturhistorische Wert, die Kooperation möglichst mehrerer Einrichtungen, die Erbringung eines Eigenanteils sowie die Beratung durch die ‘Koordinierungsstelle Brandenburg-digital‘. Eine Jury prüft die Anträge.