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250.000 Euro für die Digitalisierung des kulturellen Erbes

- Erschienen am 18.09.2020 - Presemitteilung 270
Virtual Reality © filipe franzao / CanvaPro

Das Land erhöht seine Förderung für die Digitalisierung des kulturellen Erbes: Im kommenden Jahr stehen erstmals 250.000 statt bislang 100.00 Euro zur Verfügung. Neben der Erfassung, Sicherung und Zugänglichmachung von kulturellem Erbe kann künftig auch die Vermittlung oder die künstlerische Nutzung von digitalisiertem Kulturgut gefördert werden. Einrichtungen und Vereine können sich ab sofort für das Förderprogramm bewerben.

Kulturministerin Manja Schüle:

„Digitalisierung ist eine Chance, das Kulturgut Brandenburgs sichtbarer und erlebbarer zu machen. Wie wichtig das ist, hat uns dieses Jahr eindrücklich gezeigt. Ein spannendes Beispiel für den digitalen Zugang zum Kulturerbe ist der von uns geförderte ‘Digitale Stadtspaziergang Teltour‘ in Teltow. Er verknüpft auf innovative Weise den analogen und digitalen Raum: Digitalisierte historische Dokumente ermöglichen einen neuen Zugang zur Geschichte der Stadt. Alles was man dazu braucht, ist ein Handy. Mit unserem Förderprogramm wollen wir Kulturgut digital erhalten, zeitgemäße Wege der Vermittlung entwickeln und es für viele Menschen zugänglich machen – ob per App, in Online-Ausstellungen oder mit Virtual-Reality-Formaten. Das Programm ist Teil unserer Digitalisierungsstrategie, mit der wir die Digitalisierung in Wissenschaft, Forschung und Kultur voranbringen wollen. Ich freue mich, dass wir dafür in diesem Jahr erstmals 250.000 Euro bereitstellen können. Das zeigt: Die Zukunft ist digital – und sie wird in Brandenburg gemacht.“

Im Rahmen des Förderprogramms Digitalisierung des kulturellen Erbes 2021‘ stehen im kommenden Jahr nach Maßgabe des Haushaltes 250.000 Euro bereit. Die Mindestförderung beträgt 5.000 Euro. Bis zum 15. November 2020 können sich Kommunen und Einrichtungen wie Archive, Bibliotheken, Museen, Vereine, Gedenkstätten, die ihr kulturelles Erbe digitalisieren oder digital vermitteln wollen, bewerben. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem der Brandenburg-Bezug, der kulturhistorische Wert, möglichst die Kooperation mehrerer Einrichtungen, die Erbringung eines Eigenanteils sowie die Beratung durch die ‘Koordinierungsstelle Brandenburg-digital‘. Eine Jury prüft die Anträge.

Die Förderrichtlinie und weitere Informationen sind hier abrufbar. Infos zum ‘Digitalen Stadtspaziergang Teltour‘ gibt es unter https://teltour.heimatverein-teltow.de.

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Ident-Nr
270
Datum
18.09.2020
Rubrik
PM , Kultur
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