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80.000 Euro für Künstlerinnen und Künstler

- Erschienen am 12.06.2022 - Pressemitteilung 197
Arbeitspaket-Stipendien

Das brandenburgische Kulturministerium schreibt zum vierten Mal die Arbeitspakete-Stipendien aus. Insgesamt werden zehn Stipendien à 8.000 Euro vergeben. Künstlerinnen und Künstler der Genres Bildende Kunst, Musik, Literatur und Darstellende Kunst können sich ab sofort bewerben. Kulturministerin Manja Schüle:

„Mit den Arbeitspakete-Stipendien unterstützen wir künstlerische Prozesse, die nicht an konkrete Kunst-Projekte gekoppelt sein müssen. Ob für Atelier- oder Proberaummiete, Musikproduktionen, Präsentationen, Internetauftritte, Instrumentenkauf, Druck- oder Recherchekosten: Die Künstlerinnen und Künstler können die Stipendien entsprechend ihrer konkreten Bedarfe einsetzen. Und weil wir wissen, dass wir gemeinsam mehr erreichen können, haben wir das Stipendienprogramm eng mit Fachverbänden wie dem Brandenburgischen Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler und der Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfördernden Brandenburg abgestimmt. So können wir Kunstschaffende optimal unterstützen. Denn: Kultur ‘Made in Brandenburg‘ soll vielfältig, facettenreich an- und aufregend, weg- und zukunftsweisend bleiben – so wie es unsere Künstlerinnen und Künstler sind!“

Für die Arbeitspakete-Stipendien können sich Künstler*innen der Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik sowie Darstellende Kunst bewerben. Voraussetzung: Sie müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen, sich bereits mit Veröffentlichungen oder durch eine professionelle künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können. Für die Vergabe der Stipendien ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens ausschlaggebend. Die Künstler*innen können im Rahmen des Stipendiums spezielle Arbeitspakete für einzelne Genres mit verschiedenen Angeboten auswählen. Gefördert werden unter anderem Ateliergemeinschaften, Probenräume, Coachings, Ausstellungen, Auslandsaufenthalte, Tourneen, Veröffentlichungen und Produktionen. Die Vielfalt der Angebote soll eine passgenaue Unterstützung der Künstler*innen ermöglichen. Antragsberechtigt sind nur Künstler*innen, die nachweislich ihren ersten Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Bewerbungsfrist endet am 19. August 2022. Die Bewerbungen sind ausschließlich per Post im Kulturministerium einzureichen. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Kulturministerin nach Empfehlung der von ihr eingesetzten spartenspezifischen und unabhängigen Fachjurys. Im vergangenen Jahr hatten sich 116 Künstler*innen auf die zehn Stipendien beworben.

Die Richtlinie und Antragsformulare sowie weitere Informationen sind hier abrufbar.