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Erste Museen und Galerien können wieder aufmachen

- Erschienen am 07.05.2021 - Presemitteilung 91
Türen öffnen sich wieder

 Kulturministerin Manja Schüle hat sich heute mit Vertreter*innen von Kultur-Einrichtungen und -Verbänden über die aktuelle Situation abgestimmt.

„Es geht langsam wieder los: Kultur live und analog. Ich freue mich, dass Museen – aber auch Galerien und Gedenkstätten – langsam wieder ihre Türen aufmachen können, wenn die Bundes-Notbremse nicht mehr greift. Wir wissen aber, wie fragil die momentane Entwicklung ist. Unsere Kultureinrichtungen haben im vergangenen Jahr eindrucksvoll bewiesen, dass sie Kultur ohne Ansteckung ermöglichen können – hochprofessionell, verantwortungsbewusst und kreativ“, so Ministerin Schüle. „Wir waren uns heute einig: Museen und Galerien sind nur der erste Schritt: Sobald die Inzidenzen es zulassen, könnten in einem zweiten Schritt relativ schnell Open-Air-Veranstaltungen möglich sein und parallel Modellprojekte in Theatersälen, Konzerthallen und auf Soziokultur-Bühnen starten. Mit ihnen wollen wir wissenschaftlich begleitet und mit sicheren Hygienekonzepten, Kultur erlebbar machen – auch wenn noch nicht alle geimpft sind. Eins ist dabei klar: Öffnung first, Modellprojekte second. Wenn die Lage eine frühere umfassende Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Soziokulturzentren zulässt, werden wir natürlich aufmachen. Dabei stimmen wir uns eng mit den Kultur-Einrichtungen und -Verbänden ab – wie schon in den vergangenen Monaten. Kultur braucht Perspektive und Zukunft. Und wir brauchen Kultur.“

Grundlage für die Öffnungen von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäusern und Galerien sind das Infektionsschutzgesetz des Bundes (§ 28b) und die brandenburgische Eindämmungsverordnung (§ 23). Wenn der Inzidenzwert von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird, können dort am übernächsten Tag Kultureinrichtungen, wie Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser und Galerien wieder öffnen. Die ersten Kultureinrichtungen machen davon bereits Gebrauch. Voraussetzung ist ein individuelles Hygienekonzept, in dem unter anderem die vorherige Terminvergabe, die Erfassung der Kontaktdaten der Besucher*innen und der regelmäßige Austausch der Raumluft geregelt werden.

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Kulturministeriums unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/umgang-mit-corona-pandemie/. Der Museumsverband des Landes Brandenburg stellt unter www.museen-brandenburg.de/service/covid-19/ eine Handreichung zur Wiederöffnung der Museen in Brandenburg zur Verfügung. Theater, Konzert- und Opernhäuser bleiben derzeit noch geschlossen (§ 22 der Eindämmungsverordnung).

Abbinder

Ident-Nr
91
Datum
07.05.2021
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