Musikschulen dürfen bei Gesangs- und Blasinstrument-Unterricht das 2G-Modell umsetzen
- Erschienen am - Presemitteilung2G statt Zwei-Meter-Mindestabstand: Musikschulen und andere Bildungseinrichtungen können künftig beim Gesangs- und Blasinstrument-Unterricht das 2G-Modell (geimpft, genesen) in Anspruch nehmen. Damit entfällt für Geimpfte, Genesene sowie für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern. Das hat heute das Brandenburger Kabinett mit der Änderung zur dritten Corona-Umgangsverordnung beschlossen.
Kulturministerin Manja Schüle:
„Endlich wieder in der Musikschule singen und Flöte spielen wie gewohnt – wunderbar! Ich bin froh, dass wir eine gute Lösung für den Blasinstrumente- und Gesangs-Unterricht gefunden haben. Wer geimpft oder genesen oder unter zwölf Jahre alt ist, kann auf den Mindestabstand verzichten. Unsere Musikschulen haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass die Vermittlung von Musik ohne höheres Ansteckungsrisiko möglich ist. Wir schreiben den Musikschulen nichts vor – wir ermöglichen.“
Auch das ist neu: Bei Open-Air-Veranstaltungen wird eine Testpflicht künftig erst ab 1.000 Besucherinnen und Besucher notwendig. Auf diese Weise soll ein wirtschaftlicher Betrieb ermöglicht werden. Der Schwellenwert für den grundsätzlichen Entfall der Pflicht eines Testnachweises wird von 20 auf 35 bezogen auf den Landkreis oder auf die kreisfreie Stadt angepasst.
Weitere Informationen zur aktuellen Umgangs-Verordnung finden Sie hier: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/umgang-mit-corona-pandemie/