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Ab heute nimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge von Kleinunternehmen und Solo-Selbständigen entgegen, die Soforthilfe brauchen. Das entsprechende Formular steht auf der Homepage der Bank bereit. Das Programm umfasst 7,5 Millionen Euro und richtet sich explizit auch an Kultureinrichtungen und Kulturschaffende. Die Soforthilfe wird gestaffelt nach Zahl der Erwerbstätigen im Unternehmen ausgezahlt und beträgt bis zu 9.000 Euro (bei bis zu 5 Erwerbstätigen) und bis zu 60.000 Euro (bei bis zu 100 Erwerbstätigen). Achtung: Bitte Geduld mitbringen, weil es zu Serverüberlastungen kommen kann.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Zur Antragsstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlage
  • Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Personalausweises
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte
  • Formular ‘Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen‘
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Ab heute nimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge von Kleinunternehmen und Solo-Selbständigen entgegen, die Soforthilfe brauchen. Das entsprechende Formular steht auf der Homepage der Bank bereit. Das Programm umfasst 7,5 Millionen Euro und richtet sich explizit auch an Kultureinrichtungen und Kulturschaffende. Die Soforthilfe wird gestaffelt nach Zahl der Erwerbstätigen im Unternehmen ausgezahlt und beträgt bis zu 9.000 Euro (bei bis zu 5 Erwerbstätigen) und bis zu 60.000 Euro (bei bis zu 100 Erwerbstätigen). Achtung: Bitte Geduld mitbringen, weil es zu Serverüberlastungen kommen kann.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Zur Antragsstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlage
  • Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Personalausweises
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte
  • Formular ‘Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen‘