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Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um Kulturveranstaltungen einen finanziellen Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken zu geben. Der Fonds speist zwei Programme:

a) Wirtschaftlichkeitshilfe
Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste ausgeglichen, wenn an Veranstaltungen wegen der Corona-Auflagen nur eine reduzierte Anzahl von Zuschauer*innen teilnehmen kann.

b) Ausfallabsicherung
Um Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen zu geben übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten.

Veranstaltungen müssen vor der geplanten Durchführung registriert werden. Dabei ist auch eine durch einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberaterin oder Steuerberater) überprüfte Kostenkalkulation sowie ein geeignetes Hygienekonzept vorzulegen. Muss die Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt, verkleinert oder verschoben werden, kann die Förderung beantragt werden.

Die FAQs auf der Webseite sind sehr umfangreich: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Service-Hotline unter der Nummer 0800 6648430 zu kontaktieren.

Aktuelle Förderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien:

NEUSTART.KULTUR
Um Künstler*innen und Kultureinrichtungen in der Pandemie zu unterstützen und nach den Corona-bedingten Schließungen einen kraftvollen künstlerischen Wiedereinstieg zu ermöglichen, hat der Bund im Sommer 2020 das Programm NEUSTART.KULTUR ins Leben gerufen. Dafür standen in einer ersten Runde 2020/21 Milliarde Euro zur Verfügung. Im Februar 2021 ist eine weitere Milliarde Euro für den Kulturbereich beschlossen worden. Die erfolgreichen Förderlinien der ersten Runde wurden ausgebaut und um neue Programme ergänzt.

Die Mittel aus Neustart II stehen grundsätzlich bis Ende 2022 zur Verfügung. Die administrative Abwicklung, soweit erforderlich, ist sogar noch im Jahr 2023 möglich.

NEUSTART.KULTUR umfasst über 60 einzelne Förderlinien, die von einer Vielzahl unterschiedlicher Träger und Verfahren getragen werden.  Weiterführende Informationen zu Förderprogrammen sowie Antragsverfahren und -fristen sind auf der Seite der Bundesregierung zu finden.

Grundsicherung
Solo-Selbständige und Kleinunternehmen, deren finanzielle Situation sich aufgrund der Corona-Krise drastisch verschlechtert hat, können unter vereinfachten Leistungsvoraussetzungen einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen. Weitere Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um Kulturveranstaltungen einen finanziellen Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken zu geben. Der Fonds speist zwei Programme:

a) Wirtschaftlichkeitshilfe
Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste ausgeglichen, wenn an Veranstaltungen wegen der Corona-Auflagen nur eine reduzierte Anzahl von Zuschauer*innen teilnehmen kann.

b) Ausfallabsicherung
Um Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen zu geben übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten.

Veranstaltungen müssen vor der geplanten Durchführung registriert werden. Dabei ist auch eine durch einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberaterin oder Steuerberater) überprüfte Kostenkalkulation sowie ein geeignetes Hygienekonzept vorzulegen. Muss die Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt, verkleinert oder verschoben werden, kann die Förderung beantragt werden.

Die FAQs auf der Webseite sind sehr umfangreich: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Service-Hotline unter der Nummer 0800 6648430 zu kontaktieren.

Aktuelle Förderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien:

NEUSTART.KULTUR
Um Künstler*innen und Kultureinrichtungen in der Pandemie zu unterstützen und nach den Corona-bedingten Schließungen einen kraftvollen künstlerischen Wiedereinstieg zu ermöglichen, hat der Bund im Sommer 2020 das Programm NEUSTART.KULTUR ins Leben gerufen. Dafür standen in einer ersten Runde 2020/21 Milliarde Euro zur Verfügung. Im Februar 2021 ist eine weitere Milliarde Euro für den Kulturbereich beschlossen worden. Die erfolgreichen Förderlinien der ersten Runde wurden ausgebaut und um neue Programme ergänzt.

Die Mittel aus Neustart II stehen grundsätzlich bis Ende 2022 zur Verfügung. Die administrative Abwicklung, soweit erforderlich, ist sogar noch im Jahr 2023 möglich.

NEUSTART.KULTUR umfasst über 60 einzelne Förderlinien, die von einer Vielzahl unterschiedlicher Träger und Verfahren getragen werden.  Weiterführende Informationen zu Förderprogrammen sowie Antragsverfahren und -fristen sind auf der Seite der Bundesregierung zu finden.

Grundsicherung
Solo-Selbständige und Kleinunternehmen, deren finanzielle Situation sich aufgrund der Corona-Krise drastisch verschlechtert hat, können unter vereinfachten Leistungsvoraussetzungen einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen. Weitere Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/