Derzeit gibt es im Land Brandenburg eine Reihe von genrespezifischen Förderprogrammen mit zum Teil eigenen Fördergrundsätzen, Antragsformularen und unterschiedlichen Antragsfristen.
Derzeit gibt es im Land Brandenburg eine Reihe von genrespezifischen Förderprogrammen mit zum Teil eigenen Fördergrundsätzen, Antragsformularen und unterschiedlichen Antragsfristen.
Digitalisierung
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Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes
Das kulturelle Erbe ist Teil nicht nur der Brandenburger, sondern auch der deutschen Geschichte und somit von übergreifendem Interesse. Es ist in besonderem Maße geeignet, kulturelle und regionale Identität zu fördern. Es spielt eine wichtige Rolle in der kulturellen Bildung. Das in Einrichtungen bewahrte kulturelle Erbe ist wichtige Sachquelle der brandenburgischen Geschichte. Das MWFK fördert die Herstellung von Digitalisaten des kulturellen Erbes. Ziel der Förderung ist die digitale Verfügbarkeit des kulturellen Erbes.
Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Oktober 2022 postalisch oder per E-Mail über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 31
Dortustraße 36
14467 PotsdamDas kulturelle Erbe ist Teil nicht nur der Brandenburger, sondern auch der deutschen Geschichte und somit von übergreifendem Interesse. Es ist in besonderem Maße geeignet, kulturelle und regionale Identität zu fördern. Es spielt eine wichtige Rolle in der kulturellen Bildung. Das in Einrichtungen bewahrte kulturelle Erbe ist wichtige Sachquelle der brandenburgischen Geschichte. Das MWFK fördert die Herstellung von Digitalisaten des kulturellen Erbes. Ziel der Förderung ist die digitale Verfügbarkeit des kulturellen Erbes.
Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Oktober 2022 postalisch oder per E-Mail über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 31
Dortustraße 36
14467 Potsdam -
Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen (DIWA Kultur)
Mit dem Programm zur Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (DIWA Kultur) unterstützen wir Kultureinrichtungen bei ihrem Weg ins digitale Zeitalter.
Ziel der Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen ist die Verbesserung der spartenübergreifenden Strategiefähigkeit, Kompetenz und Vernetzung von Kultureinrichtungen im digitalen Bereich, um deren Selbstbehauptung in der digitalisierten Welt zu stärken und innovative Konzepte im Zusammenhang mit der digitalen Transformation vom Ideenstadium zur Umsetzung zu bringen.
Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Oktober 2022 postalisch oder per E-Mail über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 31
Dortustraße 36
14467 PotsdamMit dem Programm zur Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (DIWA Kultur) unterstützen wir Kultureinrichtungen bei ihrem Weg ins digitale Zeitalter.
Ziel der Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen ist die Verbesserung der spartenübergreifenden Strategiefähigkeit, Kompetenz und Vernetzung von Kultureinrichtungen im digitalen Bereich, um deren Selbstbehauptung in der digitalisierten Welt zu stärken und innovative Konzepte im Zusammenhang mit der digitalen Transformation vom Ideenstadium zur Umsetzung zu bringen.
Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Oktober 2022 postalisch oder per E-Mail über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 31
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Freie Darstellende Künste
Industriekultur
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Förderprogramm „InKult“
Industrieanlagen sollen lebendige Kulturdenkmäler werden.
Das Bundesprogramm für lebendige Denkmale der Industriekultur für die ehemaligen Braunkohlereviere ist zum 1.September 2021 an den Start gegangen.
Zur Stärkung der Regionen im Zuge des Strukturwandels der Bund den vom vorgezogenen Braunkohleausstieg betroffenen Regionen bis zum Jahr 2038 rund 40 Milliarden Euro über das Investitionsgesetz Kohleregionen zur Verfügung. In diesem Rahmen wurde ein eigenständiges Förderprogramm zum Erhalt und zur Umgestaltung herausragender Industrieanlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern aufgelegt. Das Bundesförderprogramm umfasst ein Volumen in Höhe von rund 227 Millionen Euro für alle Reviere. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters hat zum 1. September 2021 den ersten Aufruf in dem Programm gestartet, ein zweiter Aufruf ist bereits für das Frühjahr 2022 avisiert. Das Programm dient dem Ziel, bedeutende Industriegebäude und -anlagen mit Bezug zur Braunkohleförderung und Energiegewinnung zu erhalten und in Wert zu setzen, die bereits unter Denkmalschutz stehen oder Denkmalpotenzial haben. Über die Förderung sollen neue Perspektiven für Stätten der Industriekultur entwickelt werden und lebendige Kulturdenkmale entstehen. Damit soll der Strukturwandel in der Lausitz unterstützt werden. Für Brandenburg sind in dem Programm in den kommenden Jahren mehr als 2 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen.
Die Mittel werden für Brandenburg durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgereicht, auch das Förderverfahren läuft über das MWFK als zuständiges Landesministerium. Ansprechpartner im MWFK ist das u.a. für Denkmalpflege zuständige Referat 33, das sich im weiteren Verfahren eng mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum abstimmt.
Die Beauftragte für Kultur und Medien veröffentlicht regelmäßig Aufrufe für das Programm. Über die Vergabe der Mittel entscheidet dann die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.
Industrieanlagen sollen lebendige Kulturdenkmäler werden.
Das Bundesprogramm für lebendige Denkmale der Industriekultur für die ehemaligen Braunkohlereviere ist zum 1.September 2021 an den Start gegangen.
Zur Stärkung der Regionen im Zuge des Strukturwandels der Bund den vom vorgezogenen Braunkohleausstieg betroffenen Regionen bis zum Jahr 2038 rund 40 Milliarden Euro über das Investitionsgesetz Kohleregionen zur Verfügung. In diesem Rahmen wurde ein eigenständiges Förderprogramm zum Erhalt und zur Umgestaltung herausragender Industrieanlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern aufgelegt. Das Bundesförderprogramm umfasst ein Volumen in Höhe von rund 227 Millionen Euro für alle Reviere. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters hat zum 1. September 2021 den ersten Aufruf in dem Programm gestartet, ein zweiter Aufruf ist bereits für das Frühjahr 2022 avisiert. Das Programm dient dem Ziel, bedeutende Industriegebäude und -anlagen mit Bezug zur Braunkohleförderung und Energiegewinnung zu erhalten und in Wert zu setzen, die bereits unter Denkmalschutz stehen oder Denkmalpotenzial haben. Über die Förderung sollen neue Perspektiven für Stätten der Industriekultur entwickelt werden und lebendige Kulturdenkmale entstehen. Damit soll der Strukturwandel in der Lausitz unterstützt werden. Für Brandenburg sind in dem Programm in den kommenden Jahren mehr als 2 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen.
Die Mittel werden für Brandenburg durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgereicht, auch das Förderverfahren läuft über das MWFK als zuständiges Landesministerium. Ansprechpartner im MWFK ist das u.a. für Denkmalpflege zuständige Referat 33, das sich im weiteren Verfahren eng mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum abstimmt.
Die Beauftragte für Kultur und Medien veröffentlicht regelmäßig Aufrufe für das Programm. Über die Vergabe der Mittel entscheidet dann die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.
Kulturelle Bildung und Partizipation
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Förderprogramm Kulturelle Bildung
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2010 als Projekt der BKG gGmbH in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet. Als Service- und Vernetzungsstelle für Akteure der kulturellen Bildung initiiert und begleitet sie Projekte der kulturellen Bildung.
Das Budget steht gezielt für solche Projekte kultureller Bildung und Partizipation im Land Brandenburg zur Verfügung, in denen nicht bereits anderweitige Möglichkeiten des Landes über bereits existierende Förderprogramme oder -gesetze in Anspruch genommen werden können. Es sollen Kooperationen mit Partnern kultureller Bildung angeregt werden.
Die Projektpalette soll dabei im Land Brandenburg lebende Menschen aller Generationen ansprechen und neue Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung für unterschiedliche Zielgruppen schaffen.
Die Antragstellung erfolgt über die
Plattform Kulturelle Bildung
Schloßstraße 12
14467 PotsdamDie Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2010 als Projekt der BKG gGmbH in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet. Als Service- und Vernetzungsstelle für Akteure der kulturellen Bildung initiiert und begleitet sie Projekte der kulturellen Bildung.
Das Budget steht gezielt für solche Projekte kultureller Bildung und Partizipation im Land Brandenburg zur Verfügung, in denen nicht bereits anderweitige Möglichkeiten des Landes über bereits existierende Förderprogramme oder -gesetze in Anspruch genommen werden können. Es sollen Kooperationen mit Partnern kultureller Bildung angeregt werden.
Die Projektpalette soll dabei im Land Brandenburg lebende Menschen aller Generationen ansprechen und neue Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung für unterschiedliche Zielgruppen schaffen.
Die Antragstellung erfolgt über die
Plattform Kulturelle Bildung
Schloßstraße 12
14467 Potsdam
Museen
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Förderprogramm "Museumsprofile"
Im Zusammenspiel mit ihren musealen Aufgaben – Sammeln, Bewahren, Ausstellen, Erforschen - sind Museen in den letzten Jahren wichtige Lern- und Bildungsorte und Orte der Kommunikation geworden, sie ermöglichen eine identitätsstiftenden Auseinandersetzung mit Themen aus Geschichte und Gegenwart, sie fördern Integration und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und übernehmen gerade auch im ländlichen Raum eine wichtige Funktion als soziale Orte der Begegnung. Gleichzeitig sind sie wichtige Standorte des Kulturtourismus und erfüllen dabei auch eine wichtige wirtschaftliche Funktion. Museen sind kulturelle Anker für eine sich verändernde Gesellschaft.
Museen sollen bei der Erfüllung dieser breitgefächerten Aufgaben unterstützt und ihre weitere Profilierung vorangetrieben werden. Mit dem neuen Museumsförderprogramm „Museumsprofile“ kann das Land nun wieder gezielt Entwicklungsimpulse setzen und Museen im Land qualifizieren.
Die Antragstellung erfolgt über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 33
Dortustraße 36
14467 PotsdamIm Zusammenspiel mit ihren musealen Aufgaben – Sammeln, Bewahren, Ausstellen, Erforschen - sind Museen in den letzten Jahren wichtige Lern- und Bildungsorte und Orte der Kommunikation geworden, sie ermöglichen eine identitätsstiftenden Auseinandersetzung mit Themen aus Geschichte und Gegenwart, sie fördern Integration und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und übernehmen gerade auch im ländlichen Raum eine wichtige Funktion als soziale Orte der Begegnung. Gleichzeitig sind sie wichtige Standorte des Kulturtourismus und erfüllen dabei auch eine wichtige wirtschaftliche Funktion. Museen sind kulturelle Anker für eine sich verändernde Gesellschaft.
Museen sollen bei der Erfüllung dieser breitgefächerten Aufgaben unterstützt und ihre weitere Profilierung vorangetrieben werden. Mit dem neuen Museumsförderprogramm „Museumsprofile“ kann das Land nun wieder gezielt Entwicklungsimpulse setzen und Museen im Land qualifizieren.
Die Antragstellung erfolgt über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 33
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Musik
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Aktuelle Musik (Neue Musik und Jazz)
Mit den Fördergrundsätzen für Projekte der Aktuellen Musik (Neue Musik und Jazz) soll die Sichtbarkeit dieses Genres erhöht und den Bürger*innen die Chance geboten werden, neue und ungewohnte Formate künstlerischen Schaffens kennenzulernen.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für das Folgejahr ist der 31. Oktober des laufenden Jahres – dies ist eine Ausschlussfrist. Die Fördergrundsätze treten mit Wirkung vom 15.08.2022 in Kraft.
Die Antragsstellung erfolgt bevorzugt per E-Mail über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 34
Dortustraße 36
14467 PotsdamDetails entnehmen Sie bitte den unten stehenden Fördergrundsätzen.
Mit den Fördergrundsätzen für Projekte der Aktuellen Musik (Neue Musik und Jazz) soll die Sichtbarkeit dieses Genres erhöht und den Bürger*innen die Chance geboten werden, neue und ungewohnte Formate künstlerischen Schaffens kennenzulernen.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für das Folgejahr ist der 31. Oktober des laufenden Jahres – dies ist eine Ausschlussfrist. Die Fördergrundsätze treten mit Wirkung vom 15.08.2022 in Kraft.
Die Antragsstellung erfolgt bevorzugt per E-Mail über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 34
Dortustraße 36
14467 PotsdamDetails entnehmen Sie bitte den unten stehenden Fördergrundsätzen.
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Amateurchöre und -ensembles (bundesweite Förderprogramme)
Für Amateurchöre und -ensembles gibt es neben den Förderungen durch das Land Brandenburg auch bundesweite Förderprogramme, die von einzelnen Dachverbänden betreut werden. Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu diesen Förderprogrammen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den jeweils zuständigen Dachverband.
Bundesweite Förderprogramme für Amateurensembles (Auswahl):
- Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO). Mehr Informationen: https://bundesmusikverband.de/uebersicht-foerderprogramme/
- Arbeitskreis Musik in der Jugend e.V. Mehr Informationen: https://www.amj-musik.de/foerderprogramme/
- Deutsche Bläserjugend mit dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Mehr Informationen: https://www.deutsche-blaeserjugend.de/index.php/aufholen
Eine aktuelle Übersicht über diese und weitere Förderprogramme bietet der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. auf seinem Infoportal für die Amateurmusik: https://frag-amu.de/foerdermittel/
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Förderprogramme nicht vom MWFK verwaltet werden und eine Antragstellung direkt bei den jeweiligen Anbietern erfolgen muss. Das MWFK übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Für Amateurchöre und -ensembles gibt es neben den Förderungen durch das Land Brandenburg auch bundesweite Förderprogramme, die von einzelnen Dachverbänden betreut werden. Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu diesen Förderprogrammen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den jeweils zuständigen Dachverband.
Bundesweite Förderprogramme für Amateurensembles (Auswahl):
- Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO). Mehr Informationen: https://bundesmusikverband.de/uebersicht-foerderprogramme/
- Arbeitskreis Musik in der Jugend e.V. Mehr Informationen: https://www.amj-musik.de/foerderprogramme/
- Deutsche Bläserjugend mit dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Mehr Informationen: https://www.deutsche-blaeserjugend.de/index.php/aufholen
Eine aktuelle Übersicht über diese und weitere Förderprogramme bietet der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. auf seinem Infoportal für die Amateurmusik: https://frag-amu.de/foerdermittel/
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Förderprogramme nicht vom MWFK verwaltet werden und eine Antragstellung direkt bei den jeweiligen Anbietern erfolgen muss. Das MWFK übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
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Fördergrundsätze zur Einhaltung von Honorarmindeststandards für freischaffende Musiker/Musikerinnen und Vokalsolisten/Vokalsolistinnen
Das Land Brandenburg fördert gemäß der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Projektförderung und der institutionellen Förderung Maßnahmen zur Erarbeitung und Durchführung musikalischer Aufführungen für die Öffentlichkeit, um Vielfalt und künstlerische Qualität des Musiklebens im Land Brandenburg sowie die musikkulturelle Aus-strahlungskraft des Landes zu befördern.
Das Land Brandenburg fördert gemäß der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Projektförderung und der institutionellen Förderung Maßnahmen zur Erarbeitung und Durchführung musikalischer Aufführungen für die Öffentlichkeit, um Vielfalt und künstlerische Qualität des Musiklebens im Land Brandenburg sowie die musikkulturelle Aus-strahlungskraft des Landes zu befördern.
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Förderungprogramm zur musikalischen Übungsleitung in Ensembles des vokalen und instrumentalen Amateurschaffens
Die Förderung und Vertretung der Belange der Laienmusikkultur obliegt im Land zuvorderst den Musikfachverbänden. Seit dem Jahr 2017 stellt das Land Brandenburg Mittel in Höhe von 100.000 € zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen Laienmusik bereit. Förderfähig sind Zuschüsse zu Honorarausgaben für die Leiter*innen von Laienchören.
Die Antragstellung erfolgt über den
Landesmusikrat Brandenburg e.V.
Behlertstraße 33a
14467 PotsdamDie Förderung und Vertretung der Belange der Laienmusikkultur obliegt im Land zuvorderst den Musikfachverbänden. Seit dem Jahr 2017 stellt das Land Brandenburg Mittel in Höhe von 100.000 € zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen Laienmusik bereit. Förderfähig sind Zuschüsse zu Honorarausgaben für die Leiter*innen von Laienchören.
Die Antragstellung erfolgt über den
Landesmusikrat Brandenburg e.V.
Behlertstraße 33a
14467 Potsdam -
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