Derzeit gibt es im Land Brandenburg eine Reihe von genrespezifischen Förderprogrammen mit zum Teil eigenen Fördergrundsätzen, Antragsformularen und unterschiedlichen Antragsfristen.
Derzeit gibt es im Land Brandenburg eine Reihe von genrespezifischen Förderprogrammen mit zum Teil eigenen Fördergrundsätzen, Antragsformularen und unterschiedlichen Antragsfristen.
Darstellende Kunst
Digitalisierung
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Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes
Das kulturelle Erbe ist Teil nicht nur der Brandenburger, sondern auch der deutschen Geschichte und somit von übergreifendem Interesse. Es ist in besonderem Maße geeignet, kulturelle und regionale Identität zu fördern. Es spielt eine wichtige Rolle in der kulturellen Bildung. Das in Einrichtungen bewahrte kulturelle Erbe ist wichtige Sachquelle der brandenburgischen Geschichte. Das MWFK fördert die Herstellung von Digitalisaten des kulturellen Erbes. Ziel der Förderung ist die digitale Verfügbarkeit des kulturellen Erbes.
Die Antragstellung erfolgt über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 31
Dortustraße 36
14467 PotsdamDas kulturelle Erbe ist Teil nicht nur der Brandenburger, sondern auch der deutschen Geschichte und somit von übergreifendem Interesse. Es ist in besonderem Maße geeignet, kulturelle und regionale Identität zu fördern. Es spielt eine wichtige Rolle in der kulturellen Bildung. Das in Einrichtungen bewahrte kulturelle Erbe ist wichtige Sachquelle der brandenburgischen Geschichte. Das MWFK fördert die Herstellung von Digitalisaten des kulturellen Erbes. Ziel der Förderung ist die digitale Verfügbarkeit des kulturellen Erbes.
Die Antragstellung erfolgt über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 31
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Kulturelle Bildung und Partizipation
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Förderprogramm Kulturelle Bildung
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2010 als Projekt der BKG gGmbH in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet. Als Service- und Vernetzungsstelle für Akteure der kulturellen Bildung initiiert und begleitet sie Projekte der kulturellen Bildung.
Das Budget steht gezielt für solche Projekte kultureller Bildung und Partizipation im Land Brandenburg zur Verfügung, in denen nicht bereits anderweitige Möglichkeiten des Landes über bereits existierende Förderprogramme oder -gesetze in Anspruch genommen werden können. Es sollen Kooperationen mit Partnern kultureller Bildung angeregt werden.
Die Projektpalette soll dabei im Land Brandenburg lebende Menschen aller Generationen ansprechen und neue Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung für unterschiedliche Zielgruppen schaffen.
Die Antragstellung erfolgt über die
Plattform Kulturelle Bildung
Schloßstraße 12
14467 PotsdamDie Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2010 als Projekt der BKG gGmbH in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet. Als Service- und Vernetzungsstelle für Akteure der kulturellen Bildung initiiert und begleitet sie Projekte der kulturellen Bildung.
Das Budget steht gezielt für solche Projekte kultureller Bildung und Partizipation im Land Brandenburg zur Verfügung, in denen nicht bereits anderweitige Möglichkeiten des Landes über bereits existierende Förderprogramme oder -gesetze in Anspruch genommen werden können. Es sollen Kooperationen mit Partnern kultureller Bildung angeregt werden.
Die Projektpalette soll dabei im Land Brandenburg lebende Menschen aller Generationen ansprechen und neue Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung für unterschiedliche Zielgruppen schaffen.
Die Antragstellung erfolgt über die
Plattform Kulturelle Bildung
Schloßstraße 12
14467 Potsdam
Museen
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Förderprogramm "Museumsprofile"
Im Zusammenspiel mit ihren musealen Aufgaben – Sammeln, Bewahren, Ausstellen, Erforschen - sind Museen in den letzten Jahren wichtige Lern- und Bildungsorte und Orte der Kommunikation geworden, sie ermöglichen eine identitätsstiftenden Auseinandersetzung mit Themen aus Geschichte und Gegenwart, sie fördern Integration und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und übernehmen gerade auch im ländlichen Raum eine wichtige Funktion als soziale Orte der Begegnung. Gleichzeitig sind sie wichtige Standorte des Kulturtourismus und erfüllen dabei auch eine wichtige wirtschaftliche Funktion. Museen sind kulturelle Anker für eine sich verändernde Gesellschaft.
Museen sollen bei der Erfüllung dieser breitgefächerten Aufgaben unterstützt und ihre weitere Profilierung vorangetrieben werden. Mit dem neuen Museumsförderprogramm „Museumsprofile“ kann das Land nun wieder gezielt Entwicklungsimpulse setzen und Museen im Land qualifizieren.
Die Antragstellung erfolgt über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 33
Dortustraße 36
14467 PotsdamIm Zusammenspiel mit ihren musealen Aufgaben – Sammeln, Bewahren, Ausstellen, Erforschen - sind Museen in den letzten Jahren wichtige Lern- und Bildungsorte und Orte der Kommunikation geworden, sie ermöglichen eine identitätsstiftenden Auseinandersetzung mit Themen aus Geschichte und Gegenwart, sie fördern Integration und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und übernehmen gerade auch im ländlichen Raum eine wichtige Funktion als soziale Orte der Begegnung. Gleichzeitig sind sie wichtige Standorte des Kulturtourismus und erfüllen dabei auch eine wichtige wirtschaftliche Funktion. Museen sind kulturelle Anker für eine sich verändernde Gesellschaft.
Museen sollen bei der Erfüllung dieser breitgefächerten Aufgaben unterstützt und ihre weitere Profilierung vorangetrieben werden. Mit dem neuen Museumsförderprogramm „Museumsprofile“ kann das Land nun wieder gezielt Entwicklungsimpulse setzen und Museen im Land qualifizieren.
Die Antragstellung erfolgt über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 33
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Musik
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Fördergrundsätze zur Einhaltung von Honorarmindeststandards für freischaffende Musiker/Musikerinnen und Vokalsolisten/Vokalsolistinnen
Das Land Brandenburg fördert gemäß der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Projektförderung und der institutionellen Förderung Maßnahmen zur Erarbeitung und Durchführung musikalischer Aufführungen für die Öffentlichkeit, um Vielfalt und künstlerische Qualität des Musiklebens im Land Brandenburg sowie die musikkulturelle Aus-strahlungskraft des Landes zu befördern.
Das Land Brandenburg fördert gemäß der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Projektförderung und der institutionellen Förderung Maßnahmen zur Erarbeitung und Durchführung musikalischer Aufführungen für die Öffentlichkeit, um Vielfalt und künstlerische Qualität des Musiklebens im Land Brandenburg sowie die musikkulturelle Aus-strahlungskraft des Landes zu befördern.
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Förderungprogramm zur musikalischen Übungsleitung in Ensembles des vokalen und instrumentalen Amateurschaffens
Die Förderung und Vertretung der Belange der Laienmusikkultur obliegt im Land zuvorderst den Musikfachverbänden. Seit dem Jahr 2017 stellt das Land Brandenburg Mittel in Höhe von 100.000 € zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen Laienmusik bereit. Förderfähig sind Zuschüsse zu Honorarausgaben für die Leiter*innen von Laienchören.
Die Antragstellung erfolgt über den
Landesmusikrat Brandenburg e.V.
Behlertstraße 33a
14467 PotsdamDie Förderung und Vertretung der Belange der Laienmusikkultur obliegt im Land zuvorderst den Musikfachverbänden. Seit dem Jahr 2017 stellt das Land Brandenburg Mittel in Höhe von 100.000 € zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen Laienmusik bereit. Förderfähig sind Zuschüsse zu Honorarausgaben für die Leiter*innen von Laienchören.
Die Antragstellung erfolgt über den
Landesmusikrat Brandenburg e.V.
Behlertstraße 33a
14467 Potsdam -
Förderprogramm Musische Bildung für alle
Musische Bildung für alle
Das MWFK hat auf der Grundlage eines Beschlusses des Landtags im Jahr 2010 das Landesförderprogramm "Musische Bildung für alle" in Kraft gesetzt, aus dem jährlich 1,2 Mio. € für Maßnahmen der musikalischen Bildung bereitgestellt werden. Die Schwerpunkte des Programms umfassen:
- das Klassenmusizieren an Grund- und Förderschulen in Kooperation mit staatlich anerkannten Musikschulen,
- die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen in Kooperation mit staatlich anerkannten Musikschulen,
- die Förderung von Landesjugendensembles, von Meisterkursen, musikalischen Wettbewerben und sonstigen Maßnahmen zur Talenteentwicklung,
- Projekte mit Kitas in sozialen Problemlagen in Kooperation mit staatlich anerkannten Musikschulen, um bereits Vorschulkindern - unabhängig von ihrer sozialen Herkunft - musische Bildung erfahrbar zu machen und
- Fortbildungsmaßnahmen für Musik- und Kunstschullehrkräfte.
In Hinblick auf das Klassenmusizieren werden Grundschulen in sozialen Problemlagen und im ländlichen Raum vorrangig berücksichtigt. Alle Angebote für Kinder und Jugendliche, die aus den geförderten Projekten hervorgehen, sind nach den Förderleitlinien als zusätzliche kostenfreie Leistung zu erbringen. Damit sollen die kulturellen Bildungschancen aller Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Möglichkeiten des Förderprogramms Schritt für Schritt nachhaltig verbessert werden.
Die Antragstellung erfolgt über den:
Verband der Musik- und Kunstschulen des Landes Brandenburg e.V.
Schiffbauergasse 4 b
14467 PotsdamMusische Bildung für alle
Das MWFK hat auf der Grundlage eines Beschlusses des Landtags im Jahr 2010 das Landesförderprogramm "Musische Bildung für alle" in Kraft gesetzt, aus dem jährlich 1,2 Mio. € für Maßnahmen der musikalischen Bildung bereitgestellt werden. Die Schwerpunkte des Programms umfassen:
- das Klassenmusizieren an Grund- und Förderschulen in Kooperation mit staatlich anerkannten Musikschulen,
- die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen in Kooperation mit staatlich anerkannten Musikschulen,
- die Förderung von Landesjugendensembles, von Meisterkursen, musikalischen Wettbewerben und sonstigen Maßnahmen zur Talenteentwicklung,
- Projekte mit Kitas in sozialen Problemlagen in Kooperation mit staatlich anerkannten Musikschulen, um bereits Vorschulkindern - unabhängig von ihrer sozialen Herkunft - musische Bildung erfahrbar zu machen und
- Fortbildungsmaßnahmen für Musik- und Kunstschullehrkräfte.
In Hinblick auf das Klassenmusizieren werden Grundschulen in sozialen Problemlagen und im ländlichen Raum vorrangig berücksichtigt. Alle Angebote für Kinder und Jugendliche, die aus den geförderten Projekten hervorgehen, sind nach den Förderleitlinien als zusätzliche kostenfreie Leistung zu erbringen. Damit sollen die kulturellen Bildungschancen aller Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Möglichkeiten des Förderprogramms Schritt für Schritt nachhaltig verbessert werden.
Die Antragstellung erfolgt über den:
Verband der Musik- und Kunstschulen des Landes Brandenburg e.V.
Schiffbauergasse 4 b
14467 Potsdam -
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