Derzeit gibt es im Land Brandenburg eine Reihe von genrespezifischen Förderprogrammen mit zum Teil eigenen Fördergrundsätzen, Antragsformularen und unterschiedlichen Antragsfristen.
Derzeit gibt es im Land Brandenburg eine Reihe von genrespezifischen Förderprogrammen mit zum Teil eigenen Fördergrundsätzen, Antragsformularen und unterschiedlichen Antragsfristen.
Digitalisierung Kulturbereich
-
Förderung und Begleitung des digitalen Wandels im Kulturbereich
Das MWFK unterstützt Kultureinrichtungen und -projekte dabei, die Möglichkeiten der Digitalisierung sowohl für die eigene Arbeit als auch für die Erlebnisse ihrer Zielgruppen zu nutzen und sich technisch und strategisch für die digitale Welt gut aufzustellen.
Das Ziel der Förderung ist es, spartenübergreifend das künstlerische Schaffen in Brandenburg ebenso wie das kulturelle Erbe des Landes in einer digitalisierten Welt sichtbarer und erlebbarer zu machen. Die digitale Selbstbehauptung und Handlungsfähigkeit von Kultureinrichtungen und Kulturakteur*innen soll gestärkt werden.
Die Anträge sind im Ministerium bis zum 30.09.2024 einzureichen. Ab sofort kann die Antragstellung über den Online-Antragsassistenten digital erfolgen, per E-Mail oder postalisch an das
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 31
Dortustraße 36
14467 PotsdamDas MWFK unterstützt Kultureinrichtungen und -projekte dabei, die Möglichkeiten der Digitalisierung sowohl für die eigene Arbeit als auch für die Erlebnisse ihrer Zielgruppen zu nutzen und sich technisch und strategisch für die digitale Welt gut aufzustellen.
Das Ziel der Förderung ist es, spartenübergreifend das künstlerische Schaffen in Brandenburg ebenso wie das kulturelle Erbe des Landes in einer digitalisierten Welt sichtbarer und erlebbarer zu machen. Die digitale Selbstbehauptung und Handlungsfähigkeit von Kultureinrichtungen und Kulturakteur*innen soll gestärkt werden.
Die Anträge sind im Ministerium bis zum 30.09.2024 einzureichen. Ab sofort kann die Antragstellung über den Online-Antragsassistenten digital erfolgen, per E-Mail oder postalisch an das
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 31
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Freie Darstellende Künste
Industriekultur
-
Förderprogramm „InKult“
Industrieanlagen sollen lebendige Kulturdenkmäler werden.
Das Bundesprogramm für lebendige Denkmale der Industriekultur für die ehemaligen Braunkohlereviere ist zum 1.September 2021 an den Start gegangen.
Zur Stärkung der Regionen im Zuge des Strukturwandels der Bund den vom vorgezogenen Braunkohleausstieg betroffenen Regionen bis zum Jahr 2038 rund 40 Milliarden Euro über das Investitionsgesetz Kohleregionen zur Verfügung. In diesem Rahmen wurde ein eigenständiges Förderprogramm zum Erhalt und zur Umgestaltung herausragender Industrieanlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern aufgelegt. Das Bundesförderprogramm umfasst ein Volumen in Höhe von rund 227 Millionen Euro für alle Reviere. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters hat zum 1. September 2021 den ersten Aufruf in dem Programm gestartet, ein zweiter Aufruf ist bereits für das Frühjahr 2022 avisiert. Das Programm dient dem Ziel, bedeutende Industriegebäude und -anlagen mit Bezug zur Braunkohleförderung und Energiegewinnung zu erhalten und in Wert zu setzen, die bereits unter Denkmalschutz stehen oder Denkmalpotenzial haben. Über die Förderung sollen neue Perspektiven für Stätten der Industriekultur entwickelt werden und lebendige Kulturdenkmale entstehen. Damit soll der Strukturwandel in der Lausitz unterstützt werden. Für Brandenburg sind in dem Programm in den kommenden Jahren mehr als 2 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen.
Die Mittel werden für Brandenburg durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgereicht, auch das Förderverfahren läuft über das MWFK als zuständiges Landesministerium. Ansprechpartner im MWFK ist das u.a. für Denkmalpflege zuständige Referat 33, das sich im weiteren Verfahren eng mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum abstimmt.
Die Beauftragte für Kultur und Medien veröffentlicht regelmäßig Aufrufe für das Programm. Über die Vergabe der Mittel entscheidet dann die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.
Industrieanlagen sollen lebendige Kulturdenkmäler werden.
Das Bundesprogramm für lebendige Denkmale der Industriekultur für die ehemaligen Braunkohlereviere ist zum 1.September 2021 an den Start gegangen.
Zur Stärkung der Regionen im Zuge des Strukturwandels der Bund den vom vorgezogenen Braunkohleausstieg betroffenen Regionen bis zum Jahr 2038 rund 40 Milliarden Euro über das Investitionsgesetz Kohleregionen zur Verfügung. In diesem Rahmen wurde ein eigenständiges Förderprogramm zum Erhalt und zur Umgestaltung herausragender Industrieanlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern aufgelegt. Das Bundesförderprogramm umfasst ein Volumen in Höhe von rund 227 Millionen Euro für alle Reviere. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters hat zum 1. September 2021 den ersten Aufruf in dem Programm gestartet, ein zweiter Aufruf ist bereits für das Frühjahr 2022 avisiert. Das Programm dient dem Ziel, bedeutende Industriegebäude und -anlagen mit Bezug zur Braunkohleförderung und Energiegewinnung zu erhalten und in Wert zu setzen, die bereits unter Denkmalschutz stehen oder Denkmalpotenzial haben. Über die Förderung sollen neue Perspektiven für Stätten der Industriekultur entwickelt werden und lebendige Kulturdenkmale entstehen. Damit soll der Strukturwandel in der Lausitz unterstützt werden. Für Brandenburg sind in dem Programm in den kommenden Jahren mehr als 2 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen.
Die Mittel werden für Brandenburg durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgereicht, auch das Förderverfahren läuft über das MWFK als zuständiges Landesministerium. Ansprechpartner im MWFK ist das u.a. für Denkmalpflege zuständige Referat 33, das sich im weiteren Verfahren eng mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum abstimmt.
Die Beauftragte für Kultur und Medien veröffentlicht regelmäßig Aufrufe für das Programm. Über die Vergabe der Mittel entscheidet dann die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.
Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)
-
Substanzerhalt und Weiterentwicklung kultureller Infrastruktur in Deutschland
Mit dem Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) stärkt der Bund gemeinsam mit den Ländern deutschlandweit die kulturelle Infrastruktur. Dafür werden jährlich bundesweit bis zu 20 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden kulturelle Investitionen in Gebäude und Ausstattung, wie etwa die Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung der Gebäudetechnik oder die Modernisierung von Dauerausstellungen. Auch sollen die Infrastruktur für kulturelle Vermittlungsangebote und der diskriminierungsfreie Zugang gestärkt sowie die Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit in den Einrichtungen verbessert werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich national bedeutsame gemeinnützige sowie öffentliche Kultureinrichtungen in Deutschland. Die Antragstellung erfolgt beim
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 32
Dortustraße 36
14467 PotsdamAnträge können sowohl postalisch als auch per Mail eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen werden vorgeprüft, fachlich votiert und priorisiert dem Bund zur Förderung vorgeschlagen. Die endgültige Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Der Bundesförderanteil beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – max. jedoch 2,5 Mio. Euro pro Maßnahme. Die Kofinanzierung ist über Eigen- und/oder Drittmittel zu erbringen. Das MWFK prüft, ob und inwieweit unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel eine landesseitige Kofinanzierung erbracht werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Bundes-/Landeszuwendung besteht nicht.
Die konkreten Fördervoraussetzungen sind den unten stehenden Fördergrundsätzen zu entnehmen. Ansprechpartnerin im MWFK ist Frau Kilon (E-Mail).
Mit dem Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) stärkt der Bund gemeinsam mit den Ländern deutschlandweit die kulturelle Infrastruktur. Dafür werden jährlich bundesweit bis zu 20 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden kulturelle Investitionen in Gebäude und Ausstattung, wie etwa die Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung der Gebäudetechnik oder die Modernisierung von Dauerausstellungen. Auch sollen die Infrastruktur für kulturelle Vermittlungsangebote und der diskriminierungsfreie Zugang gestärkt sowie die Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit in den Einrichtungen verbessert werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich national bedeutsame gemeinnützige sowie öffentliche Kultureinrichtungen in Deutschland. Die Antragstellung erfolgt beim
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 32
Dortustraße 36
14467 PotsdamAnträge können sowohl postalisch als auch per Mail eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen werden vorgeprüft, fachlich votiert und priorisiert dem Bund zur Förderung vorgeschlagen. Die endgültige Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Der Bundesförderanteil beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – max. jedoch 2,5 Mio. Euro pro Maßnahme. Die Kofinanzierung ist über Eigen- und/oder Drittmittel zu erbringen. Das MWFK prüft, ob und inwieweit unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel eine landesseitige Kofinanzierung erbracht werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Bundes-/Landeszuwendung besteht nicht.
Die konkreten Fördervoraussetzungen sind den unten stehenden Fördergrundsätzen zu entnehmen. Ansprechpartnerin im MWFK ist Frau Kilon (E-Mail).
Kulturelle Bildung und Partizipation
-
Förderprogramm Kulturelle Bildung
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2010 als Projekt der BKG gGmbH in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet. Als Service- und Vernetzungsstelle für Akteure der kulturellen Bildung initiiert und begleitet sie Projekte der kulturellen Bildung.
Das Budget steht gezielt für solche Projekte kultureller Bildung und Partizipation im Land Brandenburg zur Verfügung, in denen nicht bereits anderweitige Möglichkeiten des Landes über bereits existierende Förderprogramme oder -gesetze in Anspruch genommen werden können. Es sollen Kooperationen mit Partnern kultureller Bildung angeregt werden.
Die Projektpalette soll dabei im Land Brandenburg lebende Menschen aller Generationen ansprechen und neue Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung für unterschiedliche Zielgruppen schaffen.
Die Antragstellung erfolgt über die
Plattform Kulturelle Bildung
Schloßstraße 12
14467 PotsdamDie Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2010 als Projekt der BKG gGmbH in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet. Als Service- und Vernetzungsstelle für Akteure der kulturellen Bildung initiiert und begleitet sie Projekte der kulturellen Bildung.
Das Budget steht gezielt für solche Projekte kultureller Bildung und Partizipation im Land Brandenburg zur Verfügung, in denen nicht bereits anderweitige Möglichkeiten des Landes über bereits existierende Förderprogramme oder -gesetze in Anspruch genommen werden können. Es sollen Kooperationen mit Partnern kultureller Bildung angeregt werden.
Die Projektpalette soll dabei im Land Brandenburg lebende Menschen aller Generationen ansprechen und neue Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung für unterschiedliche Zielgruppen schaffen.
Die Antragstellung erfolgt über die
Plattform Kulturelle Bildung
Schloßstraße 12
14467 Potsdam
Kultur im ländlichen Raum
-
Förderung Regionaler Kultureller Ankerpunkte im ländlichen Raum
Mit der Richtlinie zur Förderung „Regionaler Kultureller Ankerpunkte im ländlichen Raum“ hat das MWFK ein Programm aufgelegt, das die Kulturentwicklung im ländlichen Raum stärkt.
Ziel der Förderung ist es, die Ankerpunkte als identitätsstiftende Kultur-Zentren in ihrer Region zu stärken und ihre überregionale Strahlkraft durch Hervorhebung der spezifischen Stärken zu erhöhen. Das kulturelle Leben vor Ort soll durch die weitere Festigung der entwickelten Strukturen nachhaltig verankert werden.
Mit der Richtlinie zur Förderung „Regionaler Kultureller Ankerpunkte im ländlichen Raum“ hat das MWFK ein Programm aufgelegt, das die Kulturentwicklung im ländlichen Raum stärkt.
Ziel der Förderung ist es, die Ankerpunkte als identitätsstiftende Kultur-Zentren in ihrer Region zu stärken und ihre überregionale Strahlkraft durch Hervorhebung der spezifischen Stärken zu erhöhen. Das kulturelle Leben vor Ort soll durch die weitere Festigung der entwickelten Strukturen nachhaltig verankert werden.
Kunst am Bau der Ostmoderne
-
Förderprogramm "Kunst am Bau der Ostmoderne"
Das baukulturelle Erbe der DDR und insbesondere die Kunst am Bau der sogenannten Ostmoderne stehen verstärkt im Fokus gesellschaftlicher Diskussionen hinsichtlich ihrer Erhaltungsnotwendigkeit und der Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) stellt zu diesem Zweck nach Maßgabe des Haushaltes des Landes in den Jahren 2023 und 2024 Projektfördermittel des Kapitels 06 810 Titel 883 13 i. H. v. jeweils 50.000 € bereit. Damit wird eine Fördermöglichkeit für die Sicherung und Erhaltung der Kunst am Bau der sog. Ostmoderne geschaffen.
Anträge sind bis zum 30. Oktober 2023 postalisch an das
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 33
Dortustr. 36
14467 Potsdamzu richten.
Details entnehmen Sie bitte den unten stehenden Fördergrundsätzen.
Das baukulturelle Erbe der DDR und insbesondere die Kunst am Bau der sogenannten Ostmoderne stehen verstärkt im Fokus gesellschaftlicher Diskussionen hinsichtlich ihrer Erhaltungsnotwendigkeit und der Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) stellt zu diesem Zweck nach Maßgabe des Haushaltes des Landes in den Jahren 2023 und 2024 Projektfördermittel des Kapitels 06 810 Titel 883 13 i. H. v. jeweils 50.000 € bereit. Damit wird eine Fördermöglichkeit für die Sicherung und Erhaltung der Kunst am Bau der sog. Ostmoderne geschaffen.
Anträge sind bis zum 30. Oktober 2023 postalisch an das
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 33
Dortustr. 36
14467 Potsdamzu richten.
Details entnehmen Sie bitte den unten stehenden Fördergrundsätzen.
Museen
-
Förderprogramm "Museumsprofile"
Im Zusammenspiel mit ihren musealen Aufgaben – Sammeln, Bewahren, Ausstellen, Erforschen - sind Museen in den letzten Jahren wichtige Lern- und Bildungsorte und Orte der Kommunikation geworden, sie ermöglichen eine identitätsstiftenden Auseinandersetzung mit Themen aus Geschichte und Gegenwart, sie fördern Integration und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und übernehmen gerade auch im ländlichen Raum eine wichtige Funktion als soziale Orte der Begegnung. Gleichzeitig sind sie wichtige Standorte des Kulturtourismus und erfüllen dabei auch eine wichtige wirtschaftliche Funktion. Museen sind kulturelle Anker für eine sich verändernde Gesellschaft.
Museen sollen bei der Erfüllung dieser breitgefächerten Aufgaben unterstützt und ihre weitere Profilierung vorangetrieben werden. Mit dem neuen Museumsförderprogramm „Museumsprofile“ kann das Land nun wieder gezielt Entwicklungsimpulse setzen und Museen im Land qualifizieren.
Die Antragstellung erfolgt über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 33
Dortustraße 36
14467 PotsdamIm Zusammenspiel mit ihren musealen Aufgaben – Sammeln, Bewahren, Ausstellen, Erforschen - sind Museen in den letzten Jahren wichtige Lern- und Bildungsorte und Orte der Kommunikation geworden, sie ermöglichen eine identitätsstiftenden Auseinandersetzung mit Themen aus Geschichte und Gegenwart, sie fördern Integration und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und übernehmen gerade auch im ländlichen Raum eine wichtige Funktion als soziale Orte der Begegnung. Gleichzeitig sind sie wichtige Standorte des Kulturtourismus und erfüllen dabei auch eine wichtige wirtschaftliche Funktion. Museen sind kulturelle Anker für eine sich verändernde Gesellschaft.
Museen sollen bei der Erfüllung dieser breitgefächerten Aufgaben unterstützt und ihre weitere Profilierung vorangetrieben werden. Mit dem neuen Museumsförderprogramm „Museumsprofile“ kann das Land nun wieder gezielt Entwicklungsimpulse setzen und Museen im Land qualifizieren.
Die Antragstellung erfolgt über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 33
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Musik
-
Aktuelle Musik (Neue Musik und Jazz)
Mit dem Förderprogramm Aktuelle Musik sollen die zwei Säulen der aktuellen zeitgenössischen Musik – Jazz & Neue Musik – in ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft in Brandenburg gewürdigt und entwickelt werden.
Der Antrag ist bis zum 30. September des Vorjahres beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg einzureichen. Nach diesem Termin eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt (Ausschlussfrist!). Der Landesmusikrat Brandenburg e.V. bietet eine kostenfreie Beratung im Vorfeld unter info@landesmusikrat-brandenburg.de oder unter der Telefonnummer: 0331 - 647 519 68 an.
Die Antragstellung kann über den Online-Antragsassistenten digital erfolgen. Die Einreichung von Anträgen per Mail ist weiterhin möglich. In letzterem Fall ist der elektronisch ausgefüllte Antrag auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und vollständig mit allen im Antragsformular genannten Nachweisunterlagen als Scan oder Foto (als Datei im jpg- oder pdf-Format) per E-Mail an das Referat 34 des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (E-Mail: MWFK.Referat34@MWFK.Brandenburg.de) zu senden.
In begründeten Ausnahmefällen, sofern die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen, können die Anträge in fünffacher Ausfertigung an das MWFK, Referat 34 postalisch eingereicht werden. Die Antragsadresse lautet:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 34
Dortustraße 36
14467 PotsdamDetails entnehmen Sie bitte den unten stehenden Fördergrundsätzen.
Mit dem Förderprogramm Aktuelle Musik sollen die zwei Säulen der aktuellen zeitgenössischen Musik – Jazz & Neue Musik – in ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft in Brandenburg gewürdigt und entwickelt werden.
Der Antrag ist bis zum 30. September des Vorjahres beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg einzureichen. Nach diesem Termin eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt (Ausschlussfrist!). Der Landesmusikrat Brandenburg e.V. bietet eine kostenfreie Beratung im Vorfeld unter info@landesmusikrat-brandenburg.de oder unter der Telefonnummer: 0331 - 647 519 68 an.
Die Antragstellung kann über den Online-Antragsassistenten digital erfolgen. Die Einreichung von Anträgen per Mail ist weiterhin möglich. In letzterem Fall ist der elektronisch ausgefüllte Antrag auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und vollständig mit allen im Antragsformular genannten Nachweisunterlagen als Scan oder Foto (als Datei im jpg- oder pdf-Format) per E-Mail an das Referat 34 des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (E-Mail: MWFK.Referat34@MWFK.Brandenburg.de) zu senden.
In begründeten Ausnahmefällen, sofern die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen, können die Anträge in fünffacher Ausfertigung an das MWFK, Referat 34 postalisch eingereicht werden. Die Antragsadresse lautet:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 34
Dortustraße 36
14467 PotsdamDetails entnehmen Sie bitte den unten stehenden Fördergrundsätzen.
-
Amateurchöre und -ensembles (bundesweite Förderprogramme)
Für Amateurchöre und -ensembles gibt es neben den Förderungen durch das Land Brandenburg auch bundesweite Förderprogramme, die von einzelnen Dachverbänden betreut werden. Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu diesen Förderprogrammen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den jeweils zuständigen Dachverband.
Bundesweite Förderprogramme für Amateurensembles (Auswahl):
- Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO). Mehr Informationen: https://bundesmusikverband.de/uebersicht-foerderprogramme/
- Amateurmusikfonds
Der Bund führt den Amateurmusikfonds in 2024 fort und erhöht die Fördersumme auf 4,6 Mio Euro.- Arbeitskreis Musik in der Jugend e.V. Mehr Informationen: https://www.amj-musik.de/foerderprogramme/
- Deutsche Bläserjugend mit dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Mehr Informationen: https://www.deutsche-blaeserjugend.de/index.php/aufholen
Eine aktuelle Übersicht über diese und weitere Förderprogramme bietet der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. auf seinem Infoportal für die Amateurmusik: https://frag-amu.de/foerdermittel/
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Förderprogramme nicht vom MWFK verwaltet werden und eine Antragstellung direkt bei den jeweiligen Anbietern erfolgen muss. Das MWFK übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Für Amateurchöre und -ensembles gibt es neben den Förderungen durch das Land Brandenburg auch bundesweite Förderprogramme, die von einzelnen Dachverbänden betreut werden. Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu diesen Förderprogrammen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den jeweils zuständigen Dachverband.
Bundesweite Förderprogramme für Amateurensembles (Auswahl):
- Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO). Mehr Informationen: https://bundesmusikverband.de/uebersicht-foerderprogramme/
- Amateurmusikfonds
Der Bund führt den Amateurmusikfonds in 2024 fort und erhöht die Fördersumme auf 4,6 Mio Euro.- Arbeitskreis Musik in der Jugend e.V. Mehr Informationen: https://www.amj-musik.de/foerderprogramme/
- Deutsche Bläserjugend mit dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Mehr Informationen: https://www.deutsche-blaeserjugend.de/index.php/aufholen
Eine aktuelle Übersicht über diese und weitere Förderprogramme bietet der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. auf seinem Infoportal für die Amateurmusik: https://frag-amu.de/foerdermittel/
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Förderprogramme nicht vom MWFK verwaltet werden und eine Antragstellung direkt bei den jeweiligen Anbietern erfolgen muss. Das MWFK übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
-
Förderungprogramm zur musikalischen Übungsleitung in Ensembles des vokalen und instrumentalen Amateurschaffens
Die Förderung und Vertretung der Belange der Laienmusikkultur obliegt im Land zuvorderst den Musikfachverbänden. Seit dem Jahr 2017 stellt das Land Brandenburg Mittel in Höhe von 100.000 € zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen Laienmusik bereit. Förderfähig sind Zuschüsse zu Honorarausgaben für die Leiter*innen von Laienchören.
Die Antragstellung erfolgt über den
Landesmusikrat Brandenburg e.V.
Behlertstraße 33a
14467 PotsdamDie Förderung und Vertretung der Belange der Laienmusikkultur obliegt im Land zuvorderst den Musikfachverbänden. Seit dem Jahr 2017 stellt das Land Brandenburg Mittel in Höhe von 100.000 € zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen Laienmusik bereit. Förderfähig sind Zuschüsse zu Honorarausgaben für die Leiter*innen von Laienchören.
Die Antragstellung erfolgt über den
Landesmusikrat Brandenburg e.V.
Behlertstraße 33a
14467 Potsdam -
Kleinstprojekteförderung Amateurmusik
Die Förderung und Vertretung der Belange der Laienmusikkultur obliegt im Land zuvorderst den Musikfachverbänden und dem Landesmusikrat Brandenburg e.V. als Dachverband. Für das Jahr 2024 stellt das Land Brandenburg im Rahmen einer Pilotförderung dem Landesmusikrat Brandenburg e.V. Mittel in Höhe von bis zu 10.000 Euro zur Unterstützung von Amateurensembles zur Verfügung. Es werden kleinste Vorhaben jeweils bis zu 2.500 Euro gefördert.
Die Antragstellung und Beratung erfolgt beim Landesmusikrat Brandenburg e.V. Der Landesmusikrat entscheidet über den Förderantrag und reicht die Mittel durch Fördervertrag aus. Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung: https://www.landesmusikrat-brandenburg.de/projektfoerderung-amateurmusik/.
Die Förderung und Vertretung der Belange der Laienmusikkultur obliegt im Land zuvorderst den Musikfachverbänden und dem Landesmusikrat Brandenburg e.V. als Dachverband. Für das Jahr 2024 stellt das Land Brandenburg im Rahmen einer Pilotförderung dem Landesmusikrat Brandenburg e.V. Mittel in Höhe von bis zu 10.000 Euro zur Unterstützung von Amateurensembles zur Verfügung. Es werden kleinste Vorhaben jeweils bis zu 2.500 Euro gefördert.
Die Antragstellung und Beratung erfolgt beim Landesmusikrat Brandenburg e.V. Der Landesmusikrat entscheidet über den Förderantrag und reicht die Mittel durch Fördervertrag aus. Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung: https://www.landesmusikrat-brandenburg.de/projektfoerderung-amateurmusik/.
-
Projektfonds Popularmusik
Soziokultur
-
Innovationsfonds Soziokultur 2024
Programmschwerpunkt: Soziokultur erobert Räume
Fördervolumen: 40.000,00
Was wird gefördert: Projekte und (Teil)Programme
Förderfähig sind: Honorar- und Sachkosten
Einsendefrist: 01.05.2024Programmschwerpunkt: Soziokultur erobert Räume
Fördervolumen: 40.000,00
Was wird gefördert: Projekte und (Teil)Programme
Förderfähig sind: Honorar- und Sachkosten
Einsendefrist: 01.05.2024 -
Investitionsfonds Soziokultur
Fördervolumen: 50.000,00
Was wird gefördert: Investitionen (unter Gegenstand der Förderung)
Förderfähig sind: nur Sachkosten
Einsendefrist: 31.05.2024
Alle inhaltlichen Informationen & AntragsformularFördervolumen: 50.000,00
Was wird gefördert: Investitionen (unter Gegenstand der Förderung)
Förderfähig sind: nur Sachkosten
Einsendefrist: 31.05.2024
Alle inhaltlichen Informationen & Antragsformular