Hauptmenü

Musikschule Barnim erhält Anerkennung - Kulturstaatssekretär Gorholt übergibt Anerkennungsbescheid im Rahmen der 60-Jahr-Feier in Eberswalde

- Erschienen am 30.03.2015

Wann:  Dienstag, 31. März 2015, 18.00 Uhr

Wo:      Kreismusikschule Barnim, Werner-Seelenbinder-Straße 3, 16225 Eberswalde

Was:    Kulturstaatssekretär Martin Gorholt nimmt an der 60-Jahr-Feier der Musikschule in Eberswalde teil und übergibt in diesem Rahmen den Anerkennungsbescheid „Anerkannte Musikschule im Land Brandenburg“.

Staatssekretär Gorholt würdigt die Bedeutung der Musik- und Kunstschulen: „Kulturelle Bildung ist ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Landes Brandenburg. Musik- und Kunstschulen gehören dabei zu den wichtigsten Akteurinnen. Mit dem neuen Anerkennungsverfahren wurden erweiterte Qualitätsstandards verankert, von denen besonders die Schülerinnen und Schüler profitieren. Die Standards tragen zudem den veränderten Anforderungen an die Musik- und Kunstschulen Rechnung. Damit sind sie für die künftigen Herausforderungen gut aufgestellt. Ich freue mich zudem, dass der Landtag bereits für das laufende Jahr eine Erhöhung der Förderung der anerkannten Kunstschulen von 90.000 auf 400.000 Euro beschlossen hat und ab dem Jahr 2017 eine Ausweitung der Musikschulförderung. Statt im letzten Jahr 2,69 Millionen Euro werden 2017 insgesamt 5,1 Millionen Euro  für die Förderung anerkannter Musik- und Kunstschulen zur Verfügung stehen.“

Staatssekretär Gorholt sagt zur Anerkennung der Musikschule Barnim: Besonders hervorzuheben ist die rege Kooperationstätigkeit der Kreismusikschule. Sie kooperiert mit nahezu allen Grundschulen am Hauptstandort der Musikschule in Eberswalde und darüber hinaus mit vielen Kitas, um die Kinder entsprechend „von Anfang an“ mit Musik abzuholen. Die Musikschule ist außerdem in das Programm „Klasse:Musik“ eingebunden und hat mit der Nordend-Schule, einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, die erste brandenburgische Celloklasse überhaupt gegründet. Hervorzuheben ist auch der regelmäßige Perkussionsunterricht mit hörgeschädigten Schülern an der Karl-Sellheim-Schule in Eberswalde. Es freut mich besonders, dass ich den Anerkennungsbescheid im Rahmen dieser beeindruckenden Geburtstagsfeier in Eberswalde überreichen kann. Das zeigt auch, wie lange die Tradition der Musikschule hier ist und wie erfolgreich sie seit vielen Jahrzehnten arbeitet.“

Das Konzertprogramm der Feier gestalten die Orchester der Musikschule zusammen mit dem Brandenburgischen Konzertorchester Eberswalde sowie den in Kooperation mit der Musikschule geführten Streicherklassen der Goethe-Schule.

Mit der Neufassung des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes im Januar 2014 wurden erstmals seit dem Jahr 2000 die Qualitätsstandards für die Musik- und Kunstschulen neu gefasst. Anerkannte Musik- und Kunstschulen müssen seither unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht  sowie eine spezielle Talentförderung nachweisen. Das Gesetz benennt die Mindestanzahl an Wochenstunden und legt die Fachbereiche fest, in denen ein Unterrichtsnachweis erforderlich ist. Hierzu gehören der Fachbereich Musikalische Früherziehung, die Fachbereiche der instrumentalen und vokalen Ausbildung (unter anderem Schlag-, Zupf-, Streich-, Blas- und Tasteninstrumente sowie Gesang) sowie der Ensembleunterricht als Ergänzung des Einzel- und Gruppenunterrichts.

Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Musik- und Kunstschulleitungen sowie der Lehrkräfte, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden auch die Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultureinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder Bildungseinrichtungen sowie die Angebote für Menschen mit Behinderungen geprüft.

Im Jahr 2014 haben sieben Kunstschulen das Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen. In diesem Jahr erhielten bereits mehrere Musikschulen die Anerkennung, darunter die Uckermärkische Musik- und Kunstschule „Friedrich Wilhelm von Redern“ in Angermünde, die Neue Musikschule Bernau, die Niederlausitzer Musik- und Kunstschule Luckau, die Städtische Musikschule Frankfurt (Oder) sowie die Musik- und Kunstschule Havelland, die Kreismusikschule Dahme-Spreewald, die Musikschule „Hugo Distler“ e.V. Eggersdorf, die Kreismusikschule Märkisch-Oderland, die Musikschule Oberspreewald-Lausitz, die Städtische Musikschule „Johann Crüger“ Guben, die Musikwerkstatt Eden Oranienburg UG und die Städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ Potsdam. Die erfolgreiche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine Landesförderung.

 

Mehr Informationen zur Musikschule Barnim:

http://musikschulebarnim.de

Abbinder

Datum
30.03.2015
Rubrik
PM