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Erste Direktwahl des Sorbenrats - Kulturstaatssekretär Gorholt besucht wendische Einrichtungen anlässlich der Sorbenratswahl am 31. Mai

- Erschienen am 29.05.2015

Kulturstaatssekretär Martin Gorholt besucht am Sonntag, den 31. Mai 2015, in seiner Eigenschaft als Beauftragter der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden und anlässlich der Sorbenratswahl sorbische/wendische Einrichtungen in Lübben und Cottbus. „Rund 1.600 Sorben haben sich ins Wählerverzeichnis eingetragen und können bis zum 31. Mai erstmals direkt den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag wählen. Mit der Wahl bestimmen die Sorben/Wenden nicht nur ihre Vertreterinnen und Vertreter in Potsdam selbst, sondern bringen auch ihren Mitbestimmungswillen deutlich zum Ausdruck. Der Sorbenrat ist eine wichtige Stimme der Sorben im Land Brandenburg und soll dazu beitragen, dass die sorbischen/wendischen Anliegen im Parlament ausreichend Gehör finden.“

Erstmals haben alle sorbischen/wendischen Brandenburgerinnen und Brandenburger das Recht, den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag direkt zu wählen. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 16 Jahren und der Hauptwohnsitz in Brandenburg. Für den fünfköpfigen Sorbenrat kandidieren acht Frauen und Männer. Die Briefwahl endet am 31. Mai 2015. Die Wahlen werden von einem sorbischen/wendischen Wahlausschuss in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales organisiert. Der Sorbenrat ist ein aus fünf Mitgliedern bestehendes ehrenamtliches Gremium des Landtages. Er hat bei allen Themen beratende Stimme, die sorbische/wendische Interessen berühren.

Mit dem zum 01. Juni 2014 novellierten brandenburgischen Sorben/Wendengesetz soll die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden im Land Brandenburg besser geschützt werden. Staatssekretär Martin Gorholt ist der erste Beauftragte der brandenburgischen Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden. Seine Aufgabe ist die Koordination der Ministerien in Angelegenheiten der Sorben/Wenden und die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den sorbischen/wendischen Verbänden und Institutionen. Er bereitet auch den Bericht der Landesregierung zur Lage des sorbischen/wendischen Volkes vor, der zur Mitte jeder Legislaturperiode veröffentlicht wird. Damit sind eine Bestandsaufnahme sowie eine Prüfung der Wirksamkeit von Förderinstrumenten und Aussagen zu Vorhaben der Landesregierung verbunden. Der Sorbenbeauftragte steht allen Bürgerinnen und Bürgern sorbischer/wendischer Volkszugehörigkeit sowie ihren Verbänden als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine weitere Aufgabe besteht in der Weiterentwicklung des Minderheitenrechts im europäischen und internationalen Rahmen.

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz langer Assimilierungsbemühungen früherer staatlicher Herrscher ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die Länder Brandenburg und Sachsen und der Bund unterstützen die Bemühungen der Sorben/Wenden, ihre angestammte nationale Identität zu bewahren und weiterzuentwickeln. Das geschieht unter anderem durch die Stiftung für das sorbische Volk, die mit derzeit jährlich 17,8 Millionen Euro von den drei Geldgebern gefördert wird. Davon trägt das Land Brandenburg rund 2,9 Millionen Euro. Die Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben sind in diesem Jahr in das erste deutsche UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.

 

Termin:            Sonntag, 31. Mai 2015, 14.30 Uhr

Ort:                  Gasthaus Burglehn, Am Burglehn 12, 15907 Lübben,    Dahme-Spreewald

Termin:            Sonntag, 31. Mai 2015, 16.30 Uhr

Ort:                  Niedersorbisches Internat, Klubraum, Sielower Straße 39, 03044 Cottbus

 

Weitere Informationen: www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php/396498

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Datum
29.05.2015
Rubrik
PM