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Sorbinnen/Wendinnen dürfen jetzt auch offiziell weibliche Familiennamen nutzen

- Erschienen am 29.04.2025 - Presemitteilung 106
Reform des deutschen Namenrechtes ab 1. Mai 2025

Eine vom Bundestag im vergangenen Jahr beschlossene Reform des deutschen Namensrechtes macht es ab 01. Mai 2025 möglich, die besonderen weiblichen sorbischen Familiennamen anzuwenden. Das bisherige Namensrecht erlaubte keine geschlechtsspezifischen Namensformen für Verheiratete und für Kinder. Deshalb konnten viele Sorbinnen/Wendinnen ihren weiblichen Familiennamen nur privat nutzen und mussten amtlich einen anderen Namen tragen.

Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow:

„Der eigene Name ist ein wesentlicher Teil der eigenen Identität. Es freut mich, dass Angehörige des sorbischen/wendischen Volkes nun endlich selbstbestimmt entscheiden können, welchen Ehenamen, Familiennamen oder Geburtsnamen sie auch amtlich führen möchten. Die Reform des Namensrechts ist ein Erfolg all derer, die sich tagtäglich für die sorbischen/wendischen Interessen einsetzen.“

Nach sorbischer Tradition ist es üblich, dem Familiennamen von Frauen – je nach Familienstand – eine bestimmte Endung anzufügen. Heiraten beispielsweise Herr Końcak und Frau Smoła, kann die Ehefrau nun bestimmen, dass sie den Namen Końcakowa führt. Außerdem kann auch für Kinder ein geschlechtsangepasster Familienname gewählt werden, die Tochter dann Końcakojc heißen. Überdies darf die Tochter mit Erreichen der Volljährigkeit selbst bestimmen, ob sie den Namen für unverheiratete Frauen weiterführen oder zu einer Form für verheiratete Frauen wechseln mag.

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die niedersorbische Sprache ist in Deutschland anerkannte Minderheitensprache und in Brandenburg durch die Landesverfassung geschützt. Das Land Brandenburg trägt mit etlichen Maßnahmen dazu bei, Kultur und Sprache der nationalen Minderheit zu bewahren und weiterzuentwickeln.