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Brandenburgisches Hochschulgesetz wird novelliert

- Erschienen am 28.11.2023 - Presemitteilung 517

Das Kabinett hat heute der von Wissenschaftsministerin Manja Schüle präsentierten Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes zugestimmt. Schwerpunkte der Novellierung sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für wissenschaftlich Beschäftigte, die Stärkung der Fachhochschulen und der Ausbau der Mitbestimmung.

Wissenschaftsministerin Manja Schüle:

„Ob Klimawandel und Energiewende, KI und Digitalisierung, Gesundheitsversorgung einer alternden Bevölkerung oder Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft: Ohne das Wissen und die Kompetenzen unserer Hochschulen können wir die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft nicht lösen. Gleichzeitig sind unsere Hochschulen mit ihren Innovationen, ihrer Fachkräfteausbildung und ihren Ausgründungen ein wichtiger Motor der wirtschaftlichen Entwicklung in Brandenburg. Gründe genug, um ihnen beste Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung zu bieten. Finanziell haben wir unsere Unterstützung in den vergangenen Jahren stetig hochgefahren und stellen so viel Geld bereit wie noch nie. Mit der Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes schaffen wir jetzt auch bestmögliche rechtliche Rahmenbedingungen.“

Schüle verwies auf die wichtigsten Neuerungen:

„Was mir besonders am Herzen liegt: Wir verbessern die Rahmenbedingungen guter Arbeit in der Wissenschaft. Dazu stärken wir den akademischen Mittelbau und bieten mit der Juniordozentur, der Dozentur und dem Wissenschaftsmanager neue Personalkategorien. Das ist in dieser Form bundesweit einmalig und eröffnet attraktive Karrierewege jenseits der Professur. Außerdem wird es künftig eine Mindestbeschäftigungsdauer für Studentische Beschäftigte geben. Die Hochschulen sollen in einem transparenten Prozess unter Beteiligung der Personalvertretungen Dauerstellenkonzepte für den Mittelbau beschließen – mit klaren Zielvorgaben. Wir erleichtern zudem mit dem Promotionskolleg und der Qualifizierungsprofessur den Ausbau der Forschungsqualität und die Gewinnung von Professorinnen und Professoren an den Fachhochschulen. Und: Wir erweitern die hochschulinterne Mitbestimmung durch Mitgliederinitiativen, Promovierendenvertretung und die studentische Vizepräsidentschaft.“

In die Erarbeitung der Novelle wurden sowohl die Brandenburgische Studierendenvertretung, die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, der Landeshochschulrat, die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten und die Studentenwerke als auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die Landesbeauftragte für den Datenschutz einbezogen. Der Entwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht.

Die Hochschullandschaft des Landes Brandenburg besteht aus acht staatlichen sowie elf nichtstaatlichen Hochschulen. Im kommenden Jahr soll eine staatliche Medizin-Universität in Cottbus dazukommen. Das Wissenschaftsministerium unterstützt die Arbeit der staatlichen Hochschulen in diesem Jahr mit rund 443,5 Millionen Euro. Das ist ein Plus von 19,6 Millionen Euro im Vergleich zu 2022 und 58,6 Millionen Euro im Vergleich zu 2019. An den 19 Hochschulen des Landes lernen insgesamt rund 50.000 Studierende.