Brandenburg stärkt Zusammenleben mit Sinti und Roma
- Erschienen amKulturministerin Martina Münch begrüßt die einstimmige Verabschiedung des Antrags ‘Sinti und Roma – Gedenken und Handeln gegen Diskriminierung‘ der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg. „Vor dem Hintergrund der jahrhundertelangen Verfolgung und insbesondere des NS-Völkermordes an Sinti und Roma hat das Land Brandenburg eine besondere Verantwortung mit dieser Minderheit. Im ‘Dritten Reich‘ wurden rund 500.000 Sinti und Roma aus ganz Europa in Gaskammern ermordet, durch Schwerstarbeit umgebracht oder bei Menschenversuchen zu Tode gequält – weniger als 5.000 überlebten die Gräuel in den Ghettos und Konzentrationslagern“, so Münch. „Der Antrag erinnert an diese Geschichte und das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung, daraus Lehren zu ziehen. Dazu werden wir ein Konzept entwickeln, um Kenntnisse über die Geschichte und den Alltag von Sinti und Roma in Deutschland und unserer Region zu vermitteln und das Verständnis für ihre Identität und Kultur zu fördern. Mit der Aufnahme einer Antirassismus-Klausel in die Landesverfassung hat das Land 2013 bereits ein deutliches Signal gegen die Diskriminierung von bestimmten Gruppen in der Bevölkerung, darunter auch den Sinti und Roma, gesetzt. Mit dem Konzept wollen wir die Aufarbeitung von Verfolgung und Verbrechen gegenüber dieser Minderheit in der Vergangenheit verbessern und ihren Schutz in der heutigen Gesellschaft stärken.“
Der Landtag fordert mit dem Antrag die Landesregierung auf, den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg vor-zubereiten. Dabei soll unter anderem geprüft werden, welche Maßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen über die Minderheit in Schulen oder bei der Fortbildung von Landes-und kommunalen Beschäftigten sowie im Bereich der Gedenkkultur ergriffen werden können.
Die Verfolgung der Sinti und Roma begann nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten: Sie fielen wie die Juden unter die diskriminierenden Bestimmungen der ‘Nürnberger Rassegesetze‘ von 1935. Es folgten Verordnungen zur Kennzeichnung der Sinti und Roma, die Ausgabe von Rasseausweisen, Zwangsumsiedlungen und die Einrichtung von insgesamt 21 so genannten Zigeunerleitstellen zur Vorbereitung der Transporte in die Vernichtungslager. Bereits im Jahr 1940 begannen erste Deportationen ganzer Familien. Am 16. Dezember 1942 unterzeichnete der Reichsführer SS Heinrich Himmler den so genannten Auschwitz-Erlass. Damit begann die Deportation von rund 23.000 Sinti und Roma aus elf Ländern Europas in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, unter ihnen 10.000 deutsche Sinti und Roma aus dem damaligen Reichsgebiet. Fast alle wurden dort ermordet. Insgesamt wurden im besetzten Europa rund 500.000 Sinti und Roma durch Einsatzgruppen der SS oder in Konzentrationslagern, darunter auch Ravensbrück und Sachsenhausen, ermordet. Seit 2004 wird in der Gedenkstätte Sachsenhausen die Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma im Rahmen der Dauerausstellung ‘Medizin und Verbrechen‘ dokumentiert.
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