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Musikschule Rathenow erhält Anerkennung - Staatssekretär Gorholt übergibt Anerkennungsbescheid

- Erschienen am 28.05.2015

Wann:  Freitag, 29. Mai 2015, 14.00 Uhr

Wo:      Musikschule der Stadt Rathenow, Schwedendamm 1, 14712 Rathenow, Landkreis Havelland

Was:    Kulturstaatssekretär Martin Gorholt übergibt den Anerkennungsbescheid an die Musikschule Rathenow und würdigt die Bedeutung der Musik- und Kunstschulen des Landes. „Kulturelle Bildung ist ein Schwerpunkt der Kulturpolitik in Brandenburg – und die Musik- und Kunstschulen gehören dabei zu den wichtigsten Akteuren. Mit dem neuen Anerkennungsverfahren haben wir erweiterte Qualitätsstandards verankert, von denen besonders die Schülerinnen und Schüler profitieren. Ich freue mich zudem, dass der Landtag bereits für das laufende Jahr eine Erhöhung der Förderung der anerkannten Kunstschulen von 90.000 auf 400.000 Euro beschlossen hat. Und ab dem Jahr 2017 steht für Förderung anerkannter Musik- und Kunstschulen mit insgesamt 5,1 Millionen Euro fast doppelt so viel wie bisher zur Verfügung.“

Staatssekretär Gorholt sagt zur Anerkennung der Musikschule der Stadt Rathenow: Besonders hervorzuheben ist die umfangreiche und aktive Förderung von talentierten Schülerinnen und Schülern der Musikschule. Obwohl es sich bei der Musikschule der Stadt Rathenow um eine an der Stundenzahl gemessen verhältnismäßig kleine Musikschule handelt, werden knapp zehn Prozent der Unterrichtsstunden für die Talentförderung und studienvorbereitende Ausbildung verwendet. Damit gehört die Musikschule der Stadt Rathenow zur Spitzengruppe unter den anerkannten Musik- und Kunstschulen. Darüber hinaus überzeugte die Kooperationstätigkeit mit Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenarbeit. Diese Qualitäten kann die Musikschule Rathenow in die gemeinsame Kreismusikschule Havelland einbringen.“

Mit der Neufassung des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes im Januar 2014 wurden erstmals seit dem Jahr 2000 die Qualitätsstandards für die Musik- und Kunstschulen neu gefasst. Anerkannte Musik- und Kunstschulen müssen seither unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht  sowie eine spezielle Talentförderung nachweisen. Das Gesetz benennt die Mindestanzahl an Wochenstunden und legt die Fachbereiche fest, in denen ein Unterrichtsnachweis erforderlich ist. Hierzu gehören der Fachbereich Musikalische Früherziehung, die Fachbereiche der instrumentalen und vokalen Ausbildung (unter anderem Schlag-, Zupf-, Streich-, Blas- und Tasteninstrumente sowie Gesang) sowie der Ensembleunterricht als Ergänzung des Einzel- und Gruppenunterrichts.

Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Musik- und Kunstschulleitungen sowie der Lehrkräfte, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden auch die Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Angebote für Menschen mit Behinderungen geprüft. Die Prüfung der Anerkennungsanträge der Musik- und Kunstschulen in diesem Jahr ist abgeschlossen, 25 Schulen wurde bisher die Anerkennung überreicht. Die erfolgreiche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine Landesförderung.

Abbinder

Datum
28.05.2015
Rubrik
PM