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Mehr als 8 Millionen Euro zur Förderung der Kreativwirtschaft

- Erschienen am 28.02.2017

Brandenburgs Kultureinrichtungen und Unternehmen der Kreativwirtschaft werden weiter gestärkt. In einer gemeinsamen Richtlinie des Wirtschaftsministeriums sowie des Kulturministeriums stehen dafür mehr als 8 Millionen Euro zur Verfügung. Sieben Millionen Euro stammen aus dem Operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die laufende Förderperiode von 2014 bis 2020. Das Wirtschafts­ministerium stockt die ESF-Mittel zudem mit Landesmitteln in Höhe von 1,125 Millionen Euro auf. Geplant ist, eine neue Anlaufstelle einzurichten, die Beratungs- und Coaching-Leistungen für Kultureinrichtungen und Kreativunternehmen anbietet. Zweiter großer Bestandteil der Richtlinie ist die Förderung von Einzel-Projekten.

Wir wollen Kreativ- und Kulturbetrieben helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und somit auch ihren Umsatz und die Beschäftigtenzahl zu steigern. Deshalb werden wir passgenaue Beratungs- und Coaching-Angebote fördern. Zudem wollen wir die Vernetzung der Kreativwirtschaft zu anderen Branchen stärken. Und mit der Projektförderung helfen wir Unternehmen, die ein neues Produkt entwickeln wollen – ob alleine oder in Kooperation mit einem anderen Unternehmen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer bei der heutigen Auftaktveranstaltung für die neue Richtlinie.

Mit der neuen ESF-Richtlinie führen wir die überaus erfolgreiche Projektförderung der letzten ESF-Förderperiode von 2007 bis 2013 fort, betonte Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil. „In der neuen Förderperiode haben die Akteure aus der Kultur sowie der Kreativwirtschaft mit ESF-geförderten Projekten die Chance, ihre Netzwerk- und Kooperationsstrukturen auszubauen, neue Absatzmärkte zu erschließen und innovative Geschäftsideen und Produkte zu entwickeln“, so Gutheil. „Die Kultur und die Kreativwirtschaft sind wichtige Impulsgeber für die wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land. Eine herausgehobene Rolle spielt hierbei der Kulturtourismus: Ein erheblicher Teil der Touristen in Deutschland und gerade auch in Brandenburg kommt wegen der attraktiven Kulturangebote – mit diesem Pfund müssen wir stärker wuchern.“

Voraussichtlich Mitte April wird die Investitionsbank des Landes Brandenburg einen Aufruf zur Antragsstellung starten. Innerhalb von vier Wochen können dann Anträge eingereicht werden – und zwar sowohl für die Trägerschaft der neuen Anlaufstelle als auch von Unternehmen für die Projektförderung. Auf der heutigen Auftaktveranstaltung für die neue ESF-Richtlinie in Potsdam wurden Vertreterinnen und Vertreter von Kultureinrichtungen sowie Kreativunternehmen über das ESF-Förderprogramm und die Modalitäten zur Antragstellung informiert.

Für die Förderung von Projekten von Akteuren der Kultur und der Kreativwirtschaft stehen bis 2020 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsteller müssen für ein Projekt mindestens 20 Prozent eigene Mittel bereitstellen. Die Projekte mit einer Laufzeit von 1 bis 3 Jahren müssen einen finanziellen Umfang von mindestens 25.000 Euro und maximal 150.000 Euro haben. Zuschussfähig sind ausschließlich zusätzliche projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

Beispielhafte Projekte aus der abgelaufenen Förderperiode waren unter anderem

  • das Projekt „Musik-Vermittlung ins Land“ der Kammerakademie Potsdam, bei dem Schulen und andere Bildungseinrichtungen Workshops und Konzerte zur Vermittlung von klassischer Musik buchen konnten,
  • das Projekt „Für Finsterwalde“ des Vereins Sängerstadtmarketing zum Aufbau eines kulturtouristischen Zentrums im Schloss Doberlug, um die Sängerstadt und die Region touristisch attraktiver zu machen sowie
  • das Projekt „Kunst Kooperative Wirtschaft“ einer Kulturmanagerin, um die Potentiale der Kreativwirtschaft in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Oberhavel zu stärken.

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Datum
28.02.2017
Rubrik
PM