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25 Jahre Sorben/Wenden-Gesetz

- Erschienen am 27.05.2019

Die Beauftragte der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben und Wenden, Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil, hat heute anlässlich der Festveranstaltung ‘25 Jahre Sorben-/Wenden-Gesetz – 5 Jahre SWG-Novelle – 5 Jahre Landessorbenbeauftragte‘ in Cottbus zum Jubiläum gratuliert. „Das 1994 verabschiedete Sorben/Wenden-Gesetz des Landes Brandenburg gehört zu den modernen und beispielhaften Minderheitengesetzen in Deutschland. Mit dem Gesetz und seinen Novellierungen in den Jahren 2014 und 2018 bekennt sich das Land zu seiner Verantwortung für den Schutz, den Erhalt, die Pflege und die Förderung der sorbischen/wendischen Identität. Die Lage der Menschenrechte und die Situation vieler Minderheiten weltweit zeigen eindrücklich, wie wichtig solche gesetzlichen Regelungen sind. Ich danke allen, die sich in den vergangenen Jahrzehnten für den Ausbau dieses Schutzes für die Sorben/Wenden stark gemacht und in die vielfältigen Abstimmungsprozesse eingebracht haben“, so Gutheil. „Das Land hat in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Maßnahmen dazu beigetragen, die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu schützen: Im Jahr 2014 wurde das Sorben/Wenden-Gesetz erstmals novelliert, 2015 fanden die ersten direkten Wahlen für den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag statt, 2016 wurde der Landesplan zur Stärkung der niedersorbischen Sprache verabschiedet, 2017 haben wir die Förderung der Stiftung für das sorbische Volk erhöht und 2018 haben wir erstmals den ‘Mina Witkojc-Preis‘ für sorbisches/wendisches sprachliches Engagement vergeben. Für Brandenburg ist die wendische Kultur ein außergewöhnlicher Reichtum, den wir auch weiterhin bewahren möchten.“

Das Gesetz zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg – kurz Sorben/Wenden-Gesetz – wurde im Juli 1994 vom Landtag Brandenburg verabschiedet. Es dient der Umsetzung von Artikel 25 der Landesverfassung zu den Rechten der Sorben/Wenden. Mit dem Sorben/Wenden-Gesetz wurde unter anderem der Sorbenrat beim Landtag sowie kommunale Sorbenbeauftragte eingeführt und das angestammte Siedlungsgebiet erstmals definiert. Im Juni 2014 wurde das Gesetz grundlegend novelliert. Wesentliche Regelungen waren die Neudefinition des angestammten Siedlungsgebietes, die Einführung einer/eines Beauftragten der Landesregierung für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, die Definition von Kriterien für sorbische Dachverbände, eine Demokratisierung des Wahlverfahrens für den Sorbenrat und Kostenerstattungsregelungen für Kommunen. Im vergangenen Jahr erfolgte eine weitere Novellierung zum 01. Januar 2019, mit der hauptamtliche Sorbenbeauftragte auf Kreisebene eingeführt wurden.

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die Länder Brandenburg und Sachsen und der Bund unterstützen die Bemühungen der Sorben/Wenden, ihre angestammte nationale Identität zu bewahren und weiterzuent­wickeln. Das Land Brandenburg hat 2014 das Sorben/Wenden-Gesetz umfassend novelliert, um die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu schützen und unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk jährlich mit 3,1 Millionen Euro.

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Datum
27.05.2019
Rubrik
PM