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Guter Ton fürs Staatstheater Cottbus

- Erschienen am 26.12.2021 - Presemitteilung 400
Staatstheater Cottbus ©Marlies Kross

Das Kulturministerium unterstützt das Staatstheater Cottbus in diesem und im kommenden Jahr mit 525.000 Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel) bei der Anschaffung einer modernen, leistungsfähigen Tonanlage für das Große Haus. Kulturministerin Manja Schüle:

„Das Staatstheater Cottbus ist ein kultureller Leuchtturm in der Region – mit Strahlkraft weit darüber hinaus. Doch auch ein Leuchtturm braucht ab und an einen technischen Booster, im konkreten Fall eine neue, moderne Tonanlage. Unsere Förderung erlaubt den Ersatz der längst veralteten Technik. Damit ist die Bespielung des Großen Hauses auf dem Niveau heutiger Technik sichergestellt. Das Staatstheater kann damit den höher werdenden Anforderungen der Produktionen gerecht werden – damit unser Theater-Leuchtturm weiterhin strahlen kann.“

Das Große Haus des Staatstheaters Cottbus ist mit rund 600 Plätzen und mit bis zu 180 Vorstellungen pro Jahr die zentrale Spielstätte des Staatstheaters. Hier werden Produktionen aller vier Sparten – Schauspiel, Musiktheater, Orchester und Ballett – aufgeführt. Im Staatstheater wurde letztmalig im Jahr 2002 eine Tonanlage eingebaut, die auf Software aus den 1990er Jahren aufbaute – und damit schon lange nicht mehr neuen technischen Standards entsprach. Mit der Förderung des Kulturministeriums kann nun eine moderne Tonanlage gekauft werden.

Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) vereint seit 2017 unter ihrem Dach das Staatstheater Cottbus sowie das Brandenburgische Landesmuseum für moderne Kunst mit seinen Standorten Dieselkraftwerk in Cottbus sowie Rathaushalle und Packhof in Frankfurt (Oder). Das Land unterstützt die Brandenburgische Kulturstiftung in diesem Jahr mit rund 16 Millionen Euro. Das im Jugendstil gebaute Theater wurde 1908 eröffnet. Im Jahr 1992 wurde das Cottbuser Stadttheater zum Staatstheater ernannt. Es ist das einzige Mehrspartentheater im Land Brandenburg.

Die Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR sind grundsätzlich für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zwecke in den ostdeutschen Bundesländern einzusetzen. Grundlage sind §20b Parteien-Gesetz DDR und der Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und den ostdeutschen Ländern und Berlin.