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Calau bekennt sich zum Siedlungsgebiet der Sorben - Staatssekretär Gorholt begrüßt Entscheidung der Stadtverordneten

- Erschienen am 26.11.2015

Kulturstaatssekretär Martin Gorholt begrüßt als Beauftragter für Angelegenheiten der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg heute die Entscheidung der Calauer Stadtverordneten, sich künftig auch offiziell zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben zu bekennen. „Der Beschluss der Calauer Stadtverordneten ist ein Bekenntnis zur wendischen Kultur und Sprache. Ich freue mich, dass nach den Beschlüssen in Calau, Lübben und Wiesengrund derzeit auch weitere Gemeinden darüber diskutieren, einen Antrag zur Aufnahme in das angestammte Siedlungsgebiet zu stellen. Die sorbische Kultur und Zweisprachigkeit sind ein Alleinstellungsmerkmal im Süden Brandenburgs und tragen maßgeblich zur Attraktivität der Region bei“, so Gorholt. „In den vergangenen Monaten ist es gelungen, die Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben im ersten deutschen UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu verankern, den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag erstmals direkt wählen zu lassen und die Mittel für die Sorben-Stiftung ab 2016 zu erhöhen – die Diskussion in den Kommunen über die offizielle Zugehörigkeit zum angestammten sorbischen Siedlungsgebiet ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Sicherung der sorbischen/wendischen Kultur und Sprache.“

Im brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetz werden unter anderem auch der Schutz, die Erhaltung und die Pflege des angestammten Siedlungsgebietes der Wenden gewährleistet. Derzeit gehören 28 Städte, Gemeinden und Gemeindeteile in Südbrandenburg dazu. Mit der Novellierung des Gesetzes im vergangenen Jahr können weitere Orte bis zum 31. Mai 2016 einen Antrag beim Kulturministerium zur Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet stellen. Die Kommunen verpflichten sich damit, die Zweisprachigkeit in ihren Behörden sicherzustellen, deutsch-sorbische Straßenschilder aufzustellen und kommunale Beauftragte für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden zu benennen.

Mit der Novellierung des Sorben/Wendengesetzes im vergangenen Jahr will das Land Brandenburg die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser schützen. Staatssekretär Martin Gorholt ist der erste Beauftragte der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Weiterentwicklung des Minderheitenrechts im europäischen und internatio­nalen Rahmen. Im Mai 2015 fanden erstmals Wahlen für den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag statt. Das Land Brandenburg unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk jährlich mit rund 2,9 Millionen Euro. Die Stiftung unterstützt als gemeinsames Instrument des Bundes und der Länder Brandenburg und Sachsen die Bewahrung, Entwicklung, Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen.

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben sich trotz Assimilierungsversuche früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die Länder Brandenburg und Sachsen und der Bund unterstützen die Bemühungen der Sorben/Wenden, ihre angestammte nationale Identität zu bewahren und weiterzuent­wickeln.

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Datum
26.11.2015
Rubrik
PM