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Nationale Minderheiten und Volksgruppen sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden

- Erschienen am 26.09.2025 - Presemitteilung 303

Landessorbenbeauftragter und Staatssekretär Dünow begrüßt Entschließung des Bundesrates: „Ein guter Tag für Minderheitenrechte“ 

Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow begrüßt die heutige Entschließung des Bundesrates, nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufzunehmen:

„Es hat ein bisschen gedauert – aber ich bin sehr froh, dass der Bundesrat dem gemeinsamen Antrag von Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein gefolgt ist. Die Rechte nationaler Minderheiten – und hier insbesondere der Sorben/Wenden – haben in Brandenburg schon lange Verfassungsrang. Erst in der vergangenen Woche habe ich mit den Sorben/Wenden-Beauftragten der Landkreise und der Stadt Cottbus/Chóśebuz über Fälle gesprochen, bei denen eine Grundgesetzänderung die Auslegung von Bundesrecht erleichtern würde. Heute ist ein wirklich guter Tag für die Minderheitenrechte! Wir Brandenburger werden darauf achten, dass die Bundesregierung den Auftrag des Bundesrats nun auch tatsächlich umsetzt.“

In Deutschland leben vier anerkannte autochthone, nationale Minderheiten und Volksgruppen: die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die Lausitzer Sorben/Wenden und die deutschen Sinti und Roma. Mit der Entschließung hat der Bundesrat festgestellt, dass Deutschland mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eine gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und Volksgruppen übernimmt. Zudem wird die Bundesregierung gebeten, eine Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“) vorzubereiten, um zu verdeutlichen, dass der Staat die sprachliche und kulturelle Identität der anerkannten Minderheiten und Volksgruppen achtet und stärkt.

In Brandenburg stehen der Schutz und die Pflege der niederdeutschen Sprache sowie die niedersorbische Sprache in der Landesverfassung. Mit etlichen Maßnahmen trägt das Land dazu bei, Kultur und Sprache der Sorben/Wenden und der niederdeutschen Sprachgruppe zu bewahren und weiterzuentwickeln.