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Wunderblutkirche erhält zusätzliche Förderung

- Erschienen am 25.08.2017

Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil hat heute der Kirchengemeinde Bad Wilsnack einen Zuwendungsbescheid über 50.000 Euro für Restaurierungsarbeiten in der Wunderblutkirche übergeben. Die Mittel fließen aus der Denkmalhilfe des Landes.

Staatssekretärin Gutheil sagte aus diesem Anlass: „Die Förderung ist ein weiterer Baustein bei der Sanierung der Wunderblutkirche. Dieses beeindruckende Kirchengebäude ist ein markantes Wahrzeichen der Stadt Bad Wilsnack und ein Denkmal von großer kulturgeschichtlicher Bedeutung. Die 2015 neu eingeführte Denkmalhilfe des Landes zeigt an immer mehr Orten ihre segensreiche Wirkung. Mit einer Million Euro unterstützen wir im laufenden Jahr mehr als 30 Projekte. Damit sichern wir kulturelles Erbe im Land Brandenburg und sorgen auch dafür, dass kulturtouristische Ziele zusätzliche Attraktivität gewinnen.“    

Mit der Projektförderung sollen neun Prunksärge in der Wunderblutkirche konservatorisch bearbeitet, gesichert und restauriert werden. Das Ministerium stellt dafür im Rahmen der Denkmalhilfe 50.000 Euro bereit. Diese Mittel ergänzen und flankieren die bereits laufende Förderung der Sanierung der Wunderblutkirche im Rahmen des Denkmalpflegeprogramms „National bedeutsame Kulturdenkmäler“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Das Land Brandenburg stellt für sein Denkmalhilfe-Programm im laufenden Jahr eine Million Euro bereit, mit denen landesweit über 30 Projekte gefördert werden.

Die heute noch zugänglichen hölzernen Prunksärge befinden sich im Innenraum des Bad Wilsnacker Gotteshauses. Sie sind in einem teilweise sehr beklagenswerten Zustand. Mit der Förderung kommt die Restaurierung dieser historisch bedeutsamen Kunstgüter erheblich voran. Die Wunderblutkirche St. Nikolai gehört zu den herausragenden spätgotischen Sakralbauten des Landes und zählte bis zur Reformation zu den bedeutendsten Wallfahrtsorten in Europa. Im Jahr 2016 wurde die Wunderblutkirche in das Denkmalpflegeprogramm „National bedeutsame Kulturdenkmäler“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgenommen. Damit fließen bis zum Jahr 2022 jährlich 600.000 Euro in die Instandsetzung der Wunderblutkirche, anteilig finanziert durch Bund und Land. An der Finanzierung beteiligen sich ebenfalls die Landeskirche, die Gemeinde, der Förderverein, die Stadt und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

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Datum
25.08.2017
Rubrik
PM