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40.000 Euro für Kunstschule in Falkensee

- Erschienen am 25.07.2017

Kulturstaatsekretärin Ulrike Gutheil hat heute in Falkensee (Landkreis Havelland) der Jugendkunstschule Creatives Zentrum ‘Haus am Anger‘ den diesjährigen Fördermittelbescheid übergeben und die Bedeutung der Kunstschule für das Land gewürdigt. „Kulturelle Bildung ist ein Schwerpunkt der Kulturpolitik in Brandenburg – und die Kunstschulen gehören dabei zu den wichtigsten Akteuren. Die Falkenseer Kunstschule unterrichtet rund 170 Kinder, macht besondere Angebote sowohl für Kinder mit Behinderungen als auch mit besonderen Begabungen und kooperiert mit Regel- und Förderschulen – damit erfüllt sie unsere Qualitätskriterien in vorbildlicher Weise“, so Gutheil. „Ich freue mich, dass wir unsere Unterstützung für die Musik- und Kunstschulen in den vergangenen drei Jahren um 2,35 Millionen auf rund 5,1 Millionen Euro fast verdoppeln konnten. Damit können wir die Rahmenbedingungen für Kulturelle Bildung im Land entscheidend verbessern.“

Die Kunstschule in Falkensee erhält in diesem Jahr eine Landesförderung in Höhe von rund 40.000 Euro für ihre Arbeit. Derzeit gibt es 35 anerkannte Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg. Die Kunstschulen erhalten jährlich 400.000 Euro, die Musikschulen rund 4,7 Millionen Euro.

Mit der Neufassung des Musik- und Kunstschulgesetzes im Jahr 2014 wurden die Qualitätsstandards für die Musikschulen neu gefasst und Qualitätskriterien für Kunstschulen und Kunstbereiche an Musikschulen eingeführt. Staatlich anerkannte Musik- und Kunstschulen müssen unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht sowie eine spezielle Talentförderung nachweisen. Die jeweiligen Musik- und Kunstschulleitungen sowie die Mehrzahl der Lehrkräfte müssen über einen Hochschulabschluss verfügen und sich regelmäßig fortbilden. Eine wichtige Rolle spielen auch Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Angebote für Menschen mit Behinderungen. Die erfolgreiche Anerkennung der Musik- und Kunstschulen durch das Land ist die Voraussetzung für eine Landesförderung.

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Datum
25.07.2017
Rubrik
PM