Neue BTU trägt zur Zukunftssicherung der Lausitz bei - Wissenschaftsministerin Münch begrüßt Entscheidung des Landesver-fassungsgerichts zur Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg
- Erschienen amWissenschaftsministerin Martina Münch begrüßt die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg. „Das Urteil schafft weitere Rechtssicherheit und bestätigt uns nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr einmal mehr, dass wir den grundsätzlich richtigen Weg gewählt haben, um die Hochschulregion Lausitz neu zu strukturieren, das Studienangebot attraktiver zu gestalten und die Forschung zu profilieren. Die BTU Cottbus-Senftenberg ist nicht nur finanziell erheblich besser ausgestattet – sie hat auch einen größeren Gestaltungsspielraum, um flexibel und zielorientiert auf künftige Herausforderungen reagieren zu können“, so Ministerin Münch. „Erst vor wenigen Wochen hat der Wissenschaftsrat in einer Stellungnahme zur Hochschulentwicklung eindrucksvoll bestätigt, dass die Universität auf einem sehr guten Weg ist. Besonders wichtig ist dabei für das Land insgesamt, dass die BTU Cottbus-Senftenberg ein Motor für die regionale Entwicklung der Lausitz ist. Daher gilt es, die bereits begonnene stärkere Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft weiter auszubauen und den Wissenstransfer noch zu verstärken. Die Universität ist wesentlich für die Innovation, wirtschaftliche Entwicklung und Fachkräftesicherung in der Region.“
Die Landesverfassungsrichter in Potsdam haben heute im Rahmen eines Normenkontrollantrags über die Verfassungsbeschwerden von Brandenburger Landtagsabgeordneten entschieden und dabei festgestellt, dass die Neugründung der BTU Cottbus-Senftenberg im Jahr 2013 im Einklang mit der Landesverfassung steht. Lediglich die Vorschrift über die Form der Bestellung eines hauptamtlichen Vizepräsidenten, die Regelung zur staatlichen Aufsicht sowie eine bereits 2014 vom Gesetzgeber geänderte Vorschrift zur Bestimmung der Hochschullehrermehrheit bei bestimmten Entscheidungen stehen nicht mit der Landesverfassung in Einklang. Die entsprechenden Regelungen werden – so nicht bereits geschehen – überprüft; gegebenenfalls muss das Gesetz insoweit entsprechend geändert werden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits im Juni 2015 über die Verfassungsbeschwerden von Professoren und Fakultäten der ehemaligen Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus entschieden und dabei die Verfassungsmäßigkeit der Neugründung im Jahr 2013 in nahezu allen beklagten Punkten bestätigt.
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) wurde auf der Grundlage des vom Brandenburger Landtag im Februar 2013 beschlossenen „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz“ zum 01. Juli 2013 neu gegründet. Sie übernahm die Fakultäten, Einrichtungen und Studiengänge der früheren Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz. Mittlerweile sind alle Gremien der Universität gebildet worden und die Hochschule hat einen Struktur- und Entwicklungsplan erarbeitet, der auch die Fakultäts-Struktur neu gliedert. Jörg Steinbach ist seit Juli 2014 erster Präsident der BTU Cottbus-Senftenberg.