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Ein neues Dach für Kirche St. Marien in Kloster Zinna

- Erschienen am 23.12.2021 - Presemitteilung 404
1170 von Zisterziensern gegründet ©Wikipedia/A. Savin

Das Kulturministerium unterstützt die evangelische Kirchengemeinde Kloster Zinna bei der Sanierung des Daches der Klosterkirche St. Marien im Jüterboger Ortsteil Kloster Zinna (Landkreis Teltow-Fläming) mit 550.000 Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Mittel). Kulturministerin Manja Schüle:

„Brandenburgs Kirchen, Kapellen und Klöster sind für viele Menschen identitätsstiftend. Und deswegen gehört auch die einstige Klosterkirche St. Marien in Kloster Zinna zu den Kleinoden, die besonderer Aufmerksamkeit beim Erhalt historischer Bausubstanz bedürfen. Gerade der Denkmalschutz in unseren ländlichen Gegenden trägt zur Belebung von Orten bei, schafft Gemeinschaft – und ist eine der größten Bürgerbewegungen Brandenburgs. Um diesen herausragenden Einsatz zu würdigen und zu unterstützen, statten wir unsere Denkmalhilfe zur Sicherung und Sanierung von bedrohten Gebäuden auch im kommenden Jahr wieder mit 1,87 Millionen Euro aus. Ich freue mich, dass wir darüber hinaus die Dachsanierung von ‘St. Marien‘ mit mehr als einer halben Million Euro aus PMO-Mitteln unterstützen können. Wie ich finde: Ein schönes Zeichen zu Weihnachten!“

Die Klosterkirche St. Marien ist Teil der Anlage des Klosters Zinna, das im Jahr 1170 von den Zisterziensern gegründet wurde. Ein Jahr später begann der Bau der spätromanischen Pfeilerbasilika. Seit 2012 wird die Klosterkirche saniert, mit Fördermitteln des Bundes und des Landes aus dem Programm ‘National bedeutende Denkmale‘, des Landkreises Teltow-Fläming, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Kirchenkreises. Während des neun Jahre dauernden Sanierungsprozesses wurden Wasserschäden an den Gewölben des frisch sanierten Kircheninneren sichtbar. Daher muss in einem weiteren Bauabschnitt das Dach auf Kirchenschiff, Kapelle und Querhaus saniert werden. Damit werden dann die Arbeiten an der Klosterkirche abgeschlossen sein. Weitere Informationen: www.kirche-kloster-zinna.de

Die Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR sind grundsätzlich für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zwecke in den ostdeutschen Bundesländern einzusetzen. Grundlage sind §20b Parteien-Gesetz DDR und der Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und den ostdeutschen Ländern und Berlin.