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Rund 78.000 Euro für Kunstschule in Brandenburg a.d. Havel

- Erschienen am 23.08.2018

Kulturministerin Martina Münch hat heute in Brandenburg an der Havel der Wredow‘schen Zeichenschule den diesjährigen Fördermittelbescheid übergeben und die Bedeutung der Kunstschule für das Land gewürdigt. „Kulturelle Bildung ist ein Schwerpunkt der Kulturpolitik in Brandenburg – und die Kunst- und Musikschulen gehören dabei zu den wichtigsten Akteuren. Die Wredow‘sche Zeichenschule unterrichtet rund 340 Kinder, macht besondere Angebote sowohl für Kinder mit Behinderungen als auch mit besonderen Begabungen und kooperiert mit Kitas und weiteren Einrichtungen – damit erfüllt sie unsere Qualitätskriterien in vorbildlicher Weise, so Münch. „Ich freue mich, dass wir unsere Unterstützung für die Kunst- und Musikschulen in dieser Legislaturperiode um 2,35 Millionen auf rund 5,1 Millionen Euro fast verdoppeln konnten. Damit können wir die Rahmenbedingungen für Kulturelle Bildung im Land entscheidend verbessern.“

Die im Jahr 1870 gegründete Wredow‘sche Zeichenschule in Brandenburg an der Havel erhält in diesem Jahr eine Landesförderung in Höhe von 78.166,66 Euro für ihre Arbeit. Derzeit gibt es 34 anerkannte Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg. Die Kunstschulen erhalten jährlich 400.000 Euro, die Musikschulen rund 4,7 Millionen Euro.

Mit der Neufassung des Musikschulgesetzes im Jahr 2014 wurde erstmals ein Anerkennungsverfahren für Kunstschulen eingeführt und ein Förderanspruch staatlich anerkannter Kunstschulen mit einem kommunalen oder gemeinnützigen Träger begründet. Staatlich anerkannte Musik- und Kunstschulen müssen unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht sowie eine spezielle Talentförderung nachweisen. Die jeweiligen Musik- und Kunstschulleitungen sowie die Mehrzahl der Lehrkräfte müssen über einen Hochschulabschluss verfügen. Alle Lehrkräfte müssen sich regelmäßig fortbilden. Eine wichtige Rolle spielen auch Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Angebote für Menschen mit Behinderungen. Die erfolgreiche Anerkennung der Musik- und Kunstschulen durch das Land ist die Voraussetzung für eine Landesförderung.

PM als PdF

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Datum
23.08.2018
Rubrik
PM