Hauptmenü

Kulturgutschutzgesetz sichert kulturelles Erbe

- Erschienen am 23.06.2016

Brandenburgs Kulturministerin Martina Münch begrüßt die heutige Entscheidung des Bundestages zum neu gefassten Kulturgutschutzgesetz. „Das Gesetz verbessert den Schutz von Kulturgütern in Deutschland und sichert damit unser kulturelles Erbe. Zudem trägt es zum effektiveren Vorgehen gegen Raubgrabungen bei, dämmt den illegalen Handel mit Kulturgut ein und erleichtert die Rückgabe illegal ausgeführten Kulturguts anderer Staaten“, so Münch. „Gleichzeitig ist es gelungen, dass Kunsthändler und private Sammler, aber auch Künstlerinnen und Künstler, durch das neue Kulturgutschutzgesetz nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die neuen Regelungen bringen mehr Rechtssicherheit und Erleichterungen für Eigentümer, Leihgeber und den Kunsthandel.“

Die Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes schließt Schutzlücken der geltenden Rechtslage und setzt die Richtlinie 2014/60/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern in nationales Recht um. Der Bundesrat muss dem novellierten Kulturgutschutzgesetz noch zustimmen.

Die Bundesländer können schon bisher auf der Grundlage einer bundesrechtlichen Regelung Kulturgut als „national wertvoll“ einstufen und in der Datenbank national wertvolles Kulturgut eintragen. Dort finden sich derzeit rund 2.700 Eintragungen, darunter im Land Brandenburg neben dem Bollhagen-Nachlass unter anderem auch der Schreibtisch König Friedrichs II. von Preußen. Eingetragenes Kulturgut darf nur mit Genehmigung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aus Deutschland ausgeführt werden. Der Schutz vor Abwanderung ins Ausland besteht in Deutschland schon seit 1919 und wurde 1955 gesetzlich im Kulturgutschutzgesetz verankert, das derzeit novelliert wird.

Abbinder

Datum
23.06.2016
Rubrik
PM