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Entscheidung zu Berufung von Hochschulkanzlern

- Erschienen am 23.05.2018

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heute veröffentlichten Beschluss festgestellt, dass die Regelungen des Brandenburgischen Hochschulrechts zum Dienstverhältnis von Hochschulkanzlern als Beamte auf Zeit gegen die Verfassung verstoßen. Wissenschaftsministerin Martina Münch wertet die Entscheidung zu der entsprechenden hochschulgesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2008 als Klarstellung zur Position von beamteten Kanzlern. Ministerin Münch: „Wir werden den Beschluss auswerten und die Regelungen im Hochschulgesetz entsprechend anpassen. Zu den konkreten Auswirkungen im vorliegenden Fall werden wir uns mit der Brandenburgischen Technischen Universität abstimmen.“

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Datum
23.05.2018
Rubrik
PM