Manuelle Glasfertigung ist immaterielles Kulturerbe
- Erschienen amKulturministerin Sabine Kunst begrüßt die Aufnahme der Handwerkskunst der manuellen Glasfertigung in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. „Für die Techniken der Glasfertigung sind komplexes Wissen und ein fundierter Erfahrungsschatz nötig, über die nur noch sehr wenige Glasmacher in Deutschland verfügen – darunter die Glashütte in Baruth, in der seit rund 200 Jahren Glas in Handarbeit hergestellt wird“, so Kunst. „Mit der Aufnahme des Glasmachens in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes wird die Bedeutung dieser Handwerkskunst gewürdigt, die von Generation zu Generation weitergegeben wird. Sie stiftet Identität und ist Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist. Ich freue mich, dass nach den Festen und Bräuchen der Lausitzer Sorben nun die Kunst des Glasmachens als zweites immaterielles Kulturerbe aus Brandenburg in das Verzeichnis aufgenommen wurde.“
Im 1991 gegründeten Museumsverein Glashütte (Landkreis Teltow-Fläming) werden die Traditionen des Glasmachens im Mundblasverfahren bis heute gepflegt. Im Museumsdorf wird die alte Handwerkskunst bewahrt und an Besucher vermittelt und es werden neue Gestaltungsideen für den alten Werkstoff entwickelt.
Seit 2003 fördert die UNESCO den Erhalt von Traditionen und Alltagskulturen. Weltweit sind bis heute 163 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten, darunter auch Deutschland. Im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 34 kulturelle Ausdrucksformen wie Feste, darstellende Künste, Naturheilkunde oder Handwerkskunst, darunter die Morsetelegrafie, die Chormusik in deutschen Amateurchören und die Orgelbautradition. An dem mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Bundesländer, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt.
Weitere Informationen: www.unesco.de/kultur/immaterielles-kulturerbe
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