Schub für Ausbau Erneuerbarer Energien
- Erschienen am - PresemitteilungKulturministerin Manja Schüle freut sich über die Zustimmung des Landtags zur Novelle des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes:
„Brandenburg fährt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bereits im bundesweiten Spitzenfeld mit. Wir wissen: Das reicht nicht. Um den dringend benötigten weiteren Ausbau voranzutreiben, müssen wir das Tempo erhöhen und hinderliche bürokratische Bremsklötze lösen. Genau das tun wir mit der Novelle des Denkmalschutzgesetzes: Wir beschleunigen bürokratische Verfahren und erleichtern Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien. Zugleich halten wir fest, welche Denkmale keinesfalls durch Windkraftanlagen oder Solarpaneele beeinträchtigt werden dürfen. Bislang war das ganze Land beim Bau von Windkraftprojekten denkmalfachliche Prüffläche – künftig wird der Großteil des Landes aus denkmalfachlicher Sicht freigegeben. Nur wenn bei der Planung von Windenergieanlagen das Umfeld von 65 besonders landschaftsprägenden Denkmale betroffen ist, muss eine Prüfung erfolgen – auf der Liste stehen unsere UNESCO-Weltkulturerbestätten ebenso wie unsere Industriekultur-Schätze und ganze Altstädte. Auch bei der denkmalfachlichen Prüfung von Photovoltaik-Anlagen auf Denkmalen wird künftig die Genehmigung die Regel sein – wichtig ist hier, dass der Bau reversibel sein muss und das Erscheinungsbild des Denkmals nicht erheblich beeinträchtigt wird. Und nein: Damit wird der Denkmalschutz nicht ausgehebelt. Kein einziges Denkmal muss einer Photovoltaik-Anlage oder einem Windrad weichen. Der Erhalt historischer Gebäude und der Ausbau Erneuerbarer Energien stehen nicht im Widerspruch zueinander – beide sind ein Gebot der ökologischen Nachhaltigkeit, beide leiten sich aus den gleichen Werten ab.“
Mit dem novellierten Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz sollen die Interessen des Denkmalschutzes und des Ausbaus Erneuerbarer Energien besser in Einklang gebracht werden. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die zu einfacheren und transparenteren Erlaubnisverfahren bei der Planung von Photovoltaik-Anlagen auf Denkmalen sowie von Windenergieanlagen führen soll. So wird es etwa eine Liste mit 65 besonders landschaftsprägenden Denkmalen geben – nur diese sollen künftig bei der Planung von Windenergieanlagen berücksichtigt werden. Zudem hat das Landesdenkmalamt eine Handreichung zum Umgang mit Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen erarbeitet, damit die Prüfschritte nachvollziehbar sind und der Prüfaufwand überschaubar bleibt.