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Bestmögliche rechtliche Rahmenbedingungen für autonome und exzellente Hochschulen

- Erschienen am 21.03.2024 - Presemitteilung 85

Brandenburgs Wissenschaftsministerin Manja Schüle begrüßt die heutige Verabschiedung des novellierten Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Schwerpunkte der Novellierung sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für wissenschaftlich Beschäftigte, der Ausbau der Mitbestimmung und die Weiterentwicklung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg.

Wissenschaftsministerin Manja Schüle:

„Die großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Energiewende, Künstliche Intelligenz und Bioökonomie sind nur mit autonomen und exzellenten Hochschulen zu lösen. Mit dem novellierten Brandenburgischen Hochschulgesetz schaffen wir dafür jetzt bestmögliche rechtliche Rahmenbedingungen. Was mir besonders am Herzen liegt: Wir verbessern die Rahmenbedingungen guter Arbeit in der Wissenschaft. Mit der Juniordozentur, der Dozentur und dem Wissenschaftsmanager schaffen wir attraktive Karrierealternativen zur Professur – das ist in dieser Art in Deutschland einmalig. Wir bieten studentischen Beschäftigten künftig eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Und wir stärken die Gleichstellung, Inklusion und hochschulinterne Mitbestimmung, unter anderem durch Mitgliederinitiativen, Promovierenden-Vertretung und die studentische Vizepräsidentschaft. Mit unserem Gesetz senden wir eine klare Botschaft an Hanna und Reyhan, Ludwig und Zoe: Nein, ihr seid mit 35 oder 45 kein ‘Nachwuchs‘ mehr – und ja, ihr seid integraler und wichtiger Teil der Hochschule! Wir haben nicht darauf gewartet, dass der Bund mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz alle Probleme löst. Wir regeln heute schon, was wir in Brandenburg regeln können. Das Geheimnis unseres Erfolgs: Dieses Gesetz wurde nicht im stillen Kämmerlein meines Ministeriums erarbeitet, sondern in jahrelanger, enger Abstimmungen mit allen Akteuren – vertrauensvoll miteinander statt misstrauisch gegeneinander. Dafür danke ich ausdrücklich allen Partnerinnen und Partnern!“

Weitere Änderungen im Hochschulgesetz:

  • Das Land hat auf Empfehlung des Wissenschaftsrats im Gesetz verankert, dass es neben dem Landeshochschulrat weitere Beratungsgremien für die Hochschulen geben kann. Zudem wurden die Aufgaben des Landeshochschulrats sowie die Zusammensetzung der Findungskommission zur Neubesetzung von Hochschul-Präsidentinnen und -Präsidenten neu justiert.
  • Mit der Anpassung des Errichtungsgesetzes der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) wird der Gründungsprozess der BTU zu einem guten Ende geführt: Die Entscheidung für ein einheitlich universitäres Studienangebot unter Verzicht auf anwendungsbezogene Studiengänge stärkt die Wettbewerbs- und Kooperationsfähigkeit der BTU, befördert Forschung und Entwicklung und sichert die Karrierewege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Zudem wurde auch das Recht der Hochschulen auf Exmatrikulation im Gesetz erweitert: Das Gesetz erlaubt nun auch bei antisemitischen, rassistischen, homophoben oder sexualisierten Gewalttaten außerhalb der Hochschule eine Exmatrikulation – vorausgesetzt, es liegt eine rechtskräftige Verurteilung vor.

In die Erarbeitung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Brandenburgischen Hochschulsystems wurden sowohl die Brandenburgische Studierendenvertretung, die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, der Landeshochschulrat, die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten und die Studentenwerke als auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die Landesbeauftragte für den Datenschutz einbezogen.

Die Hochschullandschaft des Landes Brandenburg besteht aus acht staatlichen sowie elf nichtstaatlichen Hochschulen. In diesem Jahr wird eine staatliche Medizin-Universität in Cottbus dazukommen. Das Wissenschaftsministerium unterstützt die Arbeit der staatlichen Hochschulen in diesem Jahr mit rund 444 Millionen Euro. Das ist ein Plus von 20 Millionen Euro im Vergleich zu 2022 und 59 Millionen Euro im Vergleich zu 2019. An den 19 Hochschulen des Landes lernen insgesamt rund 50.000 Studierende.