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Wichtiger Erinnerungsort an Opfer der NS- und SED-Justiz

- Erschienen am 21.02.2019

Kulturministerin Martina Münch hat heute die Gedenkstätte Zuchthaus Brandenburg-Görden besucht und als wichtigen Erinnerungs- und Gedenkort für die Opfer der NS- und SED-Justiz gewürdigt. „Das ehemalige Zuchthaus Brandenburg-Görden ist ein exemplarischer Ort für den unmenschlichen und von rassistischen und sozialbiologischen Maßnahmen der Nationalsozialisten geprägten Strafvollzug. Der Repression im Nationalsozialismus folgte hinter denselben Mauern erneute politische Verfolgung in der unmittelbaren Nachkriegszeit und während der SED-Diktatur. In der Gedenkstätte wird daran eindrucksvoll erinnert. Mit ihrer neuen Dauerausstellung ist sie zudem ein wichtiger Ort der Aufarbeitung und Bildung für nachfolgende Generationen. Hier wird man konkret und unmittelbar an individuelle Schicksale und unzähliges Leid erinnert und kann sich kritisch mit den Auswirkungen von Diktaturen auseinandersetzen.“

Das ehemalige Zuchthaus in Brandenburg-Görden war eine Hinrichtungsstätte für NS-Gegner aus ganz Europa, in der mehr als 2.000 Menschen von der NS-Justiz ermordet wurden. In der DDR gehörte die Strafvollzugsanstalt zu den größten Gefängnissen der DDR, wo neben NS-Belasteten und Kriminellen viele Gegner der SED-Diktatur als Gefangene der schwersten Haftkategorie inhaftiert waren.

Die im vergangenen Jahr eröffnete Dauerausstellung im ehemaligen Direktorenhaus sowie einem Anbau erzählt mit Fotos, Dokumenten, Objekten, Häftlingsbiografien und zahlreichen Medienstationen die Geschichte des Strafvollzuges von der Weimarer Republik bis in die Gegenwart, wobei die NS-Zeit und die Zeit der DDR im Zentrum stehen. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen und die Ausstellung in Höhe von 1,1 Millionen Euro wurden zu gleichen Teilen vom Land und vom Bund übernommen.

Die Gedenkstätte Zuchthaus in Brandenburg-Görden ist Teil der 1993 gegründeten Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Sie betreut als rechtlich selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts mit ihren mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Gedenkstätten in den früheren Konzentrationslagern Sachsenhausen und Ravensbrück, die Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde in Brandenburg an der Havel und im ehemaligen Zuchthaus Brandenburg-Görden sowie die Gedenkstätte Todesmarsch im Belower Wald als Außenstelle von Sachsenhausen. Außerdem verwaltet sie treuhänderisch die Stiftung Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam. Das Land Brandenburg fördert die Arbeit der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten in diesem Jahr mit rund 3,7 Millionen Euro, rund 3,2 Millionen Euro kommen vom Bund. Weitere rund 500.000 Euro Landesmittel stehen für die Stiftung Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam sowie Sonderbauprojekte bereit.

Weitere Informationen: www.stiftung-sbg.de

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Datum
21.02.2019
Rubrik
PM