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Beschlüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz - Wissenschaftsministerin Martina Münch: Neue Förderpro-gramme eröffnen zusätzliche Chancen für brandenburgische Hochschulen

- Erschienen am 20.05.2016

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat heute in Berlin die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ und ein Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beschlossen. Die Förderinitiative und das geplante Programm werden den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zur abschließenden Entscheidung am 16. Juni 2016 vorgelegt. Von beiden Vorhaben kann die brandenburgische Wissenschaft erheblich profitieren. 

Wissenschaftsministerin Martina Münch begrüßt die Beschlüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz: „Mit der Förderinitiative Innovative Hochschule bringen Bund und Länder gemeinsam den Wissens- und Technologietransfer voran. Die Rolle der Hochschulen als Motoren regionaler Entwicklung wird damit unterstützt. Ich hoffe, dass sich die Brandenburger Hochschulen erfolgreich an diesem Programm beteiligen werden. Durch die laufende Transferoffensive des Landes und der Hochschulen und dem Transfer-Audit, gemeinsam mit dem Stifterverband, sind bereits wichtige Impulse für die Verbesserung des Transfers erfolgt.  Wissenstransfer stärkt sowohl die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen und trägt dazu bei, jungen Menschen sehr gute berufliche Perspektiven im Land Brandenburg zu eröffnen.“

Sehr positive Effekte für Wissenschaft im Land Brandenburg erwartet Ministerin Münch auch durch das neue Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: „Das Nachwuchsförderprogramm kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Planbarkeit und Transparenz von Karrierewegen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu erhöhen. Auch die Brandenburgischen Universitäten bekommen darüber die Chance, die Zahl ihrer Juniorprofessuren mit Tenure Track – also mit der festen Zusage der Übernahme auf eine Dauerprofessur, wenn sie sich bewährt haben –  zu steigern. Das macht Karrierewege planbarer und hilft zugleich den Hochschulen, hochqualifizierte Nachwuchskräfte in der Region zu halten. Besonders erfreulich ist zudem, dass die Förderung im Rahmen des Programms auch eine sogenannte Strategiepauschale enthält. Dieser Aspekt ist wichtig, weil damit nicht allein die künftigen Inhaberinnen und Inhaber der neu Tenure-Track-Positionen von dem Programm profitieren, sondern der wissenschaftliche Nachwuchs insgesamt.“

Förderinitiative „Innovative Hochschule“

Bund und Länder stellen hierfür gemeinsam bis zu 550 Millionen Euro für zehn Jahre zur Verfügung. Mindestens die Hälfte der Fördersumme und mindestens die Hälfte der ausgewählten Förderfälle müssen auf Fachhochschulen oder Verbünde unter Koordination einer Fachhochschule entfallen. Ziele der neuen Förderlinie sind die Stärkung der strategischen Rolle der Hochschulen im regionalen Innovationsystem. Es sollen Hochschulen gefördert werden, die bereits über eine kohärente Strategie für ihr Zusammenwirken mit Wirtschaft und Gesellschaft verfügen  und Strukturen und Erfahrungen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer entwickelt haben. Dies ist sowohl in der Profilierung im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer der gesamten Hochschule möglich, als auch in ausgewählten thematischen Bereichen der Hochschule. Die Vereinbarung soll bis zum Jahr 2027 abgeschlossen werden. Im Jahr 2016 soll die Förderinitiative ausgeschrieben werden, der Förderbeginn ist für 2018 vorgesehen.

Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Ziel des mit einer Milliarde Euro über fünfzehn Jahre ausgestatteten Programms ist es, die Karrie-

rewege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten besser planbar und transparenter zu machen. Außerdem soll es die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems steigern und den Universitäten dabei helfen, die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland zu gewinnen und möglichst dauerhaft zu halten. Ein zentrales Element des Programms ist die Stärkung der Tenure-Track-Professur, die nach einer erfolgreichen Bewährungsphase in einer Professur den unmittelbaren Übergang in eine Lebenszeitprofessur vorsieht. Mit der Finanzierung von 1.000 zusätzlichen Tenure-Track-Professuren wird das Programm einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sie in Deutschland als einen eigenständigen Karriereweg neben dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine Professur dauerhaft zu etablieren. Der wissenschaftliche Nachwuchs wird auch dadurch gestärkt, dass antragstellende Universitäten ein Personalentwicklungskonzept nachweisen müssen, das systematische Überlegungen unter anderem zur Weiterentwicklung der Karrierewege für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler enthält. Das Programm soll eine Laufzeit bis zum Jahr 2032 haben. Zur Finanzierung des Programms stellt der Bund ab dem Jahr 2017 ein Volumen von bis zu einer Milliarde Euro über die Laufzeit zur Verfügung. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Die Anträge der Universitäten werden in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entschieden.

 

Hintergrund: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) behandelt alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems. Mitglieder der GWK sind die für Wissenschaft und Forschung sowie die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder. http://www.gwk-bonn.de/

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Datum
20.05.2016
Rubrik
PM