Soforthilfe-Programm für Brandenburger Studierende
- Erschienen am - PresemitteilungWissenschaftsministerin Manja Schüle kündigt ein eigenes Soforthilfe-Programm für durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geratene Studierende in Brandenburg an.
„Die bundesweit rund drei Millionen Studierenden trifft die Corona-Krise besonders hart: Mehr als zwei Drittel der Studierenden sind neben dem Studium erwerbstätig – aber der Großteil der Jobs neben dem Studium ist weggefallen. Hinzu kommt: Studierende profitieren nicht vom Kurzarbeitergeld, haben keinen Zugang zu Hartz IV und können erst dann neue BAföG-Anträge stellen, wenn über die Anträge der Eltern zu Kurzarbeit oder Grundsicherung entschieden ist – das kann Monate dauern. Noch dramatischer ist die Lage für viele ausländische Studierende. Seit Wochen werben wir vergeblich beim Bund für eine praktikable und schnelle Lösung, insbesondere im Rahmen des BAföG, und haben dazu eigene Vorschläge unterbreitet – bislang leider ohne Erfolg. Das ist enttäuschend. Deswegen werden wir jetzt auf Landesebene ein eigenes Programm starten, um Studierende in Notsituationen zu unterstützen. Ich danke dem Finanzministerium für die kurzfristige Bereitstellung von Mitteln und den Studentenwerken, die die Umsetzung in den kommenden zwei Wochen organisieren werden. Ich appelliere an den Bund, seiner Verantwortung im Rahmen des BAföG gerecht zu werden und endlich gute Lösungen im Sinne der Studierenden auf den Tisch zu legen.“
Peter Heiß, Geschäftsführer des Studentenwerkes Potsdam:
"Ich unterstütze das Bemühen des Landes, den Brandenburger Studierenden mit einem zinslosen Kredit kurzfristig zu helfen. Wir werden nun zügig ein Antragsprozedere initiieren, das dem aufgelegten Programm entspricht. Über alle wichtigen Informationen rund um das Darlehen und die Antragstellung informieren wir in den kommenden Tagen. Wir gehen derzeit davon aus, dass ab dem 4. Mai Anträge eingereicht werden können.“
Monique Zweig, Geschäftsführerin des Studentenwerkes Frankfurt (Oder):
„Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) begrüßt die Sofort-Hilfe der Brandenburger Landesregierung und steht bereit, dafür zu sorgen, dass diese Unterstützung schnell und unkompliziert bei den Studierenden ankommt. Zugleich verbinden wir damit die Hoffnung, dass die durch die Corona-Krise für viele Studierenden entstandenen existentiellen Probleme auch weiterhin im Blick behalten werden und weitere Maßnahmen seitens Bund und Land folgen werden.“
Der Sprecher*innenrat der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BRANDSTUVE):
„Die BRANDSTUVE begrüßt die Maßnahmen der Ministerin und des MWFK, hält aber nach wie vor eine nicht-zurückzuzahlende Soforthilfe für bedarfsgerechter. Jedoch ist diese Maßnahme ein erster Schritt in die richtige Richtung. Anders sieht es beim Bund aus: Das BMBF und Ministerin Anja Karliczek glänzen durch Tatenlosigkeit. Dies ist in Anbetracht der Tatsache, dass 2019 rund 900 Millionen der veranschlagten BAföG-Haushaltsmittel nicht abgerufen wurden, ein Skandal! Durch ihre Untätigkeit verfehlt Frau Karliczek ihren Auftrag als Ministerin und lässt die Bundesländer und deren Studierende im Stich. Diese müssen nun individuelle Lösungen zur Unterstützung der Studierenden finden. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Bundesländern sorgt dies für erhebliches Ungleichgewicht. Wir fordern das BMBF und Frau Karliczek auf, ihre Verantwortung gegenüber den Studierenden ernst zu nehmen und diese zu unterstützen! Das geht in unseren Augen nicht über Darlehen oder andere Kreditformen, sondern ausschließlich über nicht-zurückzuzahlende Soforthilfe.“
Das Soforthilfe-Programm für Studierende in Brandenburg ist als Überbrückungsmaßnahme gedacht. Betroffene Studierende sollen über dieses Programm kurzfristig monatliche Darlehen in Höhe von 500 Euro für bis zu 2 Monate erhalten. Dafür stehen 25 Millionen Euro bereit. Die Administration des Programms übernehmen die beiden Brandenburger Studentenwerke. Um eine schnelle Auszahlung zu garantieren, wird die Bedürftigkeit der Studierenden lediglich anhand weniger Kriterien geprüft. Dazu gehören unter anderem eine gültige Immatrikulationsbescheinigung und der Nachweis über die Kündigung eines bestehenden Arbeitsvertrages.